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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1901-04-05 · 14 (5.4.1901) · p. Seite 213

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
14 (5.4.1901)
Date
1901-04-05
Page
Seite 213 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 14 Israelitische Wochenschrift. Seite 213. Judenverfolgung in der Moldau u. s. w. mir Gewißheit zu verschaffen. Diese Gewißheit liegt mir im vollen Maße jetzt vor. Mein Sohn ist tief verletzt über die Thatsache, daß ihm solche Willkür-Akte im entferntesten nur zugemutet werden konnten. Er und seine Regierung leugnen auf das bestimmteste, daß irgendwo ein so schändlicher Mißbrauch der Amtsgewalt gegen die Juden vorgewaltet habe, und sie führen die Entstehung und Verbreitung solcher gehässiger, aller Zivilisation Hohn sprechender Ausstreuungen auf außerhalb Rumäniens liegende, sehr feindselige, mit perfider Absichtlichkeit gepflegte Jntriguen zurück. Da es nun aber doch in der Möglichkeit liegen könnte, daß terroristische Maßregeln von untergeordneten Organen platzgegriffen haben, so hat sich mein Sohn entschlossen, eventuelle Vorkommnisse an Ort und Stelle persönlich zu untersuchen und die vielleicht irgend einem Partei-Interesse dienstbaren Schuldigen mit rücksichtslosester Strenge behandeln zu lassen. Durch diesen Akt identifiziert er sich mit den Anschauungen der Humanität und zeigt öffentlich^daß er die Niedertracht, wo sie sich auch finden möge, entschieden zu bekämpfen und auszurotten bestrebt ist. Seine Geistes- und Herzensbildung, sowie sein ganzer Erziehungslauf sind mir Bürge dafür. An Rumänien darf überhaupt jetzt noch nicht der Maßftab europäischer Kultur gelegt werden. Alle Bestandteile der dortigen Bevölkerung, inklusive der Juden, befinden sich heute noch in einer Verfassung, die durch jene der Grenzländer naturgemäß bedingt ist. Es ist einerseits der dieses Land von etwas frischen siebenbürgischen Elementen scheidende Karpathenwall — andererseits ist es der unvermeidliche^Kontakt mit tiefgesunkenen russischen und türkischen Zuständen, was einer nach unseren Begriffen kräftig moralischen Aufraffung hindernd im Wege steht. Ein Menschenleben wird nicht ausreichen, die Besserung zu ermöglichen; aber es kann doch meinem Sohn beschieden bleiben, den Keimen einer hoffnurgsvolleren Entwickelung nicht fremd geblieben zu sein". Am 24. April 1868 antwortete Lord Stanley im englischen Oberhaus aus eine Interpellation über die rumänischen Gräuel was folgt: »Ich glaube, es handeltIsich hierbei um eine Angelegenheit, die die Christen lebhafter berührt, als die Juden selbst, denn wenn das Leiden die Juden trifft, so trifft die Entehrung die Christen. Ich kenne kein anderes Beispielen unserer Zeit von einer solchen Reihe von Unterdrückungshandlungen, die ohne ein vernünftiges oder selbst erkennbares Motiv begangen worden sind". Die rumänische Regierung fuhr fort, zu lügen, der Bojarenpöbel fuhr fort, zu plündern und zu mißhandeln, und die rumänischen Gerichte fuhren fort, die Schuldigen srcizusprechen. Die Mächte intervenierten der Reihe nach, mit keinem anderen Ergebnis, alH daß sie frech belogen wurden und die Verfolgungen sich verschärften. Es kam der Berliner Kongreß, der zu dem Berliner Vertrag vom 13. Juli 1878 führte. Zwei Artikel dieses Vertrages lauteten: „Art. 43. Die hohen vertragschließenden Teile erkennen die Unabhängigkeit Rumäniens an, indem sie dieselbe an die in den beiden folgenden Artikeln aufgeführten Bedingungen knüpfen". „Art. 44. In Rumänien darf der Unterschied des religiösen Glaubens und der Bekenntnisse niemandem gegenüber geltend gemacht werden, als ein Grund der Ausschließung oder der Unfähigkeit bezüglich des Genusses der bürgerlichen und politischen Rechte, der Zulassung zu öffentlichen Diensten, Aemtern und Ehren oder der Ausübung der verschiedenen Berufs- und Gewerbszweige, an welchem Orte es auch sei". Fürst Karl sagte darüber in seinen Memoiren: „18 /30. Juni 1878. Abends spät trifft die entscheidende Depesche aus Berlin ein: Bratianu und Cogalniceanu melden, daß alle Mitglieder des Kongresses, zuletzt auch Graf Andraffy, ihnen mitgeteilt haben, Beffarabien sei verloren, und die Unabhängigkeit Rumäniens werde nach Analogie Serbiens auch nur anerkannt werden, wenn Rumänien sich verpflichte, konfessionelle Unterschiede nicht mehr zum Anlaß für politische und bürgerliche Ungleichheit zu nehmen, d. h. also unter der Bedingung, daß Rumänien auch seinen jüdischen Bewohnern die Staatsbürgerrechte verleihe!" Es herrschte also Uebereinstimmung, daß den rumänischen Juden die bürgerlichen Rechte erteilt werden müßten. Die rumänische Regierung wollte die Erfüllung dieser Bedingungen blos versprechen, doch die Kabinette bestanden zunächst aus Vorleistung Rumäniens, unter ausdrücklicher Kundgebung des Mißtrauens gegenüber rumänischen Verheißungen. Und der Vater des Fürsten selbst erinnerte gegenüber der dilatorischen Behandlung dieser Frage daran, daß es höchste Zeit sei, „die politische Gleichstellung der Juden 83v8 pbi-386^zu vollziehen." Inzwischen hegann die antisemitische Bewegung in Europa. Der Vater des Fürsten Karl schrieb am 24. Januar 1880 seinem Sohn: „Jede Sache hat aber auch ihre drollige Seite: so setzt in Preußen die evangelische Pastorenpartei mit einigem Erfolge eine antisemitische Bewegung /.in Szene, und die konservative Partei unterstützt dieses recht gefahrvolle Experiment . . . Wenn es so fortgeht, erleben wir hier noch eine Judenhetze; und sodann müßten die übrigen Großmächte das deutsche Reich in Verruf erklären, wenn sie Zanders den Forderungen.des Berliner Vertrags treu bleiben wollten! Nicht mit Unrecht hat der Kronprinz sich öffentlich gegen diese Bewegung ausgesprochen, denn wenn die bösen Geister einmal entfesselt sind, so können sie nur mit Blut und Eisen wieder gebannt werden!" Der Fürst von Hohenzollern hatte schon srühcr den „Willen Europas" nicht sehr tragisch genommen. Er kannte den Fürsten Bismarck, er kannte die Machenschaften, die an die Verstaatlichung der rumänischen Eisenbahnen sich geknüpft hatten, und schrieb am 26. Juli 1878 seinem Sohn: „Der vom Kongreß oktroyierte Judenparagraph ist eine allgemeine Humanitätsphrase. Es ist der Gesetzgebung allein überlassen, diese Verhältnisse zu regeln, ich bin überzeugt, daß späterhin, abgesehen von der Alliance Jsraelite, kein Hahn danach krähen wird, wie jene Bestimmungen zur Ausführung gelangen mögen". Europa ließ es bei der „allgemeinen Humanitätsphrase" bewenden und König Karl auch. Plotke hätte an die Spitze seiner Broschüre das Motto stellen dürfen: Nolite confidere principibus nec filiis dominum — d crtrauct nicht den Fürsten noch den Menschenkindern! Rumänien ist, was es gewesen: ein Barbarenstaat. Einiges ans den Mmoimr der Gliickki von Kamin. Von L. Isaye. Diese Memoiren sind keine Photographie, sie sind ein Gemälde. In ihrem schönsten Staat, in ihren kostbarsten

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