Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 5 (1.2.1901)
- Date
- 1901-02-01
- Page
- Seite 77 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 5 Israelitische Wochenschrift. Seite 77. Redner zeigte die Frau als Braut, als Gattin, als Mutter, | als Witwe, führte talmudische Anekdoten, Gleichnisse und Erzählungen an, zeichnete einzelne Frauengestalten wie Mariamne, Beruriah, Rachel, die treue Braut R. Akiba's und schloß mit der Aufforderung, diesen hohen Vorbildern nachzustreben und im Haus den alten Familiensinn in Verbindung mit moderner Bildung zu pflegen. Beide Teile des Vortrags, die stellenweise von humoristischem Hauch belebt waren, wurden beifällig ausgenommen. Paris, 28. Januar. (Jüdisches Konsistorium.) In seiner letzten Sitzung hat das Consiftoire Jsraelite bestimmt, daß Trauungen künftig nur in solchen Fällen in Privathäusern abgehalten werden dürfen, wo die Familie in Trauer ist, nahe Angehörige krank sind, oder bei einer Trauung in extremis Ferner wurde festgesetzt, daß sämtliche Rabbiner und Gemeindevorsteher des Konsistorialbezirks von Paris von nun an regelmäßige Vierteljahrsberichte über die religiöse Lage ihrer betreffenden Gemeinden einreichen sollen, damit das Konsistorium in Stand gesetzt werde, wirksame Maßregeln zur Erhaltung und iw Interesse der jüdischen Religion einzusühren. — Die kürzlich in Paris gebildete radikal-jüdische Vereinigung „Union Liberale" hat beim Konsistorium die Erlaubnis nachgesucht, in Paris ein Gotteshaus zu bauen, und den Bescheid erhalten, daß das Konsistorium weder zur Zusage noch zur Zurückweisung des Gesuchs befugt sei, weil es nur mit der Verwaltung des öffentlichen Gottesdienstes in der gegenwärtigen Form und nach den bestehenden Gesetzen betraut sei. Paris, 27. Januar. (Ansiedelungsversuche.) Die Jüdische Kolonisationsgesellschaft hat sich an verschiedene jüdische Gemeinden in Australien und Neu-Süd-Wales mit der Anfrage gewendet, ob es möglich wäre, rumänische Juden in Neuseeland anzusiedeln. Die jüdische Gemeinde zu Dunedin hat darauf geantwortet, daß die Einwanderungsgesetze in Neuseeland gegen Inichtbritische Einwanderer ziemlich unbequem sind. Es wird von ihnen u. A. verlangt, daß sie ihre Gesuche in englischer Sprache absassen und den Besitz einer gewissen Geldsumme Nachweisen können. Die jüdische Gemeinde Dunedin erbietet sich aber, vorläusig 6 ledige Männer oder 2 Familien, deren Oberhaupt noch nicht vierzig Jahre alt ist, aufzunehmen. Die Antworten der übrigen jüdischen Gemeinden sind bisher nicht bekannt geworden, doch werden sie vermutlich nicht sehr günstig lauten. Vor Jahren hatte Baron Hirsch bereits den Versuch gemacht, die Juden in Melbourne für die Einwanderung russischer Juden zu interessieren, und ist dort auf große Feindseligkeiten gestoßen. Konstantinopel, 25. Januar. (I ü d i s ch e s K o n s i st o r i u m.) Zur Neuwahl der neun Mitglieder des jüdischen Konsistoriums, für das türkische Reich (Medjliß Djesmani) hat sich dieser Tage der gesamte aus 20 geistlichen und 60 Laien-Mitgliedern bestehende Vorstand der jüdischen Gemeinde von Konstantinopel im Haus des Grandrabbin Mvise Leoy eingesunden. Nach beredten Ansprachen des Grandrabbtns und des Herrn Jacques Menache wurden außer sechs bisherigen Mitgliedern die Herren Jacques de Leon, Juwelier des Sultans, Oberst Mentech Galimidi, vormaliger Präsident des Konsistoriums und Jacques Menache gewählt. Man hofft, daß die zur Geschäftsführung des Großrabbinats von Konstantinopel und der anderen Gemeinden des Reichs bestellte Körperschaft in ihrer neuen Zusammensetzung in der Lage sein wird, die Stellung der türkischen Juden nach jeder Richtung zu heben und zu bessern. Konstantinopel, 25. Januar. (Die türkische Regierung und der Zionismus.) Die türkische Regierung hat sich in jüngster Zeit sehr eingehend mit der Judenfrage beschäftigt. Durch ihre Konsuln ist sie über den Stand des Zionismus in den verschiedenen Ländern auf dem Lausenden erhalten worden und beginnt nun, diese Angelegenheit ernsthaft zu erwägen. Gewisse Blätter hatten an die Nachricht von der Erlaubnis zum Landerwerb in Palästina die Folgerung geknüpft, die Regierung beweise damit, daß sie der zionistischen Bewegung nicht feindlich gegenüberftehe. Diese Folgerung ist durchaus falsch. Aus bester Quelle, von einem hohen türkischen Staatsbeamten, wird uns versichert, daß die Regierung die zionistische Bewegung mit sehr ungnädigen Augen betrachte und durchaus nicht gesonnen sei, ihr irgend welche Zugeständnisse zu machen. Unglücklicherweise richtet sich aber nun die Ungnade der Regierung gegen die Juden überhaupt. Die Führer jener chimärischen Pläne, denen es ebenso an Gemeinsinn wie an Gewissenhaftigkeit zu fehlen scheint, werden für den plötzlichen Wandel der regierungsseitig bisher gegen uns geübten freundlichen Haltung verantwortlich zu machen sein. Infolge ihrer Absurditäten werden wir hier verachtet, als Fremdlinge angesehen, kurz, des Genusses aller jener Rechte beraubt, die uns so teuer gewesen und die unseren Glaubensbrüdern anderwärts verweigert werden. Ist es nicht ihre Schuld, daß Hunderte unserer rumänischen Brüder, die in ihrem Geburtsland mehr oder minder schwer ihr täglich Brod erworben, dazu ermutigt wurden, sich in Kleinasien niederzulassen, wo sie jetzt vor Hunger und Kälte umkommen? Wo sind nun die Männer, die versprochen hatten, diesen armen Leuten im Notfall beizustehen? Es braucht kaum gesagt zu werden, daß kein Einziger von ihnen den Verzweiflungsschrei der Aermsten beantwortet hat. Es ist eine zwingende Pflicht, diese Thalsachen bekannt zu geben, damit unsere Glaubensgenossen in den Ländern, wo sie mehr oder weniger bedrückt werden, nicht aus die Ratschläge jener irregeleiteten Patrioten hören, die ihnen keine Glückseligkeit schaffen können, sondern sie nur noch, allerdings ohne Absicht, größerem Elend zusühren. Man thut ein gutes Werk, wenn man unter den jetzigen traurigen Verhältnissen vor Einwanderung in das türkische Reich möglichst warnt. Das Verhalten der Anhänger des Zionismus hat auch das vor einigen Tagen veröffentlichte Gesetz über die Zulassung von Juden in Palästina veranlaßt, das im Staatsrat ausgearbeitet worden und an Strenge und Unzuträglichkeiten nichts zu wünschen übrig läßt. Artikel I dieses Gesetzes verlangt von jedem nach Palästina reisenden Juden nicht nur einen heimatlichen Paß, sondern auch einen von der türkischen Behörde ausgestellten Teskere (Reiseerlanbnisschein). Nach Vorlegung dieser beiden Dokumente, so bestimmt Artikel II, erhält der reisende Jude gegen Erlegung einer Gebühr einen auf 3 Monate gtltigen Ausenthaltsschein. Dieser durch Form und Farbe von Paß und Teskere unterschiedene Schein muß auf Verlangen überall vorgelegt werden. Nach Artikel III darf der Aufenthalt nicht