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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1901-03-29 · 13 (29.3.1901) · p. Seite 205

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
13 (29.3.1901)
Date
1901-03-29
Page
Seite 205 (sequence 13)
Language
German
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Nr. 13. Israelitische Wochenschrift. Seite 206. Polizei Aufforderungen und Anfragen an den Vorstand ergehen, wenn es sich um solche Fälle handle. Der Vorstand pflege sich dann von Fall zu Fall mit den Eltern in Verbindung zu setzen und von dem Ergebnis die Behörde wieder zu benachrichtigen. Von der Verhängung von Strafen ist bisher nichts bekannt geworden. Auch scheine ihm nach dem jüngsten Erkenntnis, das durch alle Blätter gegangen ist, nicht wahrscheinlich, daß irgend welcher Zwang ausgeübt werden würde. Die Herren Minden (Hb.) und Loewe (lib.) wenden sich gegen diese Auffassung, da das vorliegende Erkenntnis für Berlin kein Analogon bilden könne. — Als Beitrag der Kosten des Religionsunterrichts an Königlichen und Privatschulen ist ein um M. 900 höherer Betrag in den Etat eingestellt. Der Staat zahlt den Religionslehrern an den königlichen Schulen pro Jahr und Stunde M. 90, während die Gemeinde einen Zuschuß von M. 45 pro Jahr und Stunde leistet. Hingegen erhalten nach Ausführung des Herrn Professor Geiger die Lehrer an den städtischen Schulen nur M. 120; er macht darauf aufmerksam, daß darin eine Ungleichheit bestehe, und giebt anheim, einen Ausgleich zu schaffen. Herr Stadtrat Weigert (rad.) weist darauf hin, daß an einzelnen städtischen Schulen Religionslehrer wären, die ihrer Person nach nicht dafür geeignet seien und meint, der Vorstand müsse es sich angelegen sein lassen, geeignete Lehrkräfte zu präsentieren. Auch herrsche ein größter Uebelstand in Bezug auf die sogenannten wilden Religionsschulen. Ganz ungeeignete Personen erbäten und erhielten die Erlaubnis zur Benutzung von Schullokalen, um jüdischen Religionsunterricht zu erteilen. Der Vorstand sollte auch da Remedur schaffen und den Magistrat bitten, in solchen Fällen erst den Vorstand zu hören, ehe er Lokale an Privatpersonen zu diesem Zweck freigiebt. Eine entsprechende Resolution wird eingebracht und trotz der Einwendungen des Herrn Jacoby, der die Unausführbarkeit dieser Wünsche wegen des herrschenden Mangels an Lehrkräften betont, wie des Herrn Rechtsanwalt Lilienthal, der es für einen Eingriff in die persönliche Freiheit des Einzelnen erklärt, wenn man die Bewilligung der Schulräurne erschwert, von der Versammlung angenommen, nachdem sich noch eine ausführliche und recht lebhafte Debatte daran geknüpft hatte.*) — Der Etat der Armenanstalten ist von M. 74 000 aus M. 85 000 erhöht. Zur Speisung Strafgefangener sind M. 1200, für Gewährung von Mazzoth M. 8000, für die Durchreisenden-Kommission M. 15 000, (bisher M. 11 000), für die Zentralstelle für Wohlthätigkeit 700 und die Schutzkommission M. 500 eingestellt, die debattelos bewilligt werden, ebenso die Titel für die Waisen-Kommission, das Reichenheim'sche Waisenhaus mit einen Etat von M. 29 000 und das II. Waisenhaus in Pankow, dessen Zuschuß um M. 4500 erhöht wird. — Eine lebhafte Debatte crgiebt wieder der Etat des Krankenhauses. Der Vorstand hat einige Positionen streichen zu müssen geglaubt, so den für Reparaturen angesetzten Betrag von M. 8000, weil die Reparaturen aus dem allgemeinen Reparaturenfonds zu bestreiten sind. Außerdem soll der Gesamtzuschuß von M. 60 000 nur auf ein Jahr bewilligt' werden, weil der Vorstand endgiltig die Abänderung des Statuts wünscht und auch zu dem so notwendigen Umbau Mittel nicht eher hergeben will, bis nicht das Statut in dem Sinn geändert ist, daß der Vorstand bei der Verwaltung der Anstalt mit zu bestimmen hat. Herr Jacoby erklärt, *) Unter dem vorigen Regime ist es vorgekommen, daß der Magistrat bei dem Vorstand anfragte, ob einem Gesuch um Ueberlassung von Stadtschulräumen für jüdischen Religionsunterricht stattzugeben sei, und daß der Vorstand die Anfrage verneinte, obwohl er selbst den betreffenden Unterricht aus Gemeindemitteln subventionierte! daß man es den Steuerzahlern gegenüber nicht verantworten könne, jetzt noch einen um M. 100 000 jährlich höheren Zuschuß zu bewilligen, ohne irgend welche Rechte zu haben. Von den Herren Loewe, Geiger und Blaschke wird eine Resolution eingebracht, wonach die Versammlung sich bereit erklärt, die Mittel für notwendige bauliche Veränderungen und Abhilfe des Raummangels zu bewilligen, und den Gemeinde-Vorstand ersucht, in den Jahren 1901/2 eine entsprechende Vorlage zu machen und für anderweitige Unterbringung der Kranken während des Umbaus zu sorgen. Trotz lebhaften Widerspruchs des Kommissars, der der Versammlung zum Vorwurf macht, daß sie seit 1^2 Jahren die Aenderung des Statuts nicht fertig gebracht habe, wird die Resolution angenommen. Debattelos werden noch die Etats zur Beschaffung von Koscher-Fleisch, der Spezial-Etat mit M. 22 050 und der Etat der Gemeindebibliothek bewilligt, diesem wird ein Zuschuß von M. 14 000 statt verlangter M. 17 000 bewilligt, da der Vorstand die Stelle des zweiten Bibliothekars gestrichen hat. Herr Prof. Geiger (lib.) macht hierzu noch die Mitteilung, daß Herr Neufeld der Bibliothek anläßlich seines 76. Geburtstages M. 500 geschenkt habe, und spricht die Hoffnung aus, daß auch andere Mitglieder und außerhalb Stehende diesem schönen Beispiel folgen werden. Damit schließt die öffentliche Sitzung. Die Fortsetzung der ersten Lesung wird in einer Abendsitzung erfolgen und am nächsten Sonntag, dem LI. März, kann dann die zweite Lesung beginnen. Berlin, 26. März. (Fürsorge-Erziehung.) Der Minister des Innern hat unter dem 19. d. M. an den Ausschuß des deutsch-israelitischen Gemeindebunds nachstehenden Erlaß (S. 641) gerichtet: „Den Herren Oberpräsidenten habe ich, wie ich dem Ausschuß auf die Eingabe vom 26. v. Mts. ergebenst erwidere, mitgeteilt, daß der Ausschuß bereit sei, männliche israelitische Fürsorge-Zöglinge in die vom 1. Mai d. Js. ab eröffnete Erziehungsanstalt zu Repzin bei Schivelbein aufzunehmen, und die Unterbringung männlicher israelitischer Fürsorge-Zöglinge, die nicht in diese Anstalt überwiesen werden sollen, in geeignete jüdische Familien, sowie weiblicher israelitischer Fürsorge-Zöglinge in jüdische Waisenhäuser oder geeignete Familien, zu vermitteln. Hierbei habe ich die Herren Oberpräsidenten ersucht, die Landeshauptleute, Landesdirektoren und den Magistrat zu Berlin dahin zu verständigen, daß sie dem Anerbieten des Ausschusses soweit als irgend möglich Nachkommen, auch mit Hilfe des Ausschusses geeignete Fürsorger ermitteln. Die Höhe der Entschädigung für die Unterbringung der Zöglinge in der Anstalt und die Uebernahme der Mehrkosten des Transports in diese, gegenüber den Transportkosten in eine in der heimatlichen Provinz belegene Anstalt, durch den Ausschuß, werden die zur Unterbringung der Zöglinge verpflichteten Kommunalverbände mit dem Ausschuß direkt vereinbaren. Im Aufträge. Peters." Berlin, 26. März. (Jüdische Wohlthätigkeits-Einrichtungen.) Herr Dr. Wilhelm Neumann hat, wie wir s. Zt. mitgeteilt, in der Delegierten-Versammlung des Verbandes für jüdische Wohlthätigkeitspflege am 21. v. M. einen vortrefflichen Vortrag über „Entwickelung der jüdischen Wohlthätigkeits-Einrichtungen — Fürsorge und Selbsthilfe" gehalten. Der Vortrag liegt jetzt im Druck vor. Berlin, 28. März. (Handwerker- und Künstler- Gesellschaft.) Gestern Abend hat die Generalversammlung der Gesellschaft jüdischer Handwerker und Künstler stattge-

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