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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1901-09-27 · 39 (27.9.1901) · p. Seite 613

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
39 (27.9.1901)
Date
1901-09-27
Page
Seite 613 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 39. Israelitische Wochenschrift. Seite 613. unter der schmunzelnden Zustimmung seiner Genossen durch seine schmutzigen Karten den Ritualmord, d. i. den religiösen Kannibalismus als eine Einrichtung oder Uebung der jüdischen Religion hat hinstellen wollen. Das aber hat der Gerichtshof richtig erkannt und darum das Schuldig gesprochen, nicht wegen Beschimpfung von Einrichtungen der jüdischen Religionsgesellschaft, sondern wegen Beschimpfung der jüdischen Religion. * * * (Die Deutschvölklichen in Böhmen.) Der Vertrauensmännertag der deutschen Volkspartei Böhmens hat einen Wahlaufruf angenommen, der den antisemitischen Charakter der Partei betont. — Nun ist das Deutschtum in Tschechien gerettet. * * * (Frau Edmond Adam und Finanzminister Witte.) Frau Edmond Adam, eine der politisierenden Frauen Frankreichs, die sich für die Erfinderin des russischen Bündnisses hält, hat ihren Mißmut über die heutige Lage der Dinge verraten. Sie beklagt tief, daß Alexander III. nicht mehr ist und daß der Finanzminister Witte den Kaiser Nikolaus II. ungestraft betrügen darf, wie es ihm mit Alexander HI. niemals gelungen wäre. Sie zählt eine lange Reihe von Finanzunternehmungen auf, die dieser „böse Geist Rußlands" den belgischen, französischen, deutschen, englischen und amerikanischen Juden in die Hände gespielt habe, um Rußland zu Grund zu richten. Ihm schreibt sie die Verbreitung revolutionärer Flugschriften unter den Arbeitern, die Ausstandsbewegungen, die Aufstände, ja die großen Feuersbrünste zu, die in Witebsk, Pensa, Balakla und Baku ausgebrochen sind. Er ist nach ihrer Ueberzeugung ein Jude, der nach den Theorien von Karl Marx für die Juden der ganzen Welt arbeitet. Darum verlautet in der internationalen Presse nie etwas Ungünstiges über ihn. Der Zar hat ihn durchschaut, er hat versucht, ihn los zu werden, aber dann bebte sogleich der Boden unter seinen Füßen. So sei das heilige Rußland bedroht, wie das arme Frankreich, und niemand vermöge zu helfen. Wir haben keinen geringsten Anlaß, für Herrn Witte eine Lanze zu brechen. So viel aber steht fest: daß das russische Anlehen in Frankreich zu Stande gekommen sein muß. Finanzminister Witte ist seiner Sache so sicher gewesen, daß er, als sparsamer Haushälter, nicht für nötig gehalten hat, die panamaverwöhnten Finger der Frau Edmond Adam und ihrer Freunde zu vergolden. In Rußland werden Finanzgeschäfte nicht mehr in solcher Weise gemacht, wie in — Frankreich, in dem Frankreich der Nationalisten, der erblich orleanistisch belasteten Gesellschaft. * * * (Rumänische Spitzbübereien.) Aus Bukarest wird der „Vossischen Zeitung" geschrieben: „Ganz im Gegensatz zu dem allenthalben auf moderne Vorbilder und zivilisierte Rechtsanschauungen sich stützenden rumänischen Gerichtsverfahren steht die als Ueberbleibsel der barbarischen Gerichtspflege des Mittelalters noch heute in Rumänien zulässige Eidesablegung „mors judaico". Noch heute ist der rumänische Zivilrichter berechtigt, auf Verlangen einer Prozeßparrei der zum israelitischen Glauben -sich bekennenden anderen Partei die Leistung eines Schwurs „nach jüdischem Brauch" aufzuerlegen. In diesem Fall werden dem zur Eidesleistung verhaltenen Israeliten die Fingernägel wie die einer Leiche beschnitten, hierauf werden an ihm die rituellen Waschungen vorgenommen und er sodann, mit dem Sterbehemd bekleidet, in die Synagoge geführt, wo er sich in einen vor dem Altar ausgestellten Sarg legen und die ihm vom Rabbiner vorgesagte Eidesformel nachsprechen muß. Da letztere ihrem Wesen nach aus einer Reihe furchtbarer Verwünschungen und Verfluchungen besteht, die im Diesseits und Jenseits am Schwörenden und an seiner ganzen Familie für den Fall in Erfüllung gehen sollen, als derselbe nicht die reine Wahrheit sagen sollte, so läßt sich leicht begreifen, daß diese Form der Eidesablegung in Verbindung mit den begleitenden Leichengebräuchen sowohl für den Schwörenden wie auch für dessen Angehörige überaus peinlich und aufregend sein mußte. Thatsächlich werden denn auch zahlreiche Fälle angeführt, in denen der zur Beeidigung seiner Klage oder Aussage „mors judaico" aufgerufene Israelit lieber auf die Wahrung seiner guten Rechte verzichtet hat, als daß er sich der erwähnten Schwurablegung unterzogen hätte. Früher häufiger in Anwendung gebracht, ist nun zwar die Zuschiebung eines nach jüdischem Brauch zu leistenden Eides seit einer längeren Reihe von Jahren in Rumänien nicht mehr vorgekommen. Daß es aber doch noch Richter im Lande giebt, die, sei es nun infolge der eigenen geistigen Beschränktheit oder ihres antisemitischen Rassenhasses, kein Bedenken tragen, einen in irgend einem Zivilprozeß vor ihnen erscheinenden Israeliten zur Ablegung des Schwures „mors judaico" zu verhalten, beweist ein kürzlich in Fokschani in der Moldau vorgekommener Fall dieser Art. Glücklicherweise war aber der zur Intervention bei der Eidesleistung aufgerufene Rabbiner Dr. Nacht aus Fokschani Mann genug, die ihm vom Richter zugemutete Mitwirkung mit der Begründung abzulehnen, daß er als Vertreter des mosaischen Glaubens keine Zeremonie vornehmen könne, die mit dieser Religion in schroffstem Widerspruch stehend einen inhumanen und entwürdigenden Charakter besitzt. Der Vorfall wurde zur Kenntnis des Justizminifters gebracht, und dieser soll auch bereits Schritte gethan haben, um das in Rede stehende Ueberbleibsel mittelalterlicher Gerichtsprozedur aus dem rumänischen Zivilrechtsverfahren endgiltig zu beseitigen." Was hier der „Vossischen Zeitung" erzählt wird, klingt höchst unwahrscheinlich, obwohl der rumänischen Spitzbüberei alles zuzutrauen ist. Unerlaubt dumm aber ist es, eine von Aberglauben, Spuk und Unsinn begleitete Eidesleistung eine Eidesleistung more judaico zu nennen. Die junge» Leute im Uemyorker Ghetto. Von Dr. Adolph Danziger. (Nachdruck verboten.) IV. Wenn die jüdischen Kinder des Ghetto sich nicht mit demselben süßen Behagen wie andere junge Leute der leider unwiederbringlichen Freuden ihrer Kindertage erinnern, so geschieht es nicht, weil sie unempfindlich gegen die den Kindern zugänglichen Unterhaltungen und Spiele sind. Ihre Neigungen zu Spiel und Scherz während der Augenblicke, da der Engel des Ernstes sie verläßt, sind eben so ausgeprägt, vielleicht noch mehr, als bei den verhätschelten Kindern des Weftends. Aber der Engel des Ernstes hält seine traurigen Blicke fast immer aus die Kinder gerichtet, die in den Mietshäusern des Ghetto geboren worden sind.

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