Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 13 (29.3.1901)
- Date
- 1901-03-29
- Page
- Seite 198 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 198. Israelitische Wochenschrift. Nr. 13. Was hat ein Imker-Verein mit dem Bund der Landwirte zu schaffen? Sie machen sich ja gegenseitig keine Konkurrenz, sie ergänzen einander vielmehr. — Dasselbe Verhältnis obwaltet auch hier. Der Kultusbeamte verhält sich zum Lehrer wie der Landwirt zum Imker. So wenig wie eine Organisation der Imker ihrer ganzen Beschaffenheit nach landwirtschaftliche Interessen wahrnehmen und vertreten kann, so wenig kann der Lehrer-Verband seiner Verfassung und Zusammensetzung nach die Interessen der Kultusbeamten vertreten. Die Kultusbeamten sind in keiner Weise identisch mit den Lehrern. Das sind zwei ganz verschiedene Berusskategorien, verschieden durch Art und Ertrag ihrer Berufsarbeit und darum auch verschieden in ihren Ausgaben und Interessen, in ihren Wünschen und Bestrebungen, in ihren Zwecken und Zielen. Das charakteristische Merkmal des Lehrers ist das Lehren, das Lehren an einer Unterrichtsanstalt: das macht seinen Hauptberuf, seine Hauptbeschäftigung aus, das absorbiert den größten Teil seiner Arbeitszeit. Das wesentliche Merkmal des Kultusbeamten ist das Verrichten und Versehen von allen oder mehreren Kultusfunktionen, das bildet seine Hauptbeschäftigung. Ist nun Lehren und Kultussunktionen-Versehen dasselbe?! Und so wie diese Berufe grundverschieden sind, so grundverschieden sind auch deren Berussinteressen und Aufgaben. Dem Lehrer ist in der Regel mit dem Amt schon eine wirtschaftlich gesicherte und sozial angenehme Stellung gegeben; dem Kultusbeamten ist mit dem Amt nichts gegeben, er befindet sich wirtschaftlich und sozial in gleich übler Lage. Lehrer und Kultusbeamter haben darum gar keine gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen. Die berufliche Ausgabe des Lehrers besteht im Lehren, im Unterrichten, folglich sind seine fachwissenschaftlichen Interessen vorwiegend rein pädagogischer Natur; die beruflichen Ausgaben des Kultusbeamten bestehen in der Verrichtung von Kultusfunktionen, folglich hat er soviel verschiedene fachwissenschastliche Interessen, als er verschiedene Kultussunktionen versehen muß. Der Kultusbeamte ist Prediger, Kantor, Religionslehrer und Schächter. Jedes dieser Fächer ist von gleicher Wichtigkeit und alle diese Gebiete muß er ordentlich verstehen und ordentlich bebauen, wenn er sein Amt recht verwalten und beständig an fait bleiben will. Ich rede nicht von den andern verschiedenen Kenntnissen und Fähigkeiten, die von ihm gefordert werden und in denen er sich beständig verödllkommnen muß. Er muß Koreh, Mohel, Tokea sein und daneben in den Ritualien vollkommen Bescheid wissen. Er wird ja förmlich erdrückt von der Fülle der Ansprüche, die an sein Können gestellt werden. Lehrer und Kultusbeamte haben darum gemeinsame sachwissenschastliche Interessen nur in ganz geringem Maaß, nur insoweit, als ein großer*) Teil der Kultusbeamten auch Religionslehrer sind und als solche 5 bis 7 Stunden wöchentlich unterrichten. — Ich frage nun die Verbandsleitung: Sind diese Auseinandersetzungen wahr oder nicht? Ist es wahr oder nicht, daß der Lehrer in den meisten Fällen in fester Position, die Kultusbeamten dagegen — ganz gleich welche Vorbildung sie haben — in höchst bedenklicher Lage sich befinden? — Ist es *) Es dürfte indes etwa 200 Kultusbeamte in Deutschland geben, die gar nicht unterrichten. wahr oder nicht, daß die Kultusbeamten ganz andere fachwissenschaftliche Interessen als die Lehrer haben, die weder von den Lehrer-Vereinen noch vom Lehrer-Verband gepflegt werden, noch in deren Rahmen gepflegt werden können? — Ist es wahr oder nicht, daß Herr Lehrer Amiel an der Schule zu Protzenheim, der vielleicht gar im Lehrer-Verband dominiert, mit dem Kultusbeamten Putiel aus Dalsonshausen gar keine Berührungspunkte hat? — Wenn das aber wahr ist, wenn wir Kultusbeamte am Lehrer-Verband keine Vertretung haben und haben können: Warum soll dieses nicht ausgesprochen werden? Warum sollen wir uns nicht selbstständig organisieren dürfen? Warum für solches, doch ganz gewiß berechtigtes Bestreben seinen Nebenmenschen verdächtigen und in der Oeffentlichkeit diskreditieren wollen? — Ist das die Ethik des Verbandes?! Nein! wahrlich nicht, der Lehrer-Verband kann uns Kultusbeamten nichts nützen, deshalb nicht, weil er in den wichtigsten Punkten, in unfern Lebensfragen mit uns keine Interessengemeinschaft hat, weil die in ihm dominierenden Herren für uns Leute ohne Ar und Halm sind, denen jedes Verständnis für unsere Lebensinteressen fehlt. Schlagender konnte der Verband seine Unfähigkeit, in Kultusbeamten-Fragen mitzureden, gar nicht darthun, als durch die Art und Weise, wie er unserer Petition und meinen Erklärungen zu ihr begegnet ist. — Der Verband hat durch seine Randglossen zu meinen Ausführungen allen Unbefangenen und Urteilsfähigen gezeigt, daß er in Kultusbeamten-Fragen gar nicht ernst zu nehmen ist. — Oder kann der ernst genommen werden, der den Kultusbeamten erzählt, daß die Möglichkeit, alle drei Jahre gekündigt zu werden, wertvoller sei, als wenn diese Möglichkeit aus einmal in zwölf Jahren beschränkt wäre? Man begreife: die Hauptmisere der Kultusbeamten liegt in dem unglückseligen Anstellungsmodus, der durch das aus kurze Zeitdauer bemessene Vertragsverhältnis den Beamten in beständiger Angst hält und ihn der Willkür ausliefert. Das weiß jeder Kultusbeamte und weiß auch der Verband. Dieses Uebel radikal zu beseitigen ist vorläufig aussichtslos. Wir können in nächster Zeit definitive Anstellung als Regel nicht erreichen. Auch das weiß jeder Kultusbeamte und weiß der Verband. Nun wollen wir mit unsrer Petition das Uebel mildern. Ausschließen können wir die Kündigungsmöglichkeit nicht, so wollen wir sie wenigstens beschränken. Wir wollen lange Verträge. Etwa 250 Kultusbeamte halten es für eine wesentliche Verbesserung, wenn die Kündigungsmöglichkeit beschränkt werde, wenn dem Beamten anstatt alle drei Jahre nur alle zwölf Jahre gekündigt werden dürfte. Ich glaube, daß dies so klar wie 2 X 2 4 i[t. Abersiehe da, es kommt eine erleuchtete Verbandsleitung und meint, ein zwölfjähriger Vertrag sei nicht im Interesse des Beamten; und warum? — man höre und staune — weil ein Beamter, der im Alter von etwa 40 Jahren auf 12 Jahre angestellt werde, nach Ablauf dieser Frist, also im 52. Lebensjahr, stellenlos werden könnte. — Und wie steht es heute? Heute allerdings kann einem Beamten vom 40. bis 52. Lebensjahre viermal gekündigt werden und noch mehr, nach unsrer Forderung jedoch blos einmal. — Diese Kleinigkeit hat die Verbandsleitung übersehen, — blos diese Kleinigkeit. — Wer aber solche Kleinigkeiten übersieht.