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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1901-02-22 · 8 (22.2.1901) · p. Seite 123

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
8 (22.2.1901)
Date
1901-02-22
Page
Seite 123 (sequence 11)
Language
German
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Nr. 8. Israelitische Wochenschrift. Seite 123. daß er den Beinamen „der Pfähler" erhielt. Im achtzehnten Jahrhundert waren die Juden über die ganze Walachei verbreitet und unter der Jurisdiktion besonderer aus ihrer eigenen Mitte ernannter und vom Sultan angestellter Beamten. Als im Jahr 1781 die Oesterreicher die Bukowina in Besitz nahmen, lebten dort 1050 jüdische Familien mit 5000 Seelen, meist Handwerker. 1803 gab es in den Moldaufürftentümern im Ganzen 70 000 Steuerzahler, darunter waren 4000 Juden, die in 24 verschiedenen Städten und Dörfern wohnten. Im Jahr 1832 gaben die Juden der Walachei aus eigenem Antrieb ihre politische Sonderorganisation unter einem Chachambaschi aus und wurden von den Rumänen oder Walachen, unter denen sie lebten, als Patrioten willkommen geheißen, die in demselben Grade wie sie selbst aus den Namen und die Vorrechte der im Lande Geborenen Anspruch machen dursten. Und trotz alledem gefallen sich die heutigen rumänischen Politiker darin, von den Juden als von „Fremdbürtigen" zu reden, die „nicht unter dem Schutz einer fremden Macht stehen." Auch die offizielle Statistik über die Zahl der rumänischen Juden ist in den letzten zwanzig Jahren je nach Bedarf der antisemitischen Politiker gehandhabt worden. Einmal hat es ihnen gepaßt, die jüdische Bevölkerung als überaus zahlreich hinzuftellen, ein andermal war sie nur eine Handvoü Einwanderer, die kürzlich erst das Land überlaufen haben. Wie mit der offiziellen Statistik gespielt wird, wenn religiöser oder Rassenhaß im Werk ist, mögen folgende Zahlen beweisen. In der Volkszählung von 1888 figurieren 619 955 Juden; 1890 nur 431 844; 1894 243 225; 1897 fand die Volkszählung unter Oberaufsicht von Herrn Stourdza statt und ergab 482 188 Juden; 1899 werden sie aus 269 000 angegeben. Man sieht, die Juden in Rumänien kommen und verschwinden wie Gespenster vor dem Zauberstab des antft semitischen Statistikers. Im Uebrigen wurden nach dem Erlaß des neuen Gesetzes die Mächte überzeugt, oder wie die Ereignisse beweisen, betrogen, und genehmigten 1881 die rumänische Unabhängigkeit. Wie hat nun die rumänische Regierung das Gesetz ausgesührt und ihr Wort gehalten? Gleich nach den Verhandlungen von 1879 wurde eine Anzahl Juden naturalisiert, aber nur solche, die im Ablehnungsfall hätten Lärm schlagen und Hintertreppen-Einfluß hätten ausüben können. Die Behörden hatten das richtige Gefühl, daß sie mit einigen Konzessionen ansangen mußten, um die üble Meinung Europas zu entwaffnen. Aber die Zahl der Naturalisationen wurde immer geringer, und 1884 hörten sie vollständig auf. Warum? Nicht weil es an Gesuchen gefehlt hätte, oder weil die Nachsuchenden nicht geeignet waren, denn die meisten Eingaben kamen von Universitätsstudenten, die in Rumänien geboren und ausgewachsen waren — sie wurden einfach zurückgewiesen, weil sie Juden waren. Der damalige rumänische Deputierte Panu bestätigt, daß jeder Abgeordnete bet jedem dem Parlament vorgelegten Naturalisationsgesuch gefragt hat, „ist das ein Jude?" Und wenn es sich um einen Juden handelte, wurde das Gesuch sofort zurückgewiesen. Die rumänische Regierung hat sich wiederholt darüber beklagt, daß die rumänischen Juden sich nicht assimilieren wollen, aber sie selbst verschließt den Juden die Thore, die zur Assimilation / führen: das Heer, die Universitäten und Schulen. In Bezug auf die Armee ist die Regierung immer in einem großen Dilemma gewesen. Schließt sie die Juden vom Militärdienst aus, so verliert sie viele brauchbaren Kräfte, schließt sie sie nicht aus, so werden sie auch die übrigen Bürgerrechte beanspruchen. Zur Zeit des Berliner Kongresses war eben der russischtürkische Krieg beendet, während dessen Hunderte von jüdischen Soldaten aufs tapferste in der rumänischen Armee gekämpft hatten. Die rumänischen Behörden befürchteten, daß die europäischen Mächte zu Gunsten der Judenemanzipation ansühren könnten, daß die jüdischen Bürger als Soldaten ihren Anteil an den Gefahren und dem Ruhm des Krieges gehabt, und erließen deshalb einen Geheimbesehl an die Armee, daß alle jüdischen Soldaten sofort entlassen werden sollten. Und um Europa gegenüber die Behauptung vertreten zu können, die Juden seien schlechte Bürger und hätten aus eigenem Antrieb den Militärdienst verlassen, wurde den jüdischen Soldaten ein Cirkular vorgelegt, das sie unterschrieben, zum Teil, weil sie nicht lesen konnten, und zum Teil, weil sie mit Gewalt dazu gezwungen wurden. In diesem Cirkular bitten die Juden um ihre Entlassung aus dem Heer, weil sie als Fremdbürtige in ihre Heimat zurückkehren wollten. Wer sich auch mit Gewalt nicht zum Unterschreiben zwingen lassen wollte, wurde einfach entlassen. So ständen die Dinge von 1879—1882, wo ein neues Gesetz die allgemeine Dienstpflicht einsührte, mit alleiniger Ausnahme für solche Fremdbürtige, die in einem anderen Land ihrer Militärpflicht genügt haben. Bei der Beratung dieses Gesetzes wurde sowohl im Senat wie im zweiten Parlament von verschiedenen Seiten geltend gemacht, daß die Zulassung der Juden zur Erfüllung der vornehmsten Bürgerpflicht den Weg zu ihrer Emanzipation zu ebnen scheine, woraus der Kriegsminister Manu folgende Antwort gab: „Sie brauchen sich deshalb nicht aufzuregen, Herr Woinoff. Niemand wird behaupten, ich selbst am allerwenigsten, daß ein in Rumänien Geborener ein Bürger dieses Landes wird, blos weil er im Heer gedient hat. Das Bezahlen der Blutsteuer hat mit der Naturalisation nichts zu thun; das eine wird durch das,Rekrutierungsgesetz geregelt, während die Naturalisation durch die Verfassung geordnet wird. Der Sohn eines Fremdbürtigen mag hier in der Armee dienen so viel er will, das macht ihn noch nicht zum rumänischen Bürger." Selbstverständlich kann auch kein Jude in der rumänischen Armee avancieren, er mag noch so tapfer und tüchtig sein. So lange er unter der Fahne dient, ist er Soldat, so heißt es, und nachher wird er wieder Jude. Selbst wenn er über seine Zeit hinaus dienen will, bekommt er keine Pension, wie andere Soldaten. Ein jüdischer Militärarzt — und die besten Aerzte in Rumänien sind Juden — hat den Rang eines gemeinen Soldaten, während seine beruflichen Untergebenen als Offiziere rangieren. Die Soldatenschulen nehmen keine Juden aus, und trotz hoher Schul- und Universitätsgrade muß ein Jude drei Jahre als gewöhnlicher Soldat dienen, anstatt als /Freiwilliger" mit einem Jahr Militärdienst abzukommen. Diese^Behandlung wird den 30 000 Juden zuteil, die in Rumänien im stehenden Heer und als Reserven dienen. (Fortsetzung folgt.)

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