Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 8 (22.2.1901)
- Date
- 1901-02-22
- Page
- Seite 120 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/5369809-9607691-9605241-9605286--8065-9605294- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Odesa 1× ep/1000834
- Vilnius 1× ep/1000947
OCR text
Seite 120. Israelitische Wochenschrift. Nr. 8. soren dienen, an vielen Stellen durchstrichen und überstempelt; ferner durste niemand, bei strenger Strafe, ein ungestempeltes Werk besitzen. Alle Druckereien, bis aus die zu Kiew, Wilna und Warschau, wurden aufgehoben: erstere lag den meisten Juden fern, die beiden anderen, unter strenger Zensur stehend, waren nur noch wenig thätig. Der Talmud und die rabbinischen Gesetzbücher waren beständig angeseindet und von der Zensur verstümmelt^). Unter den Einschränkungen jeder Art, war am grausamsten der Militärdienst und das Institut der „Kantonisten", — eine Einrichtung, die von der Absicht der religiösen Assimilation hervorgerufen war —, das die Militärpflicht der Juden schon vom 12. Lebensjahr ansangen ließ, und das die ruchlosen Vollzieher aus eigener Willkür sogar vom 8. Lebensjahr beginnen ließen. Die veraltete Nikolajewsche Rekrutierung, die selbst für die Christen furchtbar erschwert war, hätten die Juden, wenn ihnen der gleiche Dienst aus gleiche Weise wie ihren christlichen Mitbürgern auferlegt wäre, mit Pflichtbewußtsein getragen. So aber waren sie auch hier einem Ausnahmegesetz unterworfen: Sie stiegen lebendig in eine qualvolle Unterwelt, waren zu niedrigem Rang verurteilt, der Verkümmerung wie jeder andere gemeine Soldat und zugleich der Verstümmelung ausgesetzt, ohne daß sie Belohnung für geleistete Dienste hoffen dursten, ohne die Aussicht aus Ehren oder auch nur aus Beförderung zum Unteroffizier^). Dazu noch als schrecklichster der Schrecken: die unglückliche Empfindung eines Angriffs auf ihr höchstes Gut, auf ihr Religionsbekenntnis. Denn im Kindesalter wurden jüdische Knaben aus den Armen der jammernden Verwandten gerissen und aus die Kriegsschiffe geschleppt, wo sie unter Knutenhieben den Seekriegsdienst erlernen mußten und gewaltsam der Kirche zugeführt wurden, ohne daß die Angehörigen daheim je erfuhren, wo sie geblieben. Nur wenige entgingen der Taufe. Aber auch ihrer wartete ein elendes Leben. Denn in der Jugend war es ihnen unmöglich gewesen, irgend etwas zu erlernen, was zu ihrem Fortkommen nützlich gewesen wäre, und vom Kindesalter an bis in das vierzigste Lebensjahr dauerte die aktive Dienstzeit, weit weit von der engeren Heimat, und nach der Heimkehr waren die Unglücklichen verbraucht, zu jedem Unternehmen fürs fernere Leben in der Heimat ganz untauglich. Unter diesen beklagenswerten unmenschlichen Verhältnissen schmachtend, suchten die Juden ihr stilles Glück im Winkel: ihre rechtliche Sonderstellung und alle die unzähligen Hindernisse, die ihnen aus der Lebensbahn gelegt wurden, förderten ihre innere Isolierung, die Einseitigkeit ihres Gesichtskreises, die enge Eigenart ihrer Gedankenwelt, und die in dieser Absonderung herangebildeten beiden inneren Parteien, Rabdinismus und Chassidismus, wetteiferten miteinander, jeden Zuzug aus der freien Außenwelt fern zu halten. Und als die kaiserliche Regierung zu Anfang der vierziger Jahre zur Einsicht kam, daß mit Repressalien allein die jüdische Frage nicht zu lösen, daß es vielmehr notwendig sei. das geistige Leben zu pflegen, da konnten die kulturellen Maßnahmen nicht mehr so schnell wirken, die Juden waren zu sehr unter dem Drucks 36) Jost, a. a. O. p. 297-8. 37) Jost a. a. €). p. 296. Dubnow a. a. O. p. 450. der Verhältnisse erniedrigt, bis zum Verzagen verkommen; es mußte Zeit dazu gehören, den Boden für die Kulturarbeit urbar zu machen. Die Regierung Kaiser Nikolaus I. hat allerdings das Vermächtnis Alexanders, die Bildung unter den Juden zu begünstigen, in ihr Programm ausgenommen, that jedoch in der ersten Zeit keine entschiedenen Schritte nach diesem Ziel. Die Bestimmung von 1835 ist nichts weiter als eine Erneuerung der Verfügung von 1804; das sechste Kapitel dieser Verordnung stellt im Wesentlichen eine Umschreibung des ersten Kapitels der Verordnung von 1804 dar. Blos über die speziellen Konsessionsschulen wird diesmal mit mehr Ausführlichkeit gesprochen, sogar einige Einzelheiten über die Art der Eröffnung und Leitung solcher Anstalten sind vorgezeichnet (Z 114-116). Anscheinend hat die Frage der jüdischen Schulen das Interesse der Regierungskreise gewonnen, die Regierung scheint aber .selbst die Notwendigkeit noch nicht zu erkennen, die Sache in ihre Hand zu nehmen, sondern erwartete die Eröffnung neuer Schulen von der Initiative der Gemeinde^). Von diesen jedoch war bei ihrer prekären Lage nicht viel zu verlangen. Die wenigen intelligenten Gemeinden, die schon damals auf die Zeichen der Zeit zu achten verstanden, verdienen besonders als Pioniere einer neuen Aera vorgeführt zu werden. Die Palme des Vorrangs gehört der Gemeinde Uman (Gouv. .Kiew), wo eine jüdische Schule schon 1822 existierte. Die aufbewahrten Mitteilungen von dieser einsam dastehenden Anstalt sind sehr spärlich. Es ist bekannt, daß der Bankier H. B. Hurwitz (später Professor für orientalische Sprachen in Cambridge) und M. Landau die Gründer uud Meyer Horn aus Galizien der Hauptlehrer waren. Sie hofften aus Unterstützung der Regierung, die aber nicht gewährt wurde, und so konnte der kühne Anfang keine Dauer haben. Rußland bot damals für Eröffnung neuer Schulen mit intelligenten Leitern sehr wenig günstige Bedingungen, da Unwissenheit nicht nur unter den Juden, sondern mehr noch unter der übrigen Bevölkerung, sogar in einigen Schichten der lokalen Verwaltung herrschte^). Zu guten Erfolgen führte die Gründung einer Schule in Odessa im Jahr 1826, wo von Anbeginn der Gedanke einer jüdischen Schulbildung lebhafte Teilnahme und Unterstützung bei der obersten Provinzialbehörde, besonders bei dem Generalgouverneur Fürsten ^Woronzow fand. Die Initiative aber ist von einigen Juden ausgegangeu. In Odessa gab es schon damals ein beträchtliches Kontingent ausländischer Juden, Männer mit weiterem Gesichtskreis. Die Zunahme ihres Einflusses, ihr Verkehr mit den Einheimischen und die Entwickelung des Handels konnten nicht ohne Einwirkung aus das geistige Niveau der gesamten jüdischen Bevölkerung Odessas bleiben. Die Reaktion gegen das veraltete Unterrichtswesen — die Chedorim — und mithin das Bedürfnis nach einer organisierten jüdischen Schule stellten sich bald ein. Ein deutscher Jude war es, Ephraim Sittenfeld aus Berlin, der die große That einleitete und vollzog. Es fanden sich 38) L. Bramsohn a. a. O. p. 296. 38) Jbid p. 296—7. s ,