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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1901-08-02 · 31 (2.8.1901) · p. Seite 490

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
31 (2.8.1901)
Date
1901-08-02
Page
Seite 490 (sequence 10)
Language
German
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Seite 490. Israelitische Wochenschrift. Nr. 31. Provinz beigetreten seien und die sich auch sonst zur vollen Befriedigung entwickelt habe. So sei zu hoffen, daß die Kaffe alle auf sie gesetzten Hoffnungen voll erfüllen und sich immer weitere Sympathien bei den Gemeinden, den Lehrer - Mitgliedern des Vereins und unfern Lehrersreunden erwerben werde. In Sachen der für den Delegiertentag seitens des Vereins zu stellenden Anträge wurde beschlossen, alles bezügliche dem Vorstand zu überlassen. Zum Delegierten für den Verbandstag wurde Herr Waisenhaus-Inspektor Peritz gewählt. Die Vorftandswahl ergab: Prediger Sturmann-Osterode Vorsitzender, Waisenhaus - Inspektor Peritz stellvertretender Vorsitzender und Schriftführer, Oberkantor Birnbaum-Königsberg stellvertretender Schriftführer, Kantor Caro - Allenstein Kassierer und Kantor Alexander-Pr. Holland Beisitzer. Den würdigen Schluß der Tagesordnung bildete der Vortrag des Herrn Obersekretär Klein-Königsberg, eines alten Freundes der jüdischen Lehrerschaft Ostpreußens über das Thema „Gedanken zu einem Normalkontrakt für Kultusbeamte". In selten trefflicher Weise wußte der Vortragende gerade von seinem unparteiischen Standpunkt aus die Notwendigkeit einer geordneten Grundlage für die Stellung der jüdischen Religionslehrer und Kultusbeamten im Interesse der jüdischen Beamten, wie im allgemeinen Interesse nachzuweisen und wertvolle Anhaltspunkte für einen zu erstrebenden Normalkontrakt zu geben. Der Referent brachte dabei die Anstellungs-, Besoldungs-, Versorgungsbestimmungen und die allgemeinen Bestimmungen eines solchen Kontraktes in Erörterung, durch die die amtlichen Funktionen und die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien festgestellt werden. Wer wie er, so meinte der Referent, aus seinen verschiedenen Verwaltungsstellungen heraus, soviel Gelegenheit gehabt, genauere Einsicht in die Kontrakte der jüdischen Beamten zu nehmen und auch jetzt wieder zum Zweck dieses Vortrages von Beamten verschiedenartigster Gemeinden Kontrakte zur Verfügung erhalte, der vermag oft ein ernstes Staunen nicht zu unterdrücken, wie wenig exakt in solchen Urkunden die gegenseitigen Rechtsverhältnisse sestgestellt werden. Und doch liege in der klaren und bestimmten Fassung der gegenseitigen Bedingungen, Pflichten und Rechte die beste Vorsichtsmaßregel gegen mögliche Konflikte und unbeabsichtigte Rechtskränkungen. — Was die Anstellungssrage betrifft, so fordere alles — nach einer gewissen Probezeit — die lebenslängliche Anstellung des Beamten; nur machen mancherlei Möglichkeiten in der wirtschaftlichen Entwickelung unserer Gemeinden zugleich Maßnahmen notwendig, durch die bei wesentlichen Veränderungen in der Leistungsfähigkeit der Gemeinden dem definitiv angestellten Beamten eine gewisse Sicherheit gegeben werden könne. In solchen durch die Verhältnisse begründeten Fällen müßte der Gemeinde-Verband für die betreffende Gemeinde eintreten und bis zur anderweitigen Ordnung der Verhältnisse des Beamten und für dessen Unterhalt und geeignete Verwendung sorgen. Insofern dies immer nur Ausnahmesälle sein dürften, könne in dem Gedanken der Regreßpflicht des Verbandes nichts Erschreckendes gefunden werden. — Bezüglich der Besoldung sei vor allem die Festsetzung eines Minimalgehalts, unter dem keine Anstellung erfolgen dürfe, notwendig. Die Höhe des Gehalts bedinge in gewissem Maß die Qualität des anzuftellenden Beamten, und insofern man auch in den Ansprüchen an den Beamten nicht unter ein bestimmtes Maß werde herabgehen wollen, müsse auch das Minimalgehalt für die kleinsten selbständigen Gemeinden im allgemeinen Interesse festgelegt werden. Vor allem sei es wichtig, daß das feste Einkommen des Beamten erhöht werde, weil dies dessen soziale Stellung wesentlich zu bessern vermöchte. Diese Erhöhung sei ohne eigentliche Mehrbelastung der Gemeinden einfach durch Ablösung der Schechitagebühren zu erreichen, die auch aus anderen Gründen vom Beamten besser in dieser Form bezogen würden. Nur die Kasualgebühren sollten als freie Nebeneinnahmen bestehen bleiben. — In Sachen der Versorgung ihrer Beamten seien die ostpreußischen Gemeinden bereits zu gemeinsamen Maßnahmen gelangt, die ihnen alle Ehre machen und den bescheidenen Ansprüchen der Beamten zunächst genügen dürften. So möge der Gemeingeist, der diese große Aufgabe zur allgemeinen Befriedigung und über alles Erwarten glücklich zu lösen verstanden, auch den übrigen Ausgaben in Rücksicht der dringlichen sozialen und materiellen Besserstellung der jüdischen Kultusbeamten unserer Provinz sich zuwenden und bald auch hierin praktisch wertvolle Leistungen zeitigen. Der Vorsitzende dankte dem Vortragenden unter dem Beifall der Versammlung für seine vortrefflichen Ausführungen. Die Versammlung nahm darauf folgende Resolution an: „Der Verein jüdischer Religionslehrer Ostpreußens bittet den Ausschuß des Ostpreußischen Synagogen-Verbands, die zur Besserung der Verhältnisse der jüdischen Religionslehrer und Kultusbeamten eingesetzte gemischte Kommisfion um beschleunigte Abfassung eines Normalkontrakts für die Beamten der Verbandsgemeinden anzugehen." Damit war die Tagesordnung der diesmaligen Versammlung erledigt. Die mit soviel Interesse erwartete Fortsetzung der „Liturgischen Uebungen" durch Herrn Oberkantor Birnbaum mußten wegen dessen plötzlicher Behinderung leider für diesmal ausfallen. Der Vorsitzende schloß die Versammlung mit lebhaftem Dank für zahlreiches Erscheinen und thätige Anteilnahme an den Verhandlungen. Die Versammlung ließ durch den Senior des Vereins, Herrn Kantor Rasse- Liebstadt, dem Vorstand und speziell dem Vorsitzenden für die geschickte und würdige Leitung des Vereins und der Versammlung ihren Dank abstatten. Am Abend versammelten sich die Mitglieder und einige Freunde des Vereins zu einem gemeinsamen Diner in Mastes Hotel, wobei zahlreiche Toaste gewechselt und erheiternde Lieder gesungen wurden. Dabei wurde auch derer gedacht, die diesmal an der Versammlung nicht haben teilnehmen können und in telegraphischen Grüßen ihrem Zugehörigkeitsgefühl Ausdruck gegeben haben. Zum Schluffe klang's voll Freude, der aber auch die Wehmut der Abschiedsstunde nicht fehlte: „Aus Wiedersehen, zu Pfingsten nächsten Jahres!" — Adolf Peritz-Königsberg, Vereins-Schriftführer,

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