Mannheim
Compact Memory

Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1901-07-26 · 30 (26.7.1901) · p. Seite 473

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
30 (26.7.1901)
Date
1901-07-26
Page
Seite 473 (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/5369809-9607691-9605241-9605465--8235-9605474
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Nr. 30. Israelitische Wochenschrift. Seite 473. Aus die einzelnen Bundesstaaten entfallen hiervon: auf Preußen und zwar: Männl. Weibl. Ostpreußen. 149 22 Weftpreußen. 94 40 Berlin. 16 3 Brandenburg. 38 16 Pommern. 39 21 Posen. 167 66 Schlesien. 128 48 Sachsen . ...... 10 — Schleswig-Holstein . . . 2 2 Hannover. 27 14 Westfalen. 54 38 Nassau. 173 111 Rheinland. 207 158 Hohenzollern. 7 — 1111 539 Bayern. 535 358 Sachsen. 2 — Württemberg. 48 28 Baden.. 129 63 Hessen. 124 82 Mecklenburg-Schwerin . . 6 3 Sachsen-Weimar .... 2 1 Mecklenburg-Strelitz . . . 1 — Oldenburg. 5 5 Braunschweig. 5 1 Sachsen-Altenburg.... 3 —• Koburg-Gotha. 1 — Schwarzburg-Sondershausen 1 — Waldeck. 3 4 Schaumburg-Ltppe . . . 1 — Lippe. 1 5 Bremen. 15 13 Hamburg. 4 — Elsaß-Lothringen .... 166 106 2163 1208 3371 In dieser Zahl sind die als Gesinde für häusliche Dienste beschäftigten Israeliten nicht mit einbegriffen. Als solche wurden außerdem gezählt: Männl. Weibl. Preußen. 171 501 Bayern. 4 31 Sachsen. 3 4 Württemberg .... — 6 Baden. 2 24 Hessen. 6 10 Mecklenburg-Schwerin , — 2 Sachsen-Weimar . . . — 2 Oldenburg. — 5 Braunschweig .... — 1 Koburg-Gotha . . . — 3 Anhalt. — 1 Transport 186 590 Transport 186 590 Lippe. — 1 Lübeck. 2 — Bremen. 1 5 Hamburg. 9 35 Elsaß-Lothringen. . . 9_53 207 684 891 Sind diese Zahlen nun auch nicht so hoch, wie wir sie wünschen müssen, und ist daher die volkswirtschaftliche Bedeutung der Bestrebungen zur Ueberleitung deutscher Juden zur Landwirtschaft gar nicht hoch genug einzuschätzen, so sind sie doch ein unwiderleglicher Beweis dafür, daß Juden sich auch der schweren Arbeit der Landwirtschaft gern widmen, wenn ihnen Gelegenheit hierzu geboten ist. Dr. Ernst Tuch-Berlin General-Sekretär des Vereins zur Förderung der Bodenkultur unter den Juden Deutschlands. Mk Von Dr. D. C h w o l s o n. Im Verlag von I. Kauffmann in Frankfurt a. M. ist ein Buch erschienen, dessen vollständiger Titel lautet:*) „Die Blutanklage und sonstige mittelalterliche Beschuldigungen gegen die Juden. Eine historische Untersuchung nach den Quellen von Dr. D. Chwolson, ordentlichem emeritierten Professor an der kaiserlichen Universität zu Petersburg, korrespondierendem Mitglied der kaiserlich russischen Akademie der Wissenschaften und ehemaligem Professor an der russischen und an der polnisch-katholischen geistlichen Akademie daselbst. Nach der zweiten vielfach veränderten und verbesserten Ausgabe von 1880 aus dem Russischen übersetzt und mit vielen Verbesserungen und Zusätzen vom Autor versehen." Wir lassen hier die Vorrede in ihren wesentlichen Teilen folgen: „Die Abfassung des vorliegenden Buches habe ich nicht aus eigener Initiative unternommen; seinen Kern bildet ein Gutachten, das ein russischer Minister auf allerhöchsten Befehl im Jahr 1857 von mir verlangt hat. Die Veranlassung dazu war ein Prozeß in der Stadt Saratow an der Wolga, wo mehrere Juden — mit Ausnahme eines einzigen waren es Soldaten der Ortsgarnison, die aus den verschiedensten Gegenden Rußlands stammten — beschuldigt wurden, zwei Christenkinder in der Synagoge zuerst beschnitten, ihnen dann das angeblich zu religiösen Zwecken nötige Blut abgezapft und sie zuletzt getötet zu haben. Das Blut sollen sie daraus nach der Aussage einer Zeugin, die der Untersuchungsrichter selbst als ein dem Trunk ergebeneslüderliches Frauenzimmer von übelstem Ruf brandmarkte, an verschiedene jüdische Gemeinden versendet haben, von denen sie dafür viele Millionen Rubel erhielten. Man müßte ein dickes Buch schreiben, wollte man alle wahnsinnigen Scheußlichkeiten dieses Prozesses schildern, der nach dem alten barbarischen Gerichtsverfahren geleitet wurde. Ein bekannter hiesiger Jurist hat diesen Prozeß aus *) Das 23 Bogen starke Buch kostet 2 Mark. 216998

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.