Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 30 (26.7.1901)
- Date
- 1901-07-26
- Page
- Seite 474 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 474. Israelitische Wochenschrift. Nr. 30. Grund offizieller Akten — etwa 2000.Folioseiten — beschrieben, um das damalige Gerichtsverfahren als ein abschreckendes Beispiel den modernen Juristen vorzusühren, die nach der Justizreform des Kaisers Alexander II., dessen Andenken gesegnet sei, auf jene alten Justizformen so herabsehen, wie man in Europa aus die Justiz der spanischen Inquisition herabsieht Den Angeklagten sowie auch vielen anderen Juden, die mit diesen während der letzten Jahre in irgend eine Berührung gekommen sind, oder die zufällig in Saratow oder in der Nähe dieses Ortes sich, wenn auch nur wenige Tage, aufgehalten haben — darunter auch zwei offenbar persische Juden — wurden eine große Menge von meistens unter russischer Censur gedruckten Büchern, sowie auch Briefen und sonst beschriebenem Papier abgenommen und zur Durchsicht nach Petersburg geschickt. Der Kaiser Nicolai I., der zwar streng, aber durchaus gerecht war, befahl damals, eine besondere Kommission von Spezialisten zu ernennen und sie mit der doppelten Ausgabe zu betrauen: 1. alle jenen Bücher, Briefe und Schriften durchzusehen und zu berichten, ob sich nicht in ihnen irgend etwas Verdächtiges finde, das aus das „Dogma" des Gebrauchs von Christenblut Hinweise, oder aus dem man sonst irgendwie die Schuld der Angeklagten ersehen könne; 2. Gutachten über die Frage abzugeben, ob die Juden überhaupt Christenblut zu religiösen oder zu sonstigen Zwecken gebrauchen. Ich, damals schon Professor der hebräischen, chaldäischen und syrischen Sprache an der hiesigen Universität, wurde als Delegierter des Ministeriums der Volksaufklärung zum-Mitglied dieser Kommission ernannt. Den Mitgliedern der Kommission wurden nicht nur sämtliche Akten des Saratower Prozesses, sondern auch zahlreiche Akten früherer ähnlicher Prozesse, wie auch einige Pamphlete, jämmerliche Auszüge aus den blödsinnigen Schriften von Zuchowski, Pikulski und anderen Judenfeinden, die ich fleißig und aufmerksam geprüft habe, zur Disposition gestellt. Die erste Aufgabe war leicht, wenn auch sehr zeitraubend. Nirgends haben wir etwas Verdächtiges gesunden. Die zweite Ausgabe hat mich sehr viel Zeit und Mühe gekostet. Ich suchte die betreffende Frage so zu bearbeiten, wie ich andere wissenschaftliche, historische Fragen behandelt habe; strenge Gewissenhaftigkeit und Gründlichkeit hat niemand meinen Arbeiten abgesprochen. Der wesentlichste Inhalt des vorliegenden Buches fand sich schon in meinem Gutachten, das in zwei Teile zerfiel. Der erste Teil behandelte die Frage, ob die Juden überhaupt Christenblut zu religiösen oder sonst irgend welchen anderen Zwecken gebrauchen; der andere enthielt eine ausführliche Behandlung des Saratower Prozesses, dessen offenliegende Einzelheiten ich aus den Akten genau kannte. Was hinter den Kulissen vorging, konnte ich wohl ahnen, aber nicht genau wissen. Es siel mir nicht schwer, die vollständige Lügenhaftigkeit der Zeugenaussagen auch aus solchen einzelnen Umständen nachzuwetsen, deren Bedeutung den Richtern entgangen war und entgehen mußte. Da der Prozeß sich sehr in die Länge zog — er dauerte gegen 9 Jahre — erbat und erhielt ich die Erlaubnis, den ersten Teil meines Gutachtens zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgte in der damals sehr verbreiteten Revue „Bibliotheca dlja Tschtenija". Die Sonderabdrucke tragen das Datum 1861. Von dieser Zeit an habe ich gegen 20 Jahre lang alle auf die in diesem Buch behandelten Fragen bezüglichen Notizen in mein Handexemplar eingetragen und bei der zweiten Ausgabe 1880 verwertet. Die Veranlassung zu dieser Ausgabe war folgende: Gegen 1877 wurden mehrere Juden in Kuta'is in Transkaukasien gleichfalls angeklagt, ein Christenkind zu religiösen Zwecken getötet zu haben. Das Schlimme war dabei, daß in jener Gegend nichts so billig ist, wie falsche Zeugen; die Taxe dafür ist eine sehr geringe. Dann erschien auch um diese Zeit (1876) das ebenso verlogene wie nichtswürdige Buch von Ljutostanski und das ebenso verlogene wie läppische Memoire von Skripizyn (1878), die sehr verbreitet und allgemein gelesen wurden — das Buch von Ljutostanski war aus allen Eisenbahnstationen aufgelegt — und eine sehr feindliche Stimmung gegen die Juden hervorriefen. Glücklicherweise war der neue Geist der Justizreform schon tief in das Justizwesen eingedrungen. Dazu kam, daß an der Spitze der Militär- und Zivilverwaltung des Kaukasus ein Mann von engelhafter Güte und unbeugsamer Gerechtigkeitsliebe stand, Großfürst Michael Nikolajewitsch, dessen Leben Gott verlängern möge. Im Jahr 1878 war der Großfürst in Petersburg, wo er mich in Audienz empfing. Er ließ sich mit mir in ein ziemlich langes Gespräch über die Blutanklage überhaupt ein, und als er erfuhr, daß ich über dieses Thema ein Buch versaßt habe, verlangte er, daß ich eine Anzahl Exemplare seinem Adjutanten gebe, und beauftragte diesen in meiner Gegenwart, die Bücher unter dem Gerichtspersonal in Kuta'ts und Tiflis zu verteilen. Dabei sprach er die denkwürdigen Worte: „Die Richter sollen nicht nur das gegen die Juden, sondern auch das zu deren Gunsten Geschriebene lesen". Das war das erste Mal in diesen Verhängnis- und unheilvollen Prozessen, daß die Richter, infolge eines gerechten Fürstenwortes, auch eine von einem kompetenten Fachmann zu Gunsten der Juden abgefaßte Schrift gelesen haben. Während meiner Anwesenheit in Tiflis und Kutaiis im Jahr 1881 hatte ich die Freude, vom Adelsmarschall des letzteren Orts, sowie von einigen Richtern zu erfahren, daß sie durch die Lektüre meines Buches die Ueberzeugung gewonnen haben, daß die Blutbeschuldigung eine Verleumdung und Lüge sei, und demgemäß alle angeklagten Juden sreigesprochen haben. Am Schluß der Vorrede jener Ausgabe von 1880 sprach ich von dem im Westen Europas „längst geschwundenen Vorurteil" und bemerkte an einer anderen Stelle, daß diese Anklage nur noch „in halbzivilisierten Ländern" auftäuche. Nur einige Jahre vergingen, und ich merkte, wie schwer ich mich getäuscht habe. Selbst in Deutschland, dem Land der allgemeinen Bildung, der höchsten Gelehrsamkeit, wo aus dem Gebiet der Religions- und Geschichtswissenschaft die schärfste Kritik geübt wird, erhob man am Ende des 19. Jahrhunderts zweimal die Anklage gegen die Juden, daß sie Christenblut zu religiösen Zwecken gebrauchen! Ich habe dies früher für undenkbar gehalten. Ich gehöre durchaus nicht zu den alten Leuten, die die jüngere Generation für schlechter halten, als die frühere (wenn jene auch weniger idealistisch ist, als diese). Aber das behaupte ich, daß die Schlechten, namentlich die im Frack, viel, viel schlimmer sind, als die der früheren