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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1901-03-15 · 11 (15.3.1901) · p. Seite 164

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
11 (15.3.1901)
Date
1901-03-15
Page
Seite 164 (sequence 4)
Language
German
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Seite 164. Israelitische Wochenschrift. Nr. 11. nicht allgemeine Gesetze verletzt und bei dieser Prüfung erweisen sie sich nicht im vollen Umfang als haltbar. Allerdings verletzen sie nicht die gesetzlichen Vorschriften über die Gewerbefreiheit, wohl aber verstoßen sie gegen den § 6 des Schlachthausgesetzes dadurch, daß sie von ihrer allgemeinen Anordnung der Tötung mittelst Schußapparats Ausnahmen zu Gunsten von Juden zulassen; denn die Bedingungen für die Benutzung der Gemeindeanstalt müssen nach Z 6 allgemein sein; Begünstigungen von Einzelnen oder von Gruppen auf Grund konfessioneller oder sonstiger Unterschiede sind unstatthast. Deshalb sind die zu Gunsten aller Juden oder der jüdischen Schlächter getroffenen Bestimmungen der Beschlüsse ungiltig, während ihre allgemeine Vorschrift des Kopfschusses bestehen bleibt und die seitens des Bürgermeisters erfolgte Zurückweisung der jetzigen Kläger gerechtfertigt erscheinen läßt". T araus schließt das „Preußische Verwaltungsblatt", daß es bcn Gemeinden fre^stehe, eine bestimmte Tötungsart der Schlachttiere vorzuschreiben oder — wie namentlich das Schächten — gänzlich zu verbieten oder auch nur unter gewissen Bedingungen und in beschränktem Umfang zuzulassen. Das ist richtig, aber es ist nicht vollständig. Eu: jüdisches Blatt folgert, es sei wpp und kla", daß cs dem freien Ermessen der städtischen Behörden anheimgegeben sei, das Schächten zu verbieten. Das ist ganz falsch. Das Oberverwaltungsgericht hat für unzulässig erklärt, daß „konfessionelle oder sonstige Unterscheidungen" hinsichtlich des Schlachtens in den Schlachthofordnungen gemacht werden. Das will sagen: die städtischen Schlachthosordnungen haben nicht nach den Konfessionen der Schlachtenden zu unterscheiden, sie dürfen nicht dem christlichen Schlächter verbieten, was sie dem jüdischen Schlächter gestalten. Das ist ganz richtig, denn nicht der Schlachtende, sondern allein der Konsument kommt in Frage. Das „Preußische Verwaltungsblatt" sagt zutreffend, den Gemeinden stehe frei, eine bestimmte Tötungsart in ihren Schlachthäusern vorzuschreiben oder — wie namentlich das Schächten — gänzlich zu verbieten. Aber ein solches Verbot — und das hat das „Preußische Verwaltungsblatt" hinzuzusügen vergessen — wäre nur dann zulässig, wenn die städtischen Schlachthäuser auf das Schlachlmonopol verzichten. Die Sache steht also folgendermaßen: 1. Die Schlachthosordnungen können nicht das Schächten dem einen Schlächter verbieten und dem anderen Schlächter gestatten; 2. die Schlachthosordnungen können das Schächten nur unter Verzicht auf das Schlachtmonopol verbieten. Das zur allgemeinen Kenntnis und Darnachachtung zu bringen ist Sache der jüdischen Gemeinden. Zu einem Wehegeschrei ist Anlaß nur aus der Grundlage unerlaubter Verständnislosigkeit. * * * (Geschästsantisemitismus.) Wir lesen in der „Vossischen Zeitung": „Es ist neuerdings mannigfach in der Presse von Geschäftsantisemitismus die Rede. Wer kennt nicht einzelne Rechtsanwälte oder Aerzte, die in der Oeffentlichkeit gewaltig gegen die Juden eifern, es jüdischen Bekannten aber übelnehmen, wenn sie die zur Schau getragene Gesinnung für echt halten? Nicht alltäglich ist es vielleicht, daß sich antisemitische Abgeordnete in den Dienst von Juden stellen. Als jüngst gemeldet wurde, ein viel genanntes Mitglied des Reichstags schreibe gar gegen Bezahlung für einen jüdischen Journalisten Berichte aus den Kommissionen, erschien der „Kreuzzeitung" diese Thatsache unglaublich. „Daß Abgeordnete sich von Journalisten engagieren lassen, ist uns völlig neu". Das konservative Blatt wünschte Näheres mit Nennung von Namen zu hören. Aber der antisemitische Abgeordnete Dr. Boeckel hat sich bereits selbst genannt und Näheres mitgeteilt und zwar am 10. Februar in der von ihm und Herrn v. Mosch geleiteten „Deutschen Reform", wo er sein geschäftliches Verhältnis zu einem jüdischen Journalisten, wie folgt, erläutert: „Der Antisemitismus hat niemals gepredigt, beim Juden kein Geld zu verdienen, einem antisemitischen Schriftsteller ist es aber, wenn er nicht seine bessere Ueberzeugung verkaufen will, rein unmöglich, sofern er überhaupt für die Presse Tagesberichte schreibt, um die Jndenpreffe herumzukommen. Solange ihm nicht nachgewiesen werden kann, daß er Verrat an der Partei getrieben, hat man kein Recht, diese Thätigkeit, wenn sie noch dazu um des Brotes willen unter Umständen, wo ein anderweitiger Erwerb ausgeschlossen, ausgeübt wird, zu kritisieren. Wir kennen eine Anzahl jüdischer Journalisten, die gleichfalls bei der antisemitischen Presse Geld, sogar viel verdienen. Die Presse ist eben heut ein Handwerk, dank den jüdischen Einflüssen, die sie heruntergebracht". Es ist erstaunlich, daß ein antisemitischer Schriftsteller nicht „um die Judenpreffe herumzukommen" vermag und, wenn er seine „bessere Ueberzeugung" nicht verkaufen will, just für einen jüdischen Journalisten schreiben muß! Jedenfalls wird die „Kreuzzeitung" sich jetzt mit der „völlig neuen" Thatsache abfinden müssen. Einen anderen erheiternden Beitrag zur Geschichte des Antisemitismus liefert der „Deutsche General-Anzeiger" des Herrn Karl Sedlatzek, an dessen Spitze das Motto: „Deutschland, Deutschland über Alles" und darunter die Devise: „Vaterland, Monarchie, Christentum" steht. Das Blatt betreibt den rabiatesten Antisemitismns als Sport. Aber wunderlich, während andere antisemitischen Blätter kürzlich heftige Angriffe auf die Gebrüder Herrnfeld und ein von ihnen herausgegebenes Scherzblatt veröffentlichten, widmet der „Deutsche General-Anzeiger" in der von Ausfällen gegen die Juden strotzenden Nummer vom 3. März den Herren Herrnfeld folgende Empfehlung: „Im Gebr. Herrnfeld-Theater hat der eminente Erfolg, den die hochdrollige Wiener Volksposse „Frau Schlesinger" gesunden hat, die Direktion veranlaßt, der „Frau Schlesinger" noch einige amüsante Abenteuer anzuhängen. Man sollte bald nicht glauben, daß der „Frau Schlesinger" nach all den tollen Verwickelungen und den drolligen Situationen des ersten Teils überhaupt noch etwas passieren könnte! Aber da wurden wir doch diese Woche eines besseren belehrt. Dienstag Abend ging nämlich zum 1. Mal „Frau Schlesinger 2 Teil" in Szene. Das Stück hatte wieder einen sogenannten Bombenerfolg, um so mehr, als es sehr flott gespielt wurde. Das vollbesetzte Haus kam den ganzen Abend über aus dem Lachen nicht heraus und zollte fortwährend stürmischen Beifall". Freilich verträgt es sich auch mit dem Antisemitismus des Herrn Sedlatzek, die Geschäftsanzeigen des Herrnfeld-Theaters zu veröffentlichen. Vermutlich meint er, daß ein antisemitischer Zeitungsherausgeber, wenn er seine bessere Ueberzeugung nicht verkaufen will, um die jüdischen Inserenten nicht herumkomme". Wir verstehen nicht recht, weshalb von dieser Sache so viel Aufhebens gemacht wird. Der Geschästsaatisemitismus

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