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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1901-04-19 · 16 (19.4.1901) · p. Seite 244

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
16 (19.4.1901)
Date
1901-04-19
Page
Seite 244 (sequence 4)
Language
German
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Seite 244. Israelitische Wochenschrift. Nr. 16. und nach seiner Anschauung haben muß, von jedem mißliebigen Vorkommnis, das einen Juden betrifft, unter ausdrücklicher oder schweigender Verallgemeinerung auf „die" Juden Kenntnis zu geben. Ex ore tuo tc judico! Wir schließen uns den Worten der „Deutschen Tageszeitung" an: „Eine derartige Unehrlichkeit hat etwas so Widerwärtiges, daß sie beinahe physischen Ekel erzeugt". * * * (Antisemitische Ofterfeier.) In Lautenburg in Westpreußen hat der antisemitische Pöbel in nächtlicher Weile alle Fensterscheiben der Synagoge zerschlagen und lästerliche Inschriften an den Wänden angebracht. Der Vorstand der Synagogengemeinde hat auf Ermittelung der Thäter eine Belohnung von 100 Mark gesetzt. * * * (Langsame Gerechtigkeit.) Die Beleidigungsklagen gegen die „Staatsbürgerzeitung" anläßlich der Konitzer Vorgänge, 27 an der Zahl, von der Polizeiverwaltung in Könitz, von der Gerichtsbehörde und von verschiedenen Polizeibeamten anhängig gemacht, sind zu einer Strafsache vereinigt worden, die innerhalb Monatsfrist zur Verhandlung kommen soll. * * * (So sind sie Alle.) Herr Johannes Krüdecke, seinem Amt nach Obersekretär der Staatsanwaltschaft in Kottbus und Inspektor des dortigen Gerichtsgesängnisses, seiner Herzensneigung und inneren Befähigung nach Vorsitzender der antisemitischen „Resormpartei" an seinem Wohnort, kurz, ein Mann nach dem antisemitischen Katechismus, unter dessen Protektorat jüngst Herr Liebermann von Sonnenberg über den Mord in Könitz gesprochen, hat selbst Hand an sich gelegt. Vorher hatte er eine Anzahl Unterschlagungen begangen. So sind sie Alle, — Alle ohne Ausnahme. * * * (Tendenznebel.) Die „Kreuzzeitung" schreibt über ein Gerücht, das uns anderweit noch nicht zu Ohren gekommen war, was folgt: „Durch die Judenpreffe geht die Nachricht, daß der wegen Meineids zu l1/2 Jahren verurteilte Arbeiter Masloff im Gefängnis den Teil seiner Aussage widerrufen haben soll, der dazu angethan war, die Juden, namentlich die Familie Lewy, in der Konitzer Mordangelegenheit schwer zu belasten, wenn auch nicht in dem Maße, daß hieraus eine strafrechtliche Anklage hätte begründet werden können. Leute, denen es in dieser Angelegenheit nur um die Schuldlosigkeit der Juden zu thun ist, werden das natürlich gern glauben. Wer aber vor allem die Sühne des gräßlichen Verbrechens im Auge hat, wird in dieser Nachricht nur eine tendenziöse Ausstreuung erblicken. Masloff ist zwar, wie gesagt, zu einer Zuchthausstrafe verurteilt worden, aber nicht wegen der genannten Aussagen, sondern nur, weil er eine auf sein eigenes Verhalten bezügliche Thatsache verschwiegen hat. Wenn er die gegen die Juden gerichteten Anschuldigungen nun nachträglich widerriefe, so würde er sich eines abermaligen Meineids schuldig machen und sich eine weit schwerere Strafe zuziehen, als er zur Zeit abbüßt. Ein sehr thörichter ungebildeter Mensch mag er ja sein, die Tragweite einer Zurücknahme seiner Aussagen in dem gegenwärtigen Stadium der Sache muß aber doch selbst ihm klar sein. Wir wiederholen deshalb, daß uns die Nachricht durchaus unwahrscheinlich vorkommt, nur dazu bestimmt, den bezüglich des Konitzer Falls von jüdischer Seite kürzlich hervorgerufenen „Tendenznebel" zu verdichten. Dafür spricht auch, daß das Ganze vortrefflich zu der in solchen Fällen üblich gewordenen Methode paßt". Was Masloff ausgesagt hat, war in allen Punkten erlogen, wenngleich die Geschworenen den Meineid nur da erkannt haben, wo er sich durch keine Jnterpretationskunst und durch keine Tendenzgläubigkeit wegleugnen ließ. Das steht bei jedem fest, der nicht freiwillig blind ist. Daß die Gemeinde dieser freiwillig Blinden Herrn Masloff als würdigen Helfer und Gr »offen vor der Gefahr einer Selbstbezichtigung warnt, ist begreiflich und vom Standpunkt der Genossenschaft auch ganz konsequent. Voraussetzung ist aber, daß man in einem „Tendenznebel" lebt, in dem es einem ausschließlich „um die Beschuldigung der Juden zu thun ist". Dann p^lßt es auch vollkommen „zu der in solchen Fällen üblich gewordenen Methode". * * * (Verbot.) Die schmutzigen und schmählichen Antisemitenkarten, die die deutschen Geschästsantisemiten in Umlauf gesetzt haben, sind auch in Oesterreich beschlagnahmt worden. * V * (Präsident Loubet in Nizza.) Bei der Anwesenheit des Präsidenten Loubet in Nizza stellte der Rabbiner dem französischen Staatsoberhaupt das israelitische Konsistorium vor und bemerkte dabei, daß alle seine Glaubensgenossen von lebendigem Patriotismus erfüllt seien. Präsident Loubet erwiderte, die Demokratie mache keinen Unterschied unter guten Franzosen, welches auch ihr religiöses Bekenntnis sei. — Die Worte des Herrn Loubet bedürfen einer erweiternden Korrektur: Nicht die Demokratie, sondern die Gerechtigkeit macht keinen Unterschied unter guten Staatsbürgern. Das hat Herr Loubet wohl auch sagen wollen. — Nach einem Bericht des „Petit Nicois" hat Herr Loubet gesagt, daß, solange die französische Demokratie existiere, und sie werde immer existieren, sie die absoluteste Duldsamkeit für alle Bekenntnisse und die Achtung aller Religionen predigen werde. Er wüßte, daß die Bürger jüdischer Konfession vor allem Freiheit haben wollten, eine Freiheit, die einen Augenblick lang angetastet erschienen wäre. Diese Freiheit würden dje Juden und alle die immer genießen, die die Ansichten der modernen Demokratie teilten. Frankreich würde niemals den Schritt rückwärts thun, den einige mit Unrecht befürchtet hätten. — Auch mit diesen wohlgemeinten Worten hätte Herr Loubet als Parteimann gesprochen, indem er für einen Grundsatz seiner, der demokratischen, Partei ausgab, was ein Grundsatz der Gerechtigkeit ist. * * * t. (Die russischen Mühlenbesitzer.) Ein Kongreß russischer Mühlenbesitzer in Petersburg hat jüngst dem Wunsch Ausdruck gegeben, die Regierung möchte den „Nichtchristen" gestatten, zum Zweck der Errichtung von Wassermühlen Land bis zu 11 Hektar zu erwerben. Unter den „Nichtchristen" sind die Juden verstanden, denn diesen allein ist der Landerwerb verboten; Mohamedanern, Feueranbetern u. s. w. ist

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