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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1901-03-15 · 11 (15.3.1901) · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
11 (15.3.1901)
Date
1901-03-15
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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Zeitschrift für die Gesamtintereffen des Judentums. Webst dem Weibtcrtt: Züöilcbes LittevclturbLcrtt. Verantw.Redatt.: N. A. Klausner, Berlin W., Tauenzienftr. 19 a. Telephon: Amt IX, Ar. 5567. Verlag: Siegfried Cronbach Berlin W.f Steinmetzstr 78. Telephon: Amt VI, Ar. 796. Poft-Zeitungsliste Ar. 3704. Bezugspreis vierteljährlich: Deutschland u. Oejierreich-Nngarn 3,0VMK., alle anderen Länder 3.50 Mk. Nr. II. ' Berlin, zs. März Jahrgang X. Erscheint an jedem Freitag, das jüdische Litteraturblatt monatlich einmal. Zu beziehen durch die Post, den Buchhandel oder unsere Expedition. Anzeigen für die einspaltige Petitzeile oder deren Raum 30 Pf. Bei Wiederholungen Preisermäßigung. Alle Annoncen-Expeditionen sowie unsere Expedition nehmen Anzeigen entgegen. Für die Redaktion bestimmte Mitteilungen erbitte ich an die Adresse: Berlin^., Tauenzienstr. 19a. M. A. Klausner. Inhalt. Artikel: Die Politik. (Der deutsche Judentag. — Die Schlachthöfe und. das Schächten. — Geschäftsantisemitismus. — Verhaftung.) — Die Familienreligion. Von Rabbiner Dr. B. Seligkowitz-Cöthen. — Zur Geschichte der russischen Juden im 19. Jahrhundert. Von Leon Scheinhaus- Memel. (Fortsetzung.) — Judentum und Liberalismus. Von Dr. A. Friedemann-Berlin. — Sprechsaal: Sommerheim in Heringsdorf. — Literarisches: Apparat zum Erlernen des hebräischen Lesens. Von Max Gunzenhausen. — Mitteilungen der Gesellschaft für jüdische Volkskunde. — Wochenchronik: Wochenkalender. — Berlin: Vorstandserneuerung. — Repräsentantensitzung. — Musikalische Fortbildungskurse für jüdische Kantoren. — Verein für jüdische Krankenpflegerinnen. — Jnowrazlaw: Frauenheim. — Köln: Demission. — Hamburg: Jüdische Ferienkolonien. — Wiesbaden: Unterstützungsverein. — Budapest: Antisemitisches Fiasco. — London: Neue Synagoge. — Personalnachrichten und kleine Mitteilungen. —Vakanzen. — Feuilleton: Juanita. Eine Erzählung aus der spanischen Marannenzeit. Von D. S. (Fortsetzung.) — Brief- und Fragekasten. — Inserate. Die Jtolitih. (Der deutsche Judentag.) Der deutsche „Judentag" ist hinüber. Er war ein totgeborenes Kind. Als der Vater ihn präsentierte, bekannten die erstaunten Paten, die er geladen, daß sie nur ein„Vokabel"-Wesen vor sich hatten, dem man zunächst Sinn und Bedeutung geben müsse, damit es wenigstens den Schein des Lebens erlange. Auch das war nicht möglich. Man hat deshalb den „Judentag" bei Seite gethan und dafür den „Delegiertentag" eingestellt, der ein merkwürdiger Zwitter und gleichfalls nicht lebensfähig ist. Hierüber soll bei nächster Gelegenheit Genaueres mitgeteilt werden. Für heute nur so viel, daß jüngst aus 28 Einladungen etwa. 18 Personen erschienen, die mit Mühe bewogen wurden, im Großen und Ganzen den an dieser Stelle veröffentlichten Statutenentwurf später in Beratung zu nehmen, der nichts vorschlägt, als eine mechanische Verbindung der verschiedenen bereits bestehenden jüdischen Organisationen, ohne jede Rücksicht aus deren besondere Ziele und Einrichtungen. Diese mechanische Verbindung soll mit der „Vertretung" der deutschen Judenheit betraut werden. Das selbstgegebene Mandat ist natürlich wertlos, so lange ihm die staatliche Anerkennung fehlt, und diese ist ausgeschlossen, da der Staat nur innerhalb der staatlichen Grenzen eine Vertretung anerkennen kann. Im Oktober wird man aufs Neue zusammentreten und aufs Neue beraten. Hoffentlich wird bis dahin nüchterne und besonnene Erwägung dazu führen, daß man etwas Mögliches und Aussichtsvolles unternimmt und nicht blos eine neue Dekoration schafft, blos um sich vorzugaukeln, es wäre nun „etwas geschehen". Ein hiesiges Blatt sagt, daß der Vorstand der Berliner jüdischen Gemeinde die Entsendung eines Vertreters abgelehnt habe. Das ist falsch. Der Vorstand hat im Gegenteil einen Vertreter entsandt und ist geneigt, an der Bildung einer freiwilligen Gesamtorganisation mitzuwirken, die der Ersatz und zugleich die Grundlage einer staatlich anerkannten Gesamtorganisation werden kann. -i- '* * (Die Schlachthöse und das Schächten.) Das preußische Oberverwaltungsgericht hat in einem Erkenntnis sestgestellt: „Den Gemeinden steht das Recht zu, durch Schlachthausordnungen, Regulative u. s. w. Bestimmungen über die Benutzung ihrer Schlachthäuser, insbesondere auch über die Tötungsart zu treffen. Das Recht wird durch die §§ 1 und 2 des Schlachthausgesetzes, die auf ganz anderen Gebieten liegen, nicht berührt. Derartige einfache Ordnungen stellen in der Regel keine „statutarischen" Anordnungen im Sinn des 8 10 der Rhein. Städteordnung dar, bedürfen also auch nicht der dort vorgeschriebenen Genehmigung. Die Rheydter Beschlüsse sind demnach in richtiger Weise zu Stande gekommen. Die Frage, ob sie den örtlichen Bedürfnissen entsprechen, zweckmäßig sind, scheidet für den Verwaltungsrichter aus. Wohl aber ist zu prüfen, ob ihr Inhalt

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