Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 8 (22.2.1901)
- Date
- 1901-02-22
- Page
- Seite 116 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/5369809-9607691-9605241-9605286--8061-9605290- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Seite 116. Israelitische Wochenschrift. Nr. 8. rechtigkeit nicht Genüge gethan. Die Juden machen in Preußen 1,2'Vs der Bevölkerung aus, und das ist immer noch mehr als 0,750/0. Aber freilich, — bei den Antisemiten lügt selbst das Einmaleins. * * * (Die gemeinsame Organisation). Der Mainzer „Israelit" nimmt davon Notiz, daß der Redakteur Klausner in einer Zionistenversammlung gesagt habe, er wisse, daß die Staatsregierung bereit sei, den Juden eine gemeinsame Organisation zu geben; selbstverständlich könne eine solche Organisation nur unter Anlehnung an die bestehende Gemeinde-Organisation geschaffen werden. Der Mainzer „Israelit" knüpft daran die verblüffende Bemerkung: „Daß das so selbstverständlich ist, gestatten wir uns zunächst noch zu bezweifeln". — Man muß von merkwürdiger Gehirnkonstruktion sein, um diese Selbstverständlichkeit nicht einzusehen, die übrigens so einleuchtend ist, daß Redakteur Klausner gar nicht daran gedacht hat, sie hervorzuheben. * * * (Regis' Durchsall.) Der algerische Antisemitenhäuptling Max Regis, der in Italien geboren ist und in Paris den Stocksranzosen spielt, ist bei der Stichwahl im 11. Pariser Arrondissement durchgesallen. Um sich über den Verlust seiner Hoffnung aus ein Deputiertenmandat zu trösten, kündigt er Israel einen neuen Krieg an. * * -t- (Das Grabgebet des Großrabbi von England aus den Tod der Königin Victoria.) In seiner jüngsten Predigt vor dem vizeköniglichen Hos in der königlichen Kapelle in Dublin sprach der Primas von Irland über die Kanzelkundgebungen der Trauer für die verstorbene Königin von England. Er erwähnte dabei auch das erhabene Gebet des Großrabbiners der englischen Israeliten. „Wahrhaft durchdrungen vom Geist des Psalmiften und des Propheten Jeremia, wand und schlang sich der lange Grabgesang uw das alte geheimnisvolle hebräische Alphabet". Der Mite Komtzkr MeiimdsMeß. „Wir müssen den Moritz Levy meineidig machen", hat Fräulein Hosmann, die Tochter des bekannten Konitzer Schlächtermeisters, zu ihreu Freunden gesagt. Und sie haben ihn „meineidig gemacht", d. h. sie haben Zeugen gesunden, die eidlich behaupteten, was Moritz Levy eidlich bestritten hatte, und sie haben Geschworene gesunden, die dem Moritz Levy einen dreifachen unsinnigen Meineid zutrauten. Moritz Levy hatte in Abrede gestellt, den Gymnasiasten Winter gekannt zu haben. Alle näheren Freunde und Bekannte Winters und Levys, alle Anwohner und Inwohner des Levyschen Hauses, die Hofmanns selbst, die mit Moritz Levy und mit Winter verkehrten, haben bekundet, daß sie einen Verkehr Moritz Levys mit Winter nicht wahrgenommen haben. Gleichwohl haben die ausgelesenen und ausgesiebten Geschworenen von Könitz diese Wahrnehmungen für unzuverlässig gehalten und den Wahrnehmungen von Fernerstehenden geglaubt, die zusallsweise und gelegentlich Moritz Levy und Winter nebenein- / ' ander haben stehen, mit einander Gruß oder Wort haben tauschen sehen. Von diesen Zusaüszeugen waren nach der Versicherung des Vertreters der Staatsanwaltschaft die Zuverlässigsten und Ausschlaggebenden, die Unmündigen, Knaben von 12 Jahren, weil sie unbefangen und nicht voreingenommen seien! Nach den Zeitungsberichten soll der Vertreter der Staatsanwaltschaft deduziert haben: Winter habe Moritz Levy gekannt, folglich muß auch Moritz Levy Winter gekannt haben. Der Bericht kann nicht zutreffend sein, denn so weit kann sich auch der größte pflichtmäßige Versolgungseifer der Staatsanwaltschaft von der Logik nicht entfernen. Den Herrn Ersten Staatsanwalt in Könitz kennen gewiß jetzt alle Konitzer; daß aber der Herr Erste Staatsanwalt deswegen auch alle Konitzer kennt, wäre eine verwegene und falsche Folgerung, wenngleich der Herr Erste Staatsanwalt in Könitz bei dem in Rede stehenden Prozeß bewiesen hat, daß er seine Konitzer — Geschworenen kennt. Der Herr Erste Staatsanwalt schloß sein Plädoyer mit folgenden Worten: „Meine Herren! Ein preußischer Staatsanwalt kennt keine Furcht! Die Frage ist nicht: Wessen Glaubens oder Standes ist jemand, sondern: Ist seine Schuld nachgewiesen? Noch waltet in Preußen Gerechtigkeit; noch hat die Justitia die Binde vor den Augen. Wehe, wenn sie die Binde einmal lüstete, um zu sehen, welchen Glaubens oder Standes der Angeklagte sei, um danach das Urteil zu fällen! Wir haben alle mit hoher Genugthuung das zweihundertjährige Jubiläum des Königshauses gefeiert, das Preußen zu solchem Ruhm, Wohlstand und Macht gebracht hat. Das ist hauptsächlich erreicht worden, weil die Grundlage des preußischen Staates Gerechtigkeit ist. Noch ist diese Grundlage unerschüttert. Der erste preußische König hat den Schwarzen Adler-Orden mit der Inschrift „8uum cuique“ begründet. Dieser Grundsatz mutz Sie auch bet Abgabe Ihres Wahrspruchs leiten. Jedem das Seine. Dem Unschuldigen die Freiheit, dem Verbrecher das Zuchthaus. Gehen Sie an die Beantwortung der Schuldsragen mit dem Mute und der Entschlossenheit, wie es deutschen Männern geziemt." Daß ein preußischer Staatsanwalt keine Furcht kennt, ist gewiß sehr schön gesagt; es mag wenigstens Leute geben, denen es gefällt. Wir freilich getrauen uns anderer Meinung zu sein. Wir glauben, ein preußischer Staatsanwalt sollte wohl eine Furcht kennen, nämlich die Furcht vor dem Irrtum. Darum sollte er auch den Geschworenen nicht sowohl Mut und Entschlossenheit, als gewissenhafte Prüfung und Vorsicht gegenüber den eigenen Vorurteilen empfehlen. Mut und Entschlossenheit sind große Tugenden, doch an sie denkt man nicht in erster Reihe, wenn man die Schwierigkeit der Rechtssindung erwägt. Der Mut kann über Bedenken hinwegsetzen, die Gerechtigkeit darf es nie. Die Entschlossenheit kann der Voreingenommenheit helfen, die Gerechtigkeit darf es nie. Der Herr Erste Staatsanwalt hat mit ungemein schlichten und beinahe trivialen Worten davon gesprochen, daß die Justitia die Binde vor den Augen nicht lüsten dürfe, daß man unter /einen Umständen vor Gericht nach Glauben und Stand fragen I dürfe. Derselbe Herr Erste Staatsanwalt in Könitz hat bei