Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 8 (22.2.1901)
- Date
- 1901-02-22
- Page
- Seite 117 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Nr. 8. Israelitische Wochenschrift. Seite 117. Bildung der Geschworenenbank drei jüdische Geschworene abgelehnt, er hat auch einen Geschworenen von bekannter liberaler Gesinnung abgelehnt. — Er braucht die Gründe hierfür nicht anzugeben. Wir aber brauchen auch nicht zu sagen, welche Gründe wir mit Sicherheit bei ihm voraussetzen. Dem Herrn Ersten Staatsanwaltdurchaus verwandt war die Prozeßleitung. Der Präsident des Schwurgerichts hat seine Gesinnung gezeichnet, als er im Verlauf der Verhandlungen ein Dienstmädchen, das jetzt bei Christen in Stellung ist und früher bei Juden in Stellung gewesen, besonders vermahnte, nicht aus Rücksicht aus die Juden die Unwahrheit zu sagen! ' Noch eine kleine, charakterististische Einzelheit aus der Prozeßverhandlung: Nach dem Zeugnis des Herrn Justizministers Schönstedt ^im preußischen Abgeordnetenhaus ist positiv erwiesen, daß kein Mitglied der Familie Levy an der Ermordung Winters teilgenommen haben kann. Der Herr Erste Staatsanwalt in Könitz aber hielt für richtig und erlaubt, besonders zu betonen, daß er „zur Zeit kein genügendes Material zur Erhebung einer Anklage wegen Mordes gegen Moritz Levy zur Hand habe". Genau die gleiche Bemerkung kann man gegen jeden beliebigen Menschen ohne Ausnahme machen, sogar gegen beamtete Menschen und Gerichtspersonen. Die formale Richtigkeit träfe überall zu. Wir möchten aber Niemandem raten, analoge Aeußerungen zu thun und etwa von einem Richter zu sagen, daß man „zur Zeit kein genügendes Material zur Erhebung der Anklage wegen geflissentlicher Rechtsbeugung gegen ihn zur Hand habe". Das würde trotz der formalen Richtigkeit vielleicht als eine schwere Beleidigung angesochten werden, und wir müssen sagen, daß die Deutung nach unserer Ansicht von der Wahrheit sich nicht entfernte. Doch wir sind Laien, und die Ansicht eines Laien fällt gegenüber der eines Ersten Staatsanwalts nicht ins Gewicht, ganz gewiß nicht gegenüber der Ansicht des Herrn Ersten Staatsanwalts in Könitz, der von seinem ädilischen Stuhl aus erklärte: „eine Suggestion der Zeugen erkenne ich nicht an". Wenn der Herr Erste Staatsanwalt in Könitz etwas nicht anerkennt, so hat das seine Existenzberechtigung völlig verloren. Wissenschaft und Geschichte werden ihre Lehren danach einzurichten haben. « * * * Von den Verteidigern, die Moritz Levy zur Seite gestanden, lieber kein Wort. „Von ihnen sprechen, ist Verlegenheit." * * * > Was man den Konitzer Geschworenen zutraut, zeigt nachstehende, nicht aus einer gegen die Konitzer Geschworenen gerichteten bösen Absicht geschöpfte Aeußerung: „Herrn Braun allein trifft also die Verantwortung dafür, daß ein unschuldiger, hochachtbarer Bürger der Stadt Könitz in den Verdacht des Mordes kam und sogar möglicherweise auch verurteilt worden wäre, wenn das Gericht den Antrag aus Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Mangels jeglichen Beweises nicht abgelehnt hätte." Diese Bemerkung wäre köstlich, wenn sie nicht gar so traurig wäre. Nur der Mangel jeglichen Beweises schützt in Könitz vor der Möglichkeit der Verurteilung, und selbst dieser Mangel blos dann, wenn er zur Ablehnung der Eröffnung des Hauptversahrens geführt hat. Die Zeitung, der wir obige Aeußerung entnommen haben, ist die „Staatsbürgerzeitung." * * * Die „Kreuzzeitung", weiland das Organ des Herrn von Hammerstein, jetzt des Herrn Kropatschek, läßt die Bekundung des Herrn Justizmimsters Schönstedt nicht gelten, daß die Untersuchung in Könitz ergeben habe, die Familie des Fleischermeisters Levy könne an der Ermordung des Gymnasiasten Winter nicht teilgenommen haben. Sie will aus dem angeblichen Meineid des Moritz Levy aus eine Verbindung der Familie Levy mit dem Mord schließen und weist nur die Entscheidung darüber zurück — nach dem Muster des Herrn Ersten Staatsanwalts in Könitz — „ob ausreichende Verdachtsgründe für eine derartige Annahme vorliegen". Außerdem erklärt sie, daß die Ergebnisse des Prozesses Maßloff dem Verdacht gegen die Familie Levy neue Nahrung geben, und stellt in Abrede, daß in diesen Ergebnissen „eine vollständige Entlastung des Judentums von der Mitschuld an dem Konitzer Mord" zu erblicken sei. Die Konstruktion einer „Mitschuld des Judentums" ist eine bewußie Wahrheitswidrigkeit, die sogar in dem Organ des Herrn von Hammerstein und Kropatschek Wunder nehmen muß. Herr Kropatschek glaubt selbst nicht, was er hier schreibt oder schreiben läßt. * * * Das unerschütterliche Vertrauen der echten und Raffen- Antisemiten zu den Konitzer Geschworenen^ hat einen hübschen Ausdruck gefunden: Am Samstag haben die Konitzer Geschworenen Moritz Levy schuldig erklärt; am Freitag Abend und am Samstag Morgen haben die „Tägliche Rundschau" und die „Post" das Urteil bereits aus Grund des mit Recht so beliebten „eigenen Drahtberichts" gemeldet. Nur in dem Ausmaß des Urteils haben sie sich vergriffen; sie berichteten von 3 Jahren Zuchthaus. — Der Gerichtshof hat ihre Erwartungen um 1 Jahr überboten. * * * Die Verhandlungen in dem Konitzer Meineidsprozeß haben den publizistischen Geschästsantisemitismus in seiner ganzen Glorie gezeigt. Herr Zimmer wurde als Musterantisemit angemalt und angehestet. Einer der Herren Verteidiger'Moritz Levys wimmerte über das Mißgeschick, daß die Pflicht der Verteidigung ihn gezwungen habe, den Zimmer bloszustellen und ihn um sein Brod zu bringen. — Der weichherzige Herr Verteidiger darf sich beruhigen: Zimmer wird sein Brod nicht verlieren, sondern als antisemitischer Musterknabe den antisemitischen Zeitungen noch mehr als bisher willkommen sein. Anständige Leute schreiben nicht für Amisemitenblätter; das hätte sogar der Herr Verteidiger Moritz Levys wissen können. ,-\ Der Kamps ms Recht. /' \ Von Rabbiner Dr. B. Seligkowitz-Cöthen. Gabriel Rießer hatte bekanntlich die Emanzipatio-'ssrage dadurch in ein anderes Stadium gebracht, daß er diesen