Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 27 (5.7.1901)
- Date
- 1901-07-05
- Page
- Seite 420 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 420. Israelitische Wochenschrift. Nr. 27. den Verfechtern des Kanalbaus der Kaiser voranftand und nach ihm der Minister der öffentlichen Arbeiten Herr von Thielen. Doch das wissen Herr von Bodelschwingh und die Kreuzzeitungsleute besser. Im übrigen sind wir mit Herrn v. Bodelschwingh der Ansicht, daß nicht alle Hurrahschreier von besonderer Liebe zu den Hohenzollern und zum Vaterland erfüllt sind. Das gilt aber auch von den Hurrahschreiern außerhalb der Börse. Was der Kanalbau mit dem Judentum zu schaffen haben soll, ist uns nicht verständlich. Vielleicht schwebt den Bodelschwinghern der Gedanke vor, daß die Juden mehr als andere an der Börse thätig sind und deshalb die wirkliche oder vermeintliche Kanalfreundschaft der Börse als eine Freundschaft der Juden gedeutet werden könne. Diese Verwechslung der Erwerbsgemeinschast mit der Konfessionsgemeinschaft ist zwar unsinnig, aber sie ist viel verbreitet. Doch auch sie berechtigt in keiner Weise dazu, der Börse oder den Börsenbesuchern Patriotismus abzusprechen oder, was dasselbe ist, sie zu den eigensüchtigen Hurrahpatrioten zu werfen. Es ist doch wohl noch in der Erinnerung, daß die Börsenleute es gewesen sind, die im Jahr 1893 mit opferwilligem Eifer für die große Militärreformvorlage cintraten und sie unter Dach bringen halsen, obwohl sie wußten, daß man die Kosten vornehmlich der Börse auferlegen würde, was dann prompt geschah. Auch wir rufen: „Gott schütze die Hohenzollern vor falschen Freunden!" Diese falschen Freunde aber sind in unseren Reihen nicht zu sinden. * * i * (Der Bankenkrach in Sachsen.) Wie bei dem Zusammenbruch der Hypotheken- und Hosbanken in Berlin und Potsdam, so sind bei der schmählich zu Fall gekommenen Leipziger Bank Leuchten des Antisemitismus (des Antisemitismus „vornehmer" Färbung) die Führer zu Schwindel -Äd Verderben gewesen. Einer von ihnen, der Kammerrat Fritz Mayer, Chef des Bankhauses Frege & Cie., einer der Aussichtsräte der Leipziger Bank, hat sein Amt als Vorsteher des Stadtverordnetenkollegiums von Leipzig niedergelegt. Das Bankhaus Frege ist durch die galizischen Juden und an den galizischen Juden, die die Leipziger Messe besuchten, reich geworden und hat seinen Dank dafür in dem Bekenntnis zum Antisemitismus abgestattet. Die Folgen sind jetzt zu Tag getreten. Die „Kreuzzeitung" behandelt die Angelegenheit erstaunlich kühl und beinahe manchesterlich. Während die „Voffische Zeitung" nach Staatsaufsicht ruft und die Institution der Aussichtsräte beseitigt zu sehen wünscht, giebt jenes Blatt den Aktionären den vernünftigen Rat, selbst aus ihre Interessen zu achten. Diese merkwürdige Unbefangenheit hat übrigens guten Grund: die Aufsichtsratssteüen bieten für manchen Freund und Gönner der „Kreuzzeitung" nicht zu verachtende Sinekuren. Auch die agrarisch-antisemitische „Deutsche Tageszeitung" will den Aussichtsrat nicht missen, der immerhin durch seine Regreßpflicht eine Art Sicherung für die Aktionäre biete, wie sich beim Krach der Hypothekenbanken durch die Inanspruchnahme der Baron Cohn'schen Erben gezeigt habe. — Das ist ganz richtig. In anderen Fällen freilich haben sehr hochgeborene Regreßparteien Deckung gegen den Angriff aus ihr Privatvermögen zu finden gewußt: die Sozien des Herrn Dr. Strousberg sind aus der Regreßpflicht aus Kosten der rumänischen Juden, die man verriet und verkaufte, herausgelaffen worden. * * * (Merkwürdig!) Die „Staatsbürgerzeitung" berichtet, daß eine gegen ihren Verleger und ihren Redakteur angestrengte Beleidigungsklage des Kaufmanns Caspari aus Könitz „bis zur Erledigung des großen, gegen die Staatsbürgerzeitung schwebenden Prozesses in der Konitzer Mordangelegenheit ausgesetzt" worden sei, und fügt hinzu: „Der Gerichtshof begründete das Aussetzen des Verfahrens damit, daß in den ganzen, auf den Konitzer Mord bezüglichen Artikeln der Staatsbürgerzeitung eine einheitliche, fortgesetzte, aus demselben Willensbeschluß hervorgegangene Handlung vorliege". — Wir können uns nicht denken, daß das Antisemttenblatt die Worte des Richters richtig aufgefaßt und wiedergegeben hat. Wenn beispielsweise für den jetzt zur Aburteilung gelangten „Märkischen Hiesel", den Einbrecher und Raubmörder Pfuhl, ein Verteidiger geltend gemacht hätte, daß die gesamten Strafthaten des Pfuhl „eine einheitliche, fortgesetzte, aus demselben Willensbeschluß (durch Einbruch, Raub und Mord seinen Unterhalt zu gewinnen) hervorgegangene Handlung" darstellten, so würde man diesen Versuch merkwürdig, sogar sehr merkwürdig gesunden, aber sicher nicht zur Grundlage für das Erkenntnis gemacht haben. \ * * 1 * (Der konfessionelle Frieden in der Schule.) Der preußische Kultusminister hat an die königlichen Regierungen und Provinzialschulkollegien unter dem 6. Mai nachstehenden Erlaß gerichtet: „Mit der Beurteilung und Behandlung des Vorgangs in der Schule zu N. bin ich einverstanden. Auch ich bedaure, daß dort die konfessionelle Minderheit über einen Mangel an Schonung ihres religiösen Gefühls zu klagen Anlaß gehabt hat. Legen an und für sich das Gebot der Duldsamkeit und das staatliche Interesse an einem freundlichen und friedlichen Zusammenleben der Angehörigen der verschiedenen Konfessionen jeder Schule die Pflicht auf, im Unterricht alles zu vermeiden, was die Gegensätze erweitert, und alles zu pflegen, was das unbefangene Zusammenleben zu fördern geeignet ist, so muß die Rücksichtnahme auf den Standpunkt anderer Glaubensgemeinschaften besonders da sorgsam beachtet werden, wo Kinder verschiedener Konfessionen den Unterricht gemeinsam empfangen. Es gilt dies nicht nur für paritätische Schulen, sondern ebenso für Konfessionsschulen, in denen sich eine, wenn auch kleine Minderheit von Kindern anderer Konfession befindet. So weit die Behandlung der Unterscheidungslehren im Unterricht notwendig ist, gehört sie in den Religionsunterricht. Aber auch dieser darf die Rücksichtnahme auf das religiöse Bewußtsein der Andersgläubigen niemals außer Acht lassen. Darin sind alle Konfessionen einig, und die Erziehung in der Schule muß diese Erkenntnis wachhalten und fördern, daß es nicht an weiten Gebieten fehlt, auf denen den Angehörigen verschiedener Konfessionen ein gemeinsames Wirken möglich und Pflicht ist, sowie daß viel Gutes und Schönes unentwickelt bleiben und das Staatswohl gefährdet werden müßte, wenn die Erziehung der Jugend nicht pflegte, was uns eint, sondern vertiefte, was unser Volk auf religiösem Gebiet trennt. Ich vertraue, daß die königliche Regierung den beteiligten Kreisen, wo es etwa erforderlich sein sollte, die sorgfältigste Beachtung dieser Grundsätze zur Pflicht machen wird."