Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 11 (15.3.1901)
- Date
- 1901-03-15
- Page
- Seite 172 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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I Seite 172. Israelitische Wochenschrift. Nr. 11. der jüdischen Fürsorge-Erziehungs-Anstalt in Repzin. Am 1. April er. tritt das neue Fürsorgegesetz in Kraft und der D. I. G. B. habe beschlossen, eine Zwangs-Erziehungsanstalt sür verwahrloste und auch von der Verwahrlosung bedrohte Kinder ins Leben zu rufen. Dank der gütigen Vermittlung des Herrn Eugen Rosenstiel habe man in Repzin ein Stück Land von etwa 50 Morgen und ein dazu gehöriges schloßartiges Gebäude zu diesem Zweck erworben und beschlossen, es vorläufig für 50 Kinder einzurichten. Die Einrichtungskosten sind aus 10 000 Mk. veranschlagt, die Unterhaltungskosten sür die ersten drei Jahre sind vorläufig auf 9000 Mk. jährlich berechnet. Die Berliner Gemeinde soll nun die Hälfte der Einrtchtungskosten mit 5000 Mk. und der jährlichen Unterhaltungskosten mit 4500 Mk. tragen. Der Gemeindevorstand hat letztere Summe auf 3500 Mk. herabsetzen zu sollen geglaubt und will ferner die Bewilligung beider Beiträge von folgenden Bedingungen abhängig machen. Es soll in die Verwaltung der Anstalt ein Delegierter des Vorstands entsandt werden dürfen, und wenn später die Unterhaltungskosten der Zöglinge, die ja der Staat zu tragen verpflichtet sei, voll ausgebracht würden, soll eine Rückzahlung der Beiträge im Verhältnis zur Höhe der Leistungen an die einzelnen Gemeinden erfolgen. Der Ausschuß hat sich der Anschauung des Vorstands angeschlossen und beantragt auch nur lausend 3500 Mk. zu bewilligen, um auch die anderen Gemeinden zur Erfüllung ihrer Pflichten anzuhalten, und nur sür den dringenden Bedarfsfall den Zuschuß zu erhöhen. Der Decernent des Vorstands verbreitet sich in längerer Ausführung über die hohe soziale Bedeutung des neuen Gesetzes und betont, daß man hauptsächlich daraus bedacht sein würde, noch unverdorbene Kinder in die Anstalt zu senden, wenn deren häusliche Verhältnisse eine spätere Verwahrlosung befürchten lassen. Auf eine Anfrage des Herrn Loewenthal, ob statistisches Material vorhanden sei, wieviel jüdische Kinder sich bisher in Zwangserziehungen btfitibe», erwidert Herr Lilienthal, daß es nicht gelungen sei, irgend welches Material darüber zu beschaffen, daß ihm aber seitens des Herrn Dezernenten im Justizministerium gesagt sei: zur Zeit befände sich nicht ein einziges jüdisches Kind in einer der Anstalten. Man habe auch nicht daraus gerechnet, das zu begründende Haus voll mit 50 Kindern besetzt zu haben. Der Berechnung von 9000 Mk. liege nur eine durchschnittliche Besetzung von 25 Plätzen zu Grunde. Redner entkräftet damit auch die Bedenken der Herren Minden und Blaschke, die die Bewilligung von 4500 Mk. auss lebhafteste befürworteten, weil sie sonst eine große Gefahr sür die Existenz der Anstalt befürchten. Von einer anderen Seite betrachtet Herr Professor Geiger die Angelegenheit. Aus die Gefahr hin, einen Sturm gegen sich heraufzubeschwören oder mißverstanden zu werden, erklärt er, man müsse in heutiger Zeit vor allem den Standpunkt der Gleichberechtigung wahren und sie zum mindesten immer von neuem fordern, also auch bei diesem Gesetz. So betrachtet, wäre es Sache des ^.Staats, sür solche Anstalten zu sorgen, und der Gemeinde könne es höchstens obliegen, sür Anstellung eines Rabbiners oder Religionslehrers zu sorgen. Er bezweifelt, daß die Katholiken auch ihre eigenen Anstalten einrichten werden. Die religiöse Unterweisung genüge vollkommen; es handle sich bei diesem Gesetz vor allem um die Errettung von Menschen und das Menschentum gehe bei gemeinsamer Erziehung nicht verloren. Die Haltlosigkeit dieses Standpunkts legen die Herren Lilienthal und Proseffor Baginski klar. Herr Lilienthal bemerkt, daß es sich ja auch garnicht darum handle, den Staat von der Erhaltungspflicht dieser jüdischen Kinder zu befreien; nur die Mehrkosten sür die rituelle Verpflegung und die höheren Reisekosten (weil aus ganz Preußen jüdische Kinder dorthin zu senden sein würden) sollen die Gemeinden tragen. Herr Prof. Bagiuski meint, daß vom Standpunkt des Vorredners jede soziale Thätigkeit (Fürsorge für Arme, Kranke, Unterhaltung von Schulen) unterlassen werden müßte. Auch könne man sich nicht nach den Katholiken richten. „Wenn die Minister sich erst vor uns so verbeugen, wie sie cs in diesen Tagen vor den katholischen Abgeordneten gethan, können wir uns nach jenen richten, einstweilen aber müssen wir noch die Verbeugungen machen und darum wollen wir das Werk fördern". Die Annahme des Ausschußantrags erfolgt, nachdem aus Antrag des Herrn Professor Baginski den Bedingungen noch die Beachtung umfassender hygienischer Maßregeln angesügt wird. Damit schließt die öffentliche Sitzung. Berlin, 13. März. (Musikalische Fortbildungskurse für jüdische Kontoren.) Auch in diesem Jahre veranstaltet der Deutsch-Israelitische Gemeindebund einen Kursus zur musikalischen Fortbildung jüdischer Kantoren. Der Kursus reicht vom 15. April bis zum 4. Juli 1901 und steht jedem ftimmbegabten staatlich geprüften israelitischen Lehrer kostenlos offen, sofern er sich zum regelmäßigen Besuch des ganzen Kursus und zur privaten Benutzung eines Klaviers verpflichtet. Zu Aufnahmeprüfungen sind die Leiter der Uebungen, die Herren Kantor A. Friedmann und Musikdirektor William Wolf, am Freitag, den 12.. Samstag, den 13. und Sonntag, den 14. April und auch schon vorher bereit. Weitere Auskunft erteilt das Bureau des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes, Berlin W., Sigismundstr. 5. Berlin, 13. März. (Verein für jüdische Krankenpflegerinnen.) Der siebente Jahresbericht des Vereins sür jüdische Krankenpflegerinnen ist soeben erschienen und meldet einen erfreulichen Fortgang in den Leistungen des Vereins. Die Zahl der zur Ausbildung sich meldenden Schülerinnen ist in stetem Wachsen begriffen; der Verein bildet Krankenschwestern auch für die Schwesternheime in Breslau, Königsberg, Nürnberg und München aus, mit anderen Orten schweben die Verhandlungen noch. Vollbezahlte Pflegen sind in Berlin geleistet worden in 4793 Tagen, ermäßigte in 1945 Tagen, unentgeltliche in 1597 Tagen. Die Bilanz des Vereins erreicht die Höhe von 141991 Mk. 50 Pf. Die nächste, achte Generalversammlung findet am 24. März d. I., vormittags 12 Uhr, im Saal des Brüdervereins, Unter den Linden 4a, statt. Jnowrazlaw, 12. März. (Frauenheim.) Der israelitische Frauenverein hat eine Wohnung von mehreren Zimmern gemietet, die zur Ausnahme einiger altersschwacher Frauen vom 1. April an dienen soll. Die Verpflegung der Pensionärinnen ist vertraglich Herrn Barnas übertragen worden. .•y - "IKSKS