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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1901-05-03 · 18 (3.5.1901) · p. Seite 284

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
18 (3.5.1901)
Date
1901-05-03
Page
Seite 284 (sequence 12)
Language
German
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Seite 284 Israelitische Wochenschrift. Nr. 18. uns jetzt besser steht als früher, das haben nicht „die Konser- | vativen" erwirkt und die Liberalen erst recht nicht. Die | Liberalen, die Juftizräte Meyer und Makower an der I Spitze, haben im Gegenteil sich redliche Mühe gegeben, die Anerkennung des jüdischen Religionsunterrichts als eines obligatorischen Unterrichtsgegenstandes zu Hintertreiben; sie haben mit der Weisheit des Bezirksvereins einen Segen darin erblickt, daß die öffentliche Schule sich um den Religionsunterricht für die jüdischen Kinder überhaupt nicht kümmere. Noch im Jahr 1895 haben diese beiden Herren im Deutsch- Israelitischen Gemeindebund ihre Anschauung mit Eifer vertreten, und sie waren nicht wenig betreten, als sie vernahmen, daß im Unterrichtsministerium bereits eine andere Entscheidung getroffen sei. Die „Liberalen" aber fuhren auch dann noch fort, den obligatorischen jüdischen Religionsunterricht zu bekämpfen. Erst als die ministerielle Verfügung veröffentlicht war, hatten sie die Klugheit, den Widerspruch aufzugeben und den Segen der Neuerung zu erkennen. Beide aber, die Liberalen wie „die Konservativen" schmücken sich mit fremden Federn, wenn sie für sich das Verdienst in Anspruch nehmen, die wirksame Fürsorge für den Religionsunterricht angeregt oder gar veranlaßt zu haben. Berlin, 28. April. (Repräsentantensitzung.) Vor Eintritt in die Tagesordnung erklärt Herr Neufeld, daß er bei der Abstimmung über den Antrag Loewe in voriger Sitzung (Kommissionsberatung wegen des Jugendgottesdienftes nach altem Ritus) mit „ja" gestimmt hätte, in der Voraussetzung, daß auch die weiteren Anträge noch zur Abstimmung kommen würden; er bitte somit zu konstatieren, daß seine Zustimmung nur auf einem Mißverständnis beruhe. — Der Vorsitzende, Herr Leonhard Sachs (kons.) teilt mit, daß vom Militärverein Deutsches Vaterland eine Einladung zur Fahnenweihe ergangen sei. Eine Deputation (die Herren Blaschke, Blumenthal, Minden und Fränkel) werden zur Teilnahme an dem Feste abgeordnet. — Es liegt ein Schreiben des Gemeindevorstands vor, worin die Erklärung abgegeben wird, daß der Vorstand die «on der Repräsentanz gewünschte Vorlage betreffs Beseitigung der baulichen Mißstände im Krankenhaus, Abhilfe für den Raummangel und anderweitiger Unterbringung der Kranken während des Umbaues gern machen würde; er glaubt jedoch, da der Kostenaufwand pro Jahr von Mk. 60 000 aus Mk. 160 000 steigen würde, die Verantwortung nur dann übernehmen zu können, wenn durch die Abänderung des Statuts des Krankenhauses ein maßgebender Einfluß auf die Verwaltung der Gemeindebehörden ermöglicht wird. Er ersucht daraufhin die Versammlung für schleunigste Vorlage eines neuen Statuts zu sorgen. — Herr Dr. Veit Simon (lib.) berichtet, daß zur Begleichung von Meinungsverschiedenheiten, die sich im Ausschuß III bei der Vorberatung des Statutenentwurfs ergeben haben, von diesem eine sogenannte Versöhnungskommission, aus je 2 Mitgliedern des Gemeinde- und Krankenhaus-Vorstandes bestehend, gebildet worden sei. Die Vorarbeiten seien so weit gediehen, daß der Statutenentwurf demnächst den Ausschußmitgliedern zugehen werde. Für heute beantrage er, die Verhandlungen darüber auszusetzen, bis Herr Louis Sachs, der als Vorsteher des Krankenhauses diesen Wunsch ausgesprochen habe, wieder in der Lage sei, an den Verhandlungen teilzunehmen. Demgemäß beschließt die Versammlung, nachdem Herr Leonh. Sachs (kons.) noch erklärt, daß es sich,um keinen großen Zeitverlust handle. — Es folgt die Beratung des Antrags Friedländer (lib ), den Unterricht in den Religionsschulen fortan unentgeltlich zu erteilen. Der Ausschuß III hat sich diesem Antrag angeschlossen, während der Vorstand dem nicht zustimmen zu können glaubt und statt dessen eine Ermäßigung des Schulgeldes von bisher M. 4.50 auf M. 3.— pro Quartal vorschlägt. Der gemischten Kommission haben vom Vorstand die Herren Eisner und Dr. Stern angehört, denen die Leiter der Religionsschulen Herren Rabb. Dr. Weiße und Lehrer Marcuse kooptiert waren. Aus dieser Kommission ist der Antrag auf Herabsetzung des Schulgelds hervorgegangen. Der Vorstand erwartet von dieser Maßnahme, daß die Ziffer der zahlenden Schüler sich noch erheblich steigern wird. (Im Jahr 1900 zahlten von 1452 Schülern 723, was eine Einnahme von M. 13 000 ergab.) Die Befürchtung, daß das Vorurteil der Eltern, die zahlen können, den Schulen die begüterten Zöglinge entziehen würde und das Niveau der Schulen selbst dadurch heruntergedrückt werden könne, hat den Vorstand zur Ablehnung des Antrags Friedländer geführt. Ausschuß III hat sich jedoch diesen Gründen nicht anschließen können, hielt vielmehr dafür, daß es Aufgabe der Behörden sei, solche Vorurteile seitens der Eltern event. zu bekämpfen. Für den Fall, daß sich aber doch keine Mehrheit für die Abschaffung des Schulgeldes finden sollte, hat der Ausschuß noch mehrere Eventualanträge vorberaten, die eine Erleichterung der Formalitäten für Erlangung der Befreiung von Schulgeld und dessen Erhebung getrennt vom Unterricht durch Gemeinde-Beamte (Antrag Levin) befürworten. Vorsteher Herr Jacoby tritt mit den schon oft gehörten Gegengründen vor, vor allem wolle er die Schulen nicht zu Armenschulen gestempelt wissen. Durch die Ermäßigung sei immerhin etwas geschaffen, dessen Wirkung man erst erproben müsse. Finanzielle Bedenken kämen gar nicht in Betracht, er sei auch für alle Verbesserungsvorschläge zu haben, nur nicht für die Abschaffung überhaupt, vor der er warnen müsse. Dieser Ansicht schließt sich auch Herr Leonhard Sachs (kons.) an, während Herr Blumenthal (kons.) lebhaft für den Ausschußantrag eintritt und sich vor allem energisch gegen eine Ermäßigung ausspricht. Herr Loewenthal (lib.) verweist auf das heute in den sozialen Bestrebungen immer mehr zum Ausdruck gelangende Prinzip hin, allen Kindern gemeinsam eine gewisse Summe von Kenntnissen unentgeltlich zu vermitteln, und exemplifiziert auf die Schulen in der Schweiz. Herr Simon (lib.) betont erstens, daß auch den christlichen Kindern überall Religionsunterricht unentgeltlich erteilt werde, sodann aber müsse man sich doch fragen, wenn man Rücksicht auf die Bedenken der Wohlhabenden nehme, ob diese Bedenken auch berechtigt sind. Das sei aber keineswegs der Fall; es ist protzenhaft, etwas bezahlen zu wollen, was alle gratis genießen, und diese Talmivornehmheit dürfen wir nicht begünstigen. Wir müssen die Eltern zwingen, diese Vorurteile zu besiegen. Auch Herr Blaschke (lib.) betont, daß man durchaus kein Novum mit der Aufhebung des Schulgelds in den Gemeinden schaffe, in Charlottenburg sei der Unterricht unentgeltlich, auch in Königsberg i. Pr., wo außerdem noch ein Verein zur Bekleidung armer Religionsschüler bestehe, der uns vorbildlich sein solle. Gerade in den Religionsschulen müsse der Unterschied zwischen Arm und Reich thunlichst verwischt werden. Herr Senator (kons.) befürchtet, daß Indifferente in Erwägung der Kosten ihre Kinder zum christlichen unentgeltlichen Religionsunterricht führen könnten, und erklärt es für ein nobile officium der Gemeinde, den Antrag anzunehmen. Trotz der nochmaligen Warnung des Herrn Jacoby, dem vom Vorstandstisch noch Herr Dr. Stern in längerer Rede assistierte (er beruft sich namentlich aus das Gutachten des Herrn Rabbiner Dr. Weiße) und nachdem auch die Herren Leonhard Sachs (kons.) und Minden (lib.) noch dagegen gesprochen haben, findet der Antrag mit 9 gegen 6 Stimmen Annahme. — Es findet sodann die Einführung des Herrn Dr. Loewe in sein neues Amt als Aeltesten- Stellvertreter statt. — Es erfolgt die Auslosung der ausscheidenden

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