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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1901-02-22 · 8 (22.2.1901) · p. Seite 122

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
8 (22.2.1901)
Date
1901-02-22
Page
Seite 122 (sequence 10)
Language
German
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Seite 122. Israelitische Wochenschrift. Nr. 8. Welche Stellung hat der Kehrer dem wachseuden Selbstgesühl seiuer Schüler gegenüber eintunehnlkn? Unter obigem Titel hat Herr Realschullehrer Feiner - Hamburg in der Hamburger „Pädagogischen Reform" (No. 3 und 4 dieses Jahrgangs) eine Artikelreihe erscheinen lassen, die es verdient, auch in diesem Blatt näher besprochen zu werden. Wie bekannt, macht sich das manchmal etwas stark entwickelte Selbstgefühl der Kinder oft als ein so störender Faktor in der geordneten Schularbeit des Lehrers bemerkbar, daß dieser leicht darüber vergißt, wie unbedingt notwendig es ist, daß dieses Gefühl überhaupt im Kind zur Bethätigung kommt. Hat doch das Wort „Selbstgefühl" im praktischen Gebrauch schon einen Beiklang angenommen, der es erzieherisch direkt verdächtig erscheinen läßt und ihm einen Sinn unterschiebt, der dem Wesen der Sache, die es vertritt, fast vollständig entgegengesetzt ist. Dem gegenüber zeigt Feiner in jenem Aussatz die hohe pädagogische Bedeutung des Selbstgefühls für die Erziehung des Menschen, und nicht bloß für die vom Lehrer geleitete Erziehungsarbeit, sondern auch und vor allem für die weit wichtigere, die jeder Einzelne an sich selbst zu vollziehen hat, wenn aller Erziehung Zweck sich an ihm erfüllen soll, nämlich, daß er ein selbständiger, sittlicher Charakter werde. Dazu ist das Selbstgesühl die erste Vorbedingung. Es giebt uns selbst einen Wert für uns und entwickelt im weitern daraus die starken Antriebe zur Wertgewinnung auch bei andern. Was wir der Welt, der Menschheit um uns sein sollen, sein möchten, das baut sich aus auf dem Grund dessen, was wir selber von uns fühlen und über uns denken. An sich ist das Selbstgesühl deshalb mit Feiner als eine „sittliche Eigentümlichkeit" des Menschen zu bezeichnen, die notwendig bei jedem vorhanden sein muß, um ihn zur Sittlichkeits-Höhe zu führen, und die nur frühzeitig der rechten Leitung und Pflege bedarf, um nicht, entgleisend, zu seinem Verderben auszuschlagen. Das Selbstgesühl zeigt sich uns in einer Fülle von Erscheinungsformen und in deutlich unterschiedenen Entwicklungsstufen. Feiner giebt uns ein weit ausgesührtes Bild davon, in psychologischer Gliederung, mit trefflichen Einzelbemerkungen, besonders in Bezug aus die rechte Art einer weisen Führung des Gefühls zu erziehlich nutzbringender Bethätigung. Geschickt wird da aus jeder Stufe neben der berechtigten und erstrebenswerten Erscheinungsform dieses Gefühls die verkehrte und verderbliche Wirkungsweise derselben dargestellt und dabei wertvolle Anweisung auch für eine zweckdienliche „Grenzregulierung" im Einzelnen gegeben. Besonders anerkennenswert ist es, daß sich der Verfasser bei allen seinen Einzelaussührungen immer doch im Zusammenhänge mit den großen Fragen und Bedingungen der Gesamterziehung des Menschen zu halten weiß. Zwei große Gesichtspunkte stellt er dabei an das Ende seiner Ausführungen i. Die Erziehung des Selbstgefühls darf nie unmittelbarer und nächster Zweck der Erziehung sein, vielmehr stets mit der Bildung des Wesens der Persönlichkeit Hand in Hand gehen. — und 2. das Selbstgefühl ist stets in die Sphäre des Sittlichen zu rücken, um es so der Selbstsucht und des Selbstgesallens zu entkleiden. Die vorstehenden Bemerkungen sollten eine Andeutung geben von dem gedankenreichen Inhalt der Feinerschen Arbeit. Wer Gefallen an ernster, wissenschaftlicher Lektüre hat, wird die Ausführungen Feiners in der Pädagogischen Reform mit rechter Befriedigung und nicht ohne Nutzen lesen. Wir empfehlen den Aufsatz, der, wie wir hören, auch in Prof. Reins Encyclopädie der Erziehungswissenschaften erscheinen wird, aufs wärmste. Ad. Peritz-Königsberg i. P. Die riliniinWu ilftfulpmun. Unter dem Titel „Rumänien als eine verfolgende Macht" veröffentlicht der bekannte politische Schriftsteller F.C.Conybeare im letzten Monatsheft der „National Review" einen Artikel, der sich in ruhiger, sachlicher Weise mit den Feindseligkeiten beschäftigt, die die Juden in Rumänien von den Behörden zu erdulden haben. Der Verfasser geht vom Berliner Kongreß aus, dessen unseren Lesern wohlbekannter Artikel 44 der rumänischen Regierung vorschreibt, daß ihre Bürger ohne Unterschied des Religionsbekenntnisses dieselben bürgerlichen und politischen Rechte genießen müssen, und daß die Bekenner der verschiedenen Religionen, Rumänen und Fremdbürtige, in der freien Ausübung ihrer Religionskulte nicht beschränkt werden dürfen. Die Mächte schienen übrigens ihr Rumänien zu kennen, denn sie schoben die Anerkennung der Unabhängigkeit Rumäniens aus, bis die rumänische Regierung einige praktische Proben ihres guten Willens gezeigt haben würde. Die rumänische Regierung war in tausend Aengsten. Sie schickte an alle Mächte Zirkulardepeschen, die ihre äußerste Bereitwilligkeit zur Erfüllung der vom Berliner Vertrag festgesetzten Vorschriften versprachen. Sie schickte Abgesandte durch ganz Europa, die den verschiedenen Regierungen ihre Leidenschaft für Toleranz auseinandersetzen sollten. Schließlich wurde der die Judenemanzipation versperrende Artikel 7 der rumänischen Verfassung aufgehoben und ein neues Gesetz erlassen, nach dem die Zugehörigkeit zu irgend einer Religion keinen rumänischen Bürger von der Ausübung der vollen bürgerlichen und politischen Rechte ausschlteßen sollte. Ferner sollten alle Fremdbürtigen, welcher Religion immer, und ganz gleich, ob sie unter dem Schutz einer fremden Macht standen oder nicht, sofort naturalisiert werden, sobald sie ein entsprechendes Gesuch an die Regierung richten würden. In diesem neuen Gesetz werden also die Juden „Fremdbürtige" genannt. Wie weit diese Bezeichnung zutrifft, mögen folgende Daten darthun. Es giebt fast gar keinen Beweis dafür, daß die^Rumänen oder Walachen das sind, wofür sie sich ausgeben, nämlich Nachkommen der vom Kaiser Trajan in Dacien angesiedelten römischen Legionäre. Aber wir wissen, daß der große Feind Roms, der dacische König Decebabus ungefähr gegen Ende des ersten Jahrhunderts jüdische Kolonisten nach der Stadt Thalmus oder Talmaci, im heutigen Siebenbürgen, verpflanzt hat. In späteren Zeiten, um das Jahr 1387, haben aus Ungarn ausgewiesene Juden in der Walachei Grund und Boden erhalten. In den Jahren 1456—1476 wurden von den Fürsten Wlad Tzepes so viele walachische Juden gepfählt,

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