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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1901-03-08 · 10 (8.3.1901) · p. Seite 149

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
10 (8.3.1901)
Date
1901-03-08
Page
Seite 149 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 10. Israelitische Wochenschrift. Seite 149 und die Vernehmung von Zeugen darüber, daß die „Staatsbürqerzeitung" die Judenfrage nur auf gesetzlichem Wege lösen wolle und Gewaltakte gegen die Juden verschmähe. Staatsanwalt Kanzow hielt diese Beweise für unerheblich und beantragte eventuell jedenfalls gegen den Grasen Pückler zu verhandeln, um das weitere Halten solcher Reden unmöglich zu machen. Der Gerichtshof hielt die Erhebung der angebotenen Beweise für notwendig und vertagte deshalb die Verhandlung. Es scheint hiernach, als ob der Mut und die Aufrichtigkeit des Herrn Grasen Pückler aus der Höhe seiner Zurechnungsfähigkeit ständen. * * -i- (Verurteilung.) Ein Magdeburger Antisemitenblatt hatte s. Z. die Unwahrheit verbreitet, kurz nach der Ermordung der Anna Hruza in Polna sei ein von dem Schächter Moritz Kurzweil in Goltsch-Jenckau an den Rabbiner Goldberger in Polna ausgegebenes, seinem Inhalt nach als „Parfüm" deklariertes Packet durch die Post angehalten und dem Bezirksgericht übergeben worden. Sachverständige Untersuchung habe ergeben, daß das Fläschchen^„Blutkügelchen" enthalten^ habe. Daran knüpfte das Blatt die^Bemerkung: „Zu welchem Zweck mag wohl der Schächter Kurzweil kurz nach dem Blutmord der Hruza dies Blut enthaltende Fläschchen an den Rabbiner in Polna geschickt haben?" Wegen vorstehender Notiz erhob der Schächter Moriz Kurzweil in Wien gegen den Redakteur Karl Faßhauer zu Magdeburg Beleidigungsklage. Das Magdeburger Schöffengericht sprach den Beklagten am 22. November 1900 frei, weil es ^das^.Vorhandensein einer vorsätzlichen, rechtswidrigen, die Persönlichkeit des Privatklägers mißachtenden Kundgebung nicht als festgestellt erachtete. Die erste Strafkammer des Landgerichts zu Magdeburg gelangte aber in der Hauplverhandlnng am 28. Februar zu einer anderen Anstcht und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 400 Mark. Der Handseltigkeits-. imd Gartentm- Untemcht. Nizza, Ende Februar 1901. Unter der bescheidenen Ueberschrift „ein aufklärendes Wort zur rechten Zeit" hat Herr Seminarlehrer A. Lewy in Hannover in einenrjüdischen Blatt einen Artikel veröffentlicht, in dem er darüber klagt, daß in der Frage der Einführung des Handfertigkeits- und Gartenbauunterrichts in die jüdischen Volksschulen mit wenigen Ausnahmen Laien es seien, die eine Rolle spielen — er selbst stehe dem Unterricht nicht als Laie gegenüber —, daß in den schwindenden jüdischen Schulen sich „nur ein paar Kinder" befänden, für die die ganze Bewegung zu machen nicht angebracht sei. Es lohne sich nicht, um dieser „paar Kinder" willen die ohnehin schon lange Studienzeit der jüdischen Seminaristen noch um einige Monate auszudehnen. Der Handsertigkeits- und Gartenbauunterricht erfordere nicht 2, sondern 5 Stunden wöchentlich, er beeinträchtige die Ausbildung in wichtigeren Fächern, wie jüdische Geschichte und Literatur und Hebräisch und die Lehrer könnten nur in den seltensten Fällen ihre hierin gewonnene Lehrsähigkeit nutzbringend verwenden. Die jüdischen Seminare, die diesen Unterricht ablehnten, hätten recht gethan. Ich habe von dem Artikel soeben Kenntnis erhalten und erachte es für nötig, ihn alsbald zu beantworten, obwohl ich hier das Material nicht zur Hand habe. Nicht Einer von den jüdischen Lehrern, die die Einführung des Handsertigkeits- und Gartenbauunterrichts befürworten, denkt daran — und ich ebensowenig — um dieser Unterrichtszweige willen die Ausbildung in jüdischer Geschichte und Literatur oder im Hebräischen einzuschränken. Handsertigkeits- und Gartenbauunterricht bilden, von einem sachverständigen und tüchtigen Lehrer geleitet, für die Seminaristen eine angenehme Abwechselung und Erholung. Auch genügen für die jungen Leute 2 Stunden wöchentlich vollkommen — normale Veranlagung vorausgesetzt — im Laus der fünfjährigen Studienzeit die nötigen Kenntnisse zu gewinnen, so daß sie beim Antritt einer Lehrerstelle den Unterricht selbst übernehmen können. Wollen sie in diesen Fächern Hervorragendes leisten, so können sie sich in den eigens dazu eingerichteten Ferienkursen weiter fortbilden und bet einiger Empfehlung auch aus regierungsseitige Unterstützung rechnen, namentlich wo es sich um Gartenbau handelt. Eine Entlastung der Seminaristen wäre besser darin zu finden, daß man sie durch Unterstützung von der Notwendigkeit befreit, durch Privatftunden Erwerb zu suchen. Voraussetzung ist freilich, daß der Leiter des Unterrichts für diesen Befähigung und Liebe hat. Das trifft bei Herrn Seminarlehrer Lewy, dem Versasier des in Rede stehenden Artikels, allerdings nicht zu. Er betont zwar mit Recht, daß er dem Handsertigkeitsunterricht „nicht als Laie gegenübersteht," aber er erwähnt nicht, daß seine Versuche, solchen Unterricht zu erteilen, zu argem Schiffbruch geführt haben. Ich war in der Lage, seinen Unterricht und dessen Ergebnisse vergleichend zu beobachten, und nahm wahr, daß er sich darauf beschränkte, den Zöglingen den Kerbschnitt beizubringen, während er die Hobelbank- und alle damit in Zusammenhang stehenden Holzarbeiten völlig außer Acht ließ. Dieser Unterricht ist ungleich mühsamer, doch e r vor Allem ist für die Schüler förderlich und im praktischen Leben nützlich. Ich habe mir s. Z. die Freiheit genommen, Herrn Lewy, dessen sonstige tüchtige Lehrerqualitäten von mir keineswegs herabgesetzt werden sollen, zu bitten, er möchte sich den von anderen, als besonders tüchtig anerkannten Lehrern dieses Faches in Hannover erteilten Unterricht ansehen. Herr Lewy gab mir den Bescheid: „Die anderen Lehrer kämen nicht zu ihm, und so hätte er keine Veranlassung, zu jenen zu gehen." Das war sehr stolz, aber nicht in demselben Maß berechtigt, denn er hätte sich sagen müssen, daß er wohl von seinen Kollegen zu lernen hatte, seine Kollegen jedoch von ihm nichts lernen konnten, es sei denn, sie hätten sehen wollen, wie der Handfertigkeits-Unterricht nicht erteilt werden soll. Ich war jetzt gezwungen, bei dem Vorstand des Vereins zur Förderung des Gartenbau- und Handsertigkeitsunterrichts in der jüdischen Volksschule aus Abstellung der Mängel,

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