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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1901-04-19 · 16 (19.4.1901) · p. Seite 246

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
16 (19.4.1901)
Date
1901-04-19
Page
Seite 246 (sequence 6)
Language
German
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Seite 246. Israelitische Wochenschrift. Nr. 16. Gesetz so auszulegen, als wäre unter dem „Nächsten" nur der „Stammesgenosse" verstanden, als hätte der Jude die religiöse Verpflichtung zur Nächstenliebe nur dem Juden gegenüber. Leichtherzig und willkürlich behauptete man, und Chamberlain schließt sich diesen Gewissenlosen an, daß das hebräische Wort für „Nächster" den erwähnten engeren Sinn habe, wofür nicht die Andeutung eines Beweises je vorhanden gewesen, noch gesucht worden ist, und wobei man übersah, daß die gleiche Auslegungskunst die christliche „Nächsten"-Liebe auf den Bewohner des „nächsten" Hauses, vielleicht sogar auf den Flurnachbar beschränken müßte. In Wahrheit wendet der Pentateuch das im Leviticus 19, 18 für „Nächster" gebrauchte hebräische Wort auch ausdrücklich für die Beziehung von Juden zu Heiden an, nämlich im Exodus 11, 2, wo Mose aus Gottes Befehl die Juden auffordert, sich von ihren „Nächsten" silberne und goldene Gesäße zu leihen. Daß hier nicht Stammesgenossen, sondern Egypter die „Nächsten" sind, wird selbst die anstaltspflichtige Verftandlosigkeit nicht in Abrede stellen. (Es ist vielleicht von Interesse, zu erfahren, daß es der kürzlich verstorbene Baron Willy von Rothschild gewesen ist, der diese Bemerkung gemacht hat.) Chamberlain geht über die Grenzen des verzeihlichen Mißverständnisses hinaus, wenn er äußerste Konsequenzen aus ethymologischen Betrachtungen zieht, die er nicht an die originale Bezeichnung eines Gegenstandes oder Begriffs, sondern an die Uebersetzung dieser Bezeichnung knüpft, obwohl er wissen muß, daß die Uebersetzung einen ungelenken und den eigentlichen Sinn nur sehr ungenau deckenden Ausdruck darstellt. Er kann sich zur Not noch mit Luthers Autorität decken, wenn er „Thora" mit „Gesetz" wiedergiebt. Doch von jedem halbwegs kundigen Juden, von jedem unterrichteten christlichen Theologen würde er erfahren haben, daß die Thora die Lehre Mose's ist, die wohl Gesetze enthält, aber nicht das Gesetz ist. Die Thora enthält die Offenbarung, die Sittenlehre, Staatsordnungen und daneben Ritual- und andere Gesetze. Schon die oben angeführte Stelle im Evangelium Matthäi, die nach Luther lautet: „Welches ist das vornehmste Gebot im Gesetz?" hätte ihn daraus stoßen sollen, daß „die Thora" nicht „das Gesetz" ist. Er verharrt in dem Mißverständnis — wohl nicht wider besseres Wissen, doch in freiwilliger Verblendung —, weil er aus der angeblichen Starrheit des angeblichen „Gesetzes" eine Geist und Gemüt beschränkende Einwirkung aus die Bekenner dieses Gesetzes herleiten will. Es geht ihm hier wie überall: Sein Vorurteil hat ihm gesagt, daß solche Beschränkung von Geist und Gemüt bei den Juden vorhanden ist, und nun muß alles, was er in Geschichte und Literatur wahrnimmt oder wahrzunehmen glaubt, dazu dienen, die Berechtigung des Vorurteils zu erhärten, das Vorurteil als Urteil erscheinen zu lassen. Noch willkürlicher verfährt Chamberlain, indem er die „Furcht Gottes", die von Mose in häufiger Wiederholung dem Volk Israel als Pflicht auferlcgt wird, als ein Zeichen und einen Beweis dafür nehmen will, daß die Furcht das leitende Motiv für den jüdischen Glauben sei, und daß dieser Furchtglaube die Juden mit Knechtssinn imprägniert habe. Daß die Furcht Gottes die ehrfürchtige Scheu vor Gott ist, und daß auch die deutsche Sprache für die ehrfürchtige Scheu vor Gott die Bezeichnung „Gottesfurcht" hat, ohne daß deswegen die „Germanen" vorzugsweise knechtselig geworden wären, das fällt ihm nicht ein, auch nicht, daß es keine Herabsetzung des frommen Knechtes Fridolin sein soll, wenn der Dichter von ihm sagt, daß er „in der Furcht des Herrn" der Gebieterin ergeben war. Hier kann sich Chamberlain nicht hinter Luther verstecken, denn wenn er als geborener Engländer auch das Recht hat, von dem er exzessiven Gebrauch macht, schlecht deutsch zu schreiben, so ist ihm doch die deutsche Sprache geläufig genug, und er muß überdies wissen, daß auch die englische Sprache die ehrfürchtige Scheu vor Gott nur mit fear of God wiederzugeben vermag. (Schluß folgt.) Dtt Iudkntag. \ -n Baden, 15. April. Es ist seltsam, welche kuriosen Sprünge die Judentagsangelegenheit macht. Zuerst war er ein Abbild des Katholikentages; da es jedoch mit der Wucht der Massen und dem Imponieren durch die Beschlüsse etwas windig aussah, kam man aus die Idee, die Vereinigungen zusammenzukitten, einen Verein der Vereine zu bilden. Woher diese den verschiedensten Zwecken dienenden Vereinigungen das Mandat erhalten sollen, im Namen der deutschen Juden zu sprechen und zu wirken, blieb unerörtert. Da taucht noch eine andere Schwierigkeit aus, die dem ganzen Projekt den Garaus machen muß: Mehrere der Vereinigungen, die sich vereinigen sollten, dürfen nach ihren Statuten sich mit Politik nicht abgeben. Also Hand weg! Was nun? Herr Pros. Philippsohn soll die Andeutung gemacht haben, daß mehrere Ministerien in Preußen eine Vertretung der Juden wünschen. Ist das der Fall, so wäre ja die Aufgabe gelöst. Wozu das Nötige in der Ferne suchen? es auf so künstliche Art als einen Homunculus ins Leben treten lassen? warum nicht auf dem einfachen, naturgemäßen Weg, der alles Lebensfähige zum Wirken führt? Es scheint bei vielen Geistreichen jetzt Mode zu sein, den Umweg als den nächsten Weg anzusehen. Hat nicht auch Herr Dr. Taenzer Ach und Weh darüber geschrieen, daß die bösen Rabbiner des verehrten Lazarus tüchtige Ethik nicht als Quelle für ihre Predigten benutzen? Aber warum ists dem Herrn Landrabbiner von Hohenems nicht eingefallen, daß die Rabbiner deswegen nicht aus sekundären Quellen schöpfen, weil sie nach Berus uud Pflicht der Hauptquelle, dem talmudischen Schrifttum ihre Texte und Beweise zu entnehmen haben?! So ists auch mit der Vertretung der preußischen Juden. Denn um diese, nicht um die deutschen Juden handelt es sich. Die Juden Badens, Württembergs, auch Bayerns haben ihre Vertretungen, die im Namen der Gesamtheit zu sprechen und zu thun berechtigt sind — und die von den Staatsregierungen als Vertretung der Israeliten angesehen werden. Wenn nun preußische Ministerien den Wunsch haben, daß eine Vertretung der preußischen Juden entstehe — dann sollen sie diesen Wunsch höchsten Ortes vortragen und durch Gesetz eine Vertretung schaffen, wie sie z. B. Baden seit 1809 — ergänzt und ausgestaltet 1895 —

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