Mannheim
Compact Memory

Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1901-07-05 · 27 (5.7.1901) · p. Seite 421

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
27 (5.7.1901)
Date
1901-07-05
Page
Seite 421 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/5369809-9607691-9605241-9605448--8214-9605453
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Nr. 27. Israelitische Wochenschrift. Seite 421 Ja den allgemeinen Bemerkungen des Herrn Unterrichts- Ministers Dr. Studt zu den „neuen Lehrplänen und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen" heißt es: „Die Zugehörigkeit des Schülers zu einer bestimmten kirchlichen Gemeinschaft legt der Schule die Pflicht auf, nicht blos alle Hemmnisse der religiös-kirchlichen Bethätigung zu beseitigen, sondern, soweit die Schulordnung dadurch nicht gestört wird, diese Bethätigung auch in positiver Weise zu fördern. Die Lehrerkollegien werden gewiß gern dazu Mitwirken, daß diese Absicht erreicht wird." Das Organ der Bezirksvereinsweisheit, das „Berliner Tageblatt", bemerkt hierzu: „Unseres Erachtens geht das die Schule nichts an. So wenig sie berechtigt ist, den Schülern bei ihren religiösen Bedürfnissen, soweit diese nicht der erzieherischen Aufgabe der Schule Abbruch thun, Hindernisse in den Weg zu legen, so wenig ist es ihre Aufgabe, diese religiösen Privatneigungen der Schüler ihrerseits zu fördern. Das ist Sache der Seelsorger, nicht der Lehrer." Was das „Berliner Tageblatt" aus Grund seiner Unkenntnis der thatsächlich geltenden Rechtsverhältnisse sagt, ist für uns völlig gleichgiltig; nur müssen wir von vornherein Einspruch dagegen erheben, daß man auch bei dieser Gelegenheit das „Berliner Tageblatt" als Judenblatt ausgiebt, während es doch nur das Organ der getauften Juden ist. Lediglich auf der Basis der Abwendung von jeder Religion ist die Ansicht entstanden, daß eine Schule, in deren Lehrplan für den Religionsunterricht Raum ist, nicht die Pflicht hätte, die religiös-kirchliche Bethätigung, oder, wie jenes Blatt sich geschmackvoll ausdrückt, die „religiösen Pr vatneigungen der Schüler" in positiver Weise zu fördern. Doch von dieser Förderung verlangen auch wir unseren vollen Anteil. * * * (Pfui!) Unter dem Stichwort „wieder einer" meldet die antisemitisch-agrarische „Deutsche Tageszeitung", daß ein jüdischer Mann wegen Betruges und Urkundenfälschung in zehn Fällen angeklagt worden sei, daß der Staatsanwalt sieben Anklagen habe fallen lassen, und daß das Gericht (Strafkammer) den Angeklagten völlig freigesprochen habe. Das „wieder einer" kann sinnigerweise nur bedeuten, daß „wieder einer" zu Unrecht angeklagt worden ist. Doch das hat jenes Blatt sicher nicht sagen wollen; seine Absicht ging vielmehr dahin, durch die Ueberschrist den Anschein oder die Vermutung zu erwecken, daß „wieder einer" sich strafrechtlich vergangen oder der Richter zu Unrecht ein freisprechendes Urteil gefällt habe. fie Berliner Repriiseutauteuunchlen. Von M. A. K. II. Die Centralvereinsmänner sind an der Arbeit. Diese Arbeit vollzieht sich im Dunkeln. Da nicht gesagt werden darf, daß das geschieht, weil man das Licht zu scheuen Ursache hat, da vielmehr angenommen werden muß, daß hierbei eine gewisse Bescheidenheit obwaltet, so werden die Beteiligten für eine Beleuchtung der verschwiegenen Thätigkett Dank wissen. Es ist an dieser Stelle bereits mitgeteilt roorden, daß man damit begonnen hat, die Vorsteher der Privatgemeinden einzusangen, um dadurch die Stimmen der Mitglieder der Privatgemeinden für die Centralvereinskandidaten zu gewinnen. Den Vorstehern der Privatgemeinden wurde gesagt, daß die Centralvereinskandidaten, in die Repräsentanz gewählt, Subventionen freigebig gewähren würden. Dieses Versprechen ist zwar hohl und windig, aber es hat doch eine gewisse Zugkraft. Die Großgemeinde hat hinsichtlich der Subventionen eine viel offenere Hand als früher, die Subventionsbeträge haben sich sehr erheblich gesteigert. Doch die Steigerung der Ansprüche ist noch größer. Auch empfindet man es hier und da unbequem, daß die Großgemeinde eine Art Prüfung des Bedarfs eintreten läßt, z. B. die Vorlegung des Budgets verlangt, um daraus zu erkennen, ob die vorhandenen Einnahmen richtig verwendet werden und die Aufwendungen überhaupt angemessen seien. Dabei wird dann die Großgemeinde zuweilen kräftig belogen, indem man ihr fingierte Etatsentwürfe einreicht, Ausgabepositionen, die beschämend niedrig sind, höher angiebt, u. dergl. mehr. Solche Schand- und Lügenwirtschast ist natürlich die Ausnahme, aber geringere Unregelmäßigkeiten oder Inkorrektheiten sind schon häufiger. Die Großgemeinde erfährt davon nichts, und wenn sie es erfährt, so zieht sie vor, nach der Mahnung zu handeln: „O, rühret, rühret nicht daran!" Aus die Wahl der Vorsteher der Privatgemeinden hat die Großgemeinde keinen Einfluß, sie hat auch kein geordnetes Aussichtsrecht, und so kann es Vorkommen, daß unter den Vereias-Parnoßim sich Elemente finden, mit denen man lieber nichts zu thun hat. Der ^entralveretn ist so heikel nicht, und er weiß, warum. Ihm müssen jene dunklen Elemente sogar besonders sympathisch sein. Was nun die ehrlichen Privatgemeindevorstände anlangt, so sind fie, namentlich die wirklich konservativen unter ihnen, nur ganz ausnahmsweise mit materiellen Glücksgütern gesegnet. Sie sehen sich in ihren idealen gemeindlichen Bestrebungen vielfach durch Geldmangel gehemmt. Was sie selbst irgend opfern können, das nimmt ihr Verein in Anspruch, dem sie ihre freie Zeit und ihre verfügbaren Mittel widmen. Sie wissen ganz gut, was an dem Centralverein und seinen Leuten ist, sie wissen, daß sie ihm nicht über den Weg trauen können, daß er unzuverlässig ist und — daß er nichts vermag. Doch eine Wahlagitation kostet Geld, und das haben sie nicht, während der Centralverein alle Agitationskosten zu tragen verspricht. Wer die Herren vom Centralverein kennt, der weiß, wie wenige von ihnen opferwillig sind. Es geht hier, wie bei manchen politischen Wahlen auch, etwa wie bei den englischen Parlamentswahlen, wo der Mandatsbewerber die Kosten seiner Wahl bestreiten muß. Die Ehre, zur Repräsentantenschast zu gelangen, wird manchmal ziemlich hoch bezahlt. Es kommt sogar vor, daß ein Kandidat hauptsächlich im Hinblick aus seine Zahlungsfähigkeit und Zahlungswiüigkeit Gnade findet und als „Gesinnungsgenosse" proklamiert wird.^Es melden sich zuweilen sogar solche „Gesinnungsgenossen". Das geschieht natürlich nicht direkt, sondern durch einen Vertrauten, der die Rolle des „ehrlichen Maklers" übernimmt. Dieser Handlanger ist immer noch gut genug, in den Vorstand des Centralvereins einzu-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.