Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 16 (19.4.1901)
- Date
- 1901-04-19
- Page
- Seite 245 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 16. Israelitische Wochenschrift. Seite 246. in dieser Richtung keine Beschränkung auferlegt. Die Beschränkung für die Juden ist fast 100 Jahre alt, war aber um des allgemeinen Interesses willen außer Anwendung gekommen, bis am 3. Mai 1882 General Jgnatieff, „der Vater der Lüge", sie erneuerte. Das russische Mühlengewerbe ist seitdem stetig zurückgegangen, und diese Wahrnehmung hat die Interessenten schon mehrfach zu Vorstellungen wie der oben erwähnten veranlaßt. Pobedonoszef aber, der Vater aller Hindernisse, will nicht. * * * (Antisemiten in Smyrna.) In Smyrna hat das zeitweilige Verschwinden eines jungen Mannes den Antisemiten Anlaß gegeben, den Juden die Beiseiteschaffung beizumeffen. Es entstand lebhafte Erregung. Die Behörden schritten kräftig ein/ünd der Junge kam zum Vorschein. Wie Antisemitenblatter berichten, will der Junge von jüdischen Frauen entführt und von Juden zwei Tage gefangen gehalten worden sein. Das ist von den Antisemitenblättern einfach erlogen worden- In Wahrheit hatte der Junge, dessen Verhalten nicht ganz eiwandfrei gewesen, sich spontan auf den Weg gemacht, war seinem Herrn einfach durchgegangen. Man holte ihn zurück, und die Antisemiten hatten nicht Zeit — auch ließ es der Gouverneur nicht zu — den Burschen zu einer Lüge von ihrer Prägung abzurichten. So mußten sie sich begnügen, die Lüge aus eigene Rechnung nachträglich zu verbreiten. Houston Strunut Chmbkrlam's Grundlage« des XIX. Jahrhunderts. (Fortsetzung.) Ehamberlain, der darin durchaus nicht original ist, stellt die geoffenbarte jüdische Ethik unter die christliche. Das ist vom religiösen Standpunkt aus unverständlich, denn es hat — da nach christlicher Auffassung auch das Alte Testament aus Offenbarung beruht — die Unmöglichkeit zur Voraussetzung, daß der Herr Gott zwischen seiner Donnererscheinung aus dem Sinai und der Ausgießung des heiligen Geistes eine Revision seiner Sittenlehre vorgenommen hätte. Aber auch vom Standpunkt Ehamberlains, der nicht christgläubig ist, läßt sich die Behauptung nur mit Zuhilfenahme gewaltsamer und freiwilliger Mißverständnisse rechtfertigen. Der Satz des Pentateuch „Auge um Auge, Zahn um Zahn" ist Staatsgesetz, ist eine unentbehrliche Forderung jeder Gesellschaftsordnung, und hat bis aus diesen Tag Geltung auch im christlichen Staat, der den Mörder hinrichten läßt. Freilich sagt Christus, daß die linke Wange bieten solle, wer ans die rechte einen Schlag erhalten — aber praktisches Gesetz, wie die Vorschrift des Alten Testaments es sein soll, ist das nie gewesen, und niemand wird es wagen, den einen Unchristen zu nennen, der sich zu dem Spruch bekennt: „Wer auf Gott vertraut und feste um sich hant, hat nicht auf Sand gebaut". Daß man daS Gute thun soll, um des Guten willen, ist jüdische wie christliche Sittenlehre, ist der kategorische Imperativ Kants. Aber ein Staat, der nicht Herz und Nieren prüft, sondern sich begnügen muß, die Vorschriften der Moral praktisch befolgt zu sehen, — ohne Rücksicht auf die unkontrolierbaren Motive — hat nur auf den Gehorsam zu achten, und auch eine Kirche darf sich ihres Erfolges rühmen, wenn sie nur erlangt hat, daß das Gute geschieht, gleichviel aus welchem Grund es geschieht. Das Alte Testament enthält neben der ethischen Lehre auch Rechtssatzung, was durchaus nicht das nämliche ist. Wer dieses Getrennte durcheinander mischt, führt die Gefahr herbei, daß die erhabene Vorschrift wohl die Anerkennung des Mundes, vielleicht noch des Herzens findet, daß aber die Uebung des Lebens es ausgiebt, sich mit jener Vorschrift in Einklang zu halten. Kant drückt das in seinen „Definitivartikeln zum ewigen Frieden" (Anhang II) mit den Worten aus: „Beides, die Menschenliebe und die Achtung „fürs Recht der Menschen, ist Pflicht; jene aber nur be- „dingte, diese dagegen unbedingte, schlechthin gebietende „Pflicht, die nicht übertreten zu haben derjenige „zuerst völlig versichert sein muß, der sich dem süßen „Gefühl des Wohlthuns überlassen will. Mit der „Moral im ersteren Sinn, als Ethik, ist die Politik leicht ein- „verstanden, um das Recht der Menschen ihren Oberen preis- „zugeben: aber mit der in der zweiten Bedeutung (als Rechts- „lehre), vor der sie ihre Knie beugen müßte, finden sie es „ratsam, sich gar nicht aus Vertrag einzulaffen, ihr lieber alle „Realität abzustretten, und alle Pflichten aus lauter Wohl- „wollen auszudeuten". Ist es nicht eine Bekehrung des modernen Staats zum „praktischen Christentum" gewesen, als er die Verletzung des Gebots der Sonntagsruhe unter Strafe stellte? Gewiß haben viele, die bei dem Zustandekommen dieses Gesetzes mitwirkten, nicht an die religiöse, sondern an die soziale Seite der Frage gedacht. Doch auch die Kirche ist „sozial" gewesen, und die jüdische Staat-Kirche war es im höchsten Maaß. Die Vorschrift „liebe deinen Nächsten wie dich selbst" entstammt dem Alten Testament (3. B. M. 19. 18). Im Neuen Testament findet sich die gleiche Vorschrift ausdrücklich als Zitat aus dem Pentateuch. Im Evang. Matth. (22, 36—39) fragt ein „Schristgelehrter" Jesus, um dessen Lehrkunde zu prüfen (zu „versuchen" heißt es bei Luther): „Meister, welches ist das vornehmste Gebot in der Thora?" Jesus erwidert: „Du sollst Gott, deinen Herrn, von ganzem Herzen, von „ganzer Seele, von ganzem Gemüt lieben. Dies ist das vor- „nehmste und größte Gebot. Das andere aber ist dem gleich: „Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst". Genau so lautet der Bericht im Evang. Marc. 12, 28—31. Im Evang. Joh. 13, 34 und 15, 17 findet sich das Gebot, das an der ersterwähnten Stelle als „neues Gebot" bezeichnet wird: „liebet euch untereinander!" Noch nie ist es einem Detraktor des Christentums eingefallen, aus den Stellen im Evangelium Johannis herauszudeuten, daß Jesus seinen Jüngern Liebe nur untereinander besohlen hätte, weil er dies ein „neues Gebot" nennt und er an den anderen Stellen die allgemeine Nächstenliebe ausdrücklich als mosaische Satzung ansührt. Die Detraktoren des Judentums aber haben sich nicht gescheut, das mosaische