Mannheim
Compact Memory

Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1901-01-25 · 4 (25.1.1901) · p. Seite 54

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
4 (25.1.1901)
Date
1901-01-25
Page
Seite 54 (sequence 10)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/5369809-9607691-9605241-9605242--8029-9605250
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Seite 54 Israelitische Wochenschrift. Nr. 4. >\ für sie zu bezahlen. Die Unterhaltungskosten in der Anstalt selbst fallen nach dem Gesetz der Provinz, in welcher der Pflegling bevormundet wird, zur Last, beziehungsweise dem Staat, welcher */8 zu den Kosten zuschlagen muß. Es handelt sich also thatsächlich nur um die Reisekosten. Ebenso dürften sich auch die israelitischen Mitbürger an dem von mir vorgeschlagenen Gesamtverein zu beteiligen haben, um geeignete Familien und Fürsorge zn vermitteln und zu empfehlen. Ich würde, wie gesagt, sehr dankbar sein, wenn Sie aus der Besprechung meiner Schrift Gelegenheit nehmen wollten, diesen Punkt zu berühren. Aus einer in meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Centralausschußes deutscher Arbeiterkolonien mit bem betreffenden Komitee gepflogenen Korrespondenz ist mir bekannt, daß man die Errichtung einer jüdischen Arbeiterkolonie in Weißensee plant. Es wäre sehr dankenswert, wenn man an dieses Unternehmen eine Erziehungsanstalt für schulentlassene Jugendliche männlichen Geschlechts anschließen wollte. Hochachtungsvoll ergebenst von Massow Geheimer Oberregierungsrat." Es wird Herrn von Massow gewiß eine Freude sein, zu erfahren, daß man auf jüdischer Seite keinen Augenblick die Pflichten außer Acht gelassen hat, die das Fürsorgeerziehungsgesetz dem jüdischen Teil der Gesellschaft auserlegt. Schon am 23. November v. I. haben wir mitgeteilt, daß das Rosenstiel'sche Ehepaar dem Deutsch-Israelitischen Gemeindebund ein Schloß in Pommern mit 40 Morgen Park, Garten, Wiesen und Ackerland zur Errichtung einer Israelitischen Fürsorge-Erziehungsanstalt geschenkweise überwiesen hat, und daß die Anstalt im Mai zur Ausnahme von Zöglingen bereit sein wird. Eillsjihruug m Gartenbau- und Handfertigkeits-Unterricht in jüdischen Schulen. Von A. M. Simon-Hannover. Kinder haben von Natur einen Tätigkeitsdrang, der sich bereits in den ersten Jahren zeigt, oft zerstörend, wenn er nicht in die richtigen Wege geleitet wird, dagegen ausbauend, wenn nach dem System Fröbel die natürlichen Neigungen für erziehliche Zwecke nutzbar gemacht werden. Bei einer rationellen Erziehung sollte dieses System, wo die Verhältnisse es irgend zulaffen, vom 6. Jahr bis zur Beendigung der Schulzeit fortgesetzt werden, indem man nicht nur die intellektuellen, sondern auch die praktischen Fähigkeiten der Kinder zur Entwicklung kommen läßt und einzelne Lehrfächer, wie z. B. Raumlehre, Zeichnen, Botanik, durch Handsertigkeits- und Gartenbauunterricht fördert. Man muß dann von den leichten Arbeiten zu den schweren übergehen, also beispielsweise mit den einfachsten Papparbeiten beginnen und mit Hobelarbeit, unter Umständen auch mit leichter Metallarbeit aufhören. Handfertigkeitsunterricht kann an fast allen jüdischen Schulen auch in den Städten eingeführt werden. Selbst da, wo kein besonderer Raum als Werkstatt zur Ver- * fiigung steht, und wo die Mittel fehlen, um Hobelbänke zu kaufen, läßt sich Handfertigkeitsunterricht erteilen, wenn man das Beispiel des preußischen Kreisschulinspektors Dr. Spring nachahmt. Dieser Herr, damals in Neurode in Schlesien, erkannte in dem Handsertigkeitsunterricht das geeignetste Mittel, die dortige Bevölkerung von Kindheit an an eine lohnendere Beschäftigung zu gewöhnen, als die Handweberei es ist, und dadurch zur Milderung der dort herrschenden sozialen Not beizutragen. Dabei überwand er mit glücklichem Griff die finanziellen Schwierigkeiten, die der Einführung der Hobelbankarbeit entgegenstehen. Er ließ Hobelbankplatten ansertigen, die aus die Tische der Schulbänke gelegt und durch Haken und Pflöcke an ihnen befestigt werden können. Während der gewöhnlichen Lehrstunden stehen die Platten an den Wänden; danach werden die Bänke auseinandergerückt und die Platten aufgelegt und sestgeschlagen. Da sie aus jeder Seite einen Arbeitsplatz besitzen, so treten je 2 Knaben mit ihren Werkzeugen an jede heran, und die Schülerwerkstatt ist eingerichtet. Ein Neubau war nicht nötig; ein vollkommen ausreichender Raum steht zur Verfügung. Immerhin ist die Vereinigung von Lehrzimmer und Schülerwerkstätte nur als Notbehelf zu bezeichnen. Schwieriger gestaltet sich schon die Einführung des Gartenbauunterrichts in den jüdischen Schulen der größeren Plätze, da hierzu ein wenn auch nur kleines Gartengrundstück erforderlich ist, dessen Kauf oder Pachtung in der Nähe der Schulen in den Städten manchmal Schwierigkeiten bereitet, während es in kleineren Plätzen meist leicht zu beschaffen ist. Bei einigermaßen gutem Willen läßt sich auch hier meistens Rat schaffen, indem man ein Stückchen Garten- oder Feldland in der Vorstadt pachtet, aus dem der Lehrer mit den Jungen gemeinschaftlich ein Bretterhäuschen errichtet zur Unterbringung der Gerätschaften und zum Schutz bei plötzlich eintretendem starken Regenschauer. Wenn die Jungen an freien Nachmittagen . ober nach beendetem Unterricht einen weiten Weg bis zur Arbeitsstätte haben, so ist dies ihrer Gesundheit nur zuträglich. Auch bei dem Gartenbauunterricht muß sich der Lehrer dem natürlichen Hang der Kinder zum Graben, wovon man sich aus den öffentlichen Spielplätzen und namentlich am Meeresstrand überzeugen kann, zu Nutze machen. Wenngleich die Arbeiten verantwortliche und keine bloßen Spiele sind, so müssen sie doch den Kindern, namentlich im Anfang, als solche erscheinen. Lediglich von der Art und Weise des Unterrichts in der Handfertigkeit sowie im Gartenbau hängt es ab, ob die Kinder ihn als Spiel respektive angenehme Unterhaltung oder als Zwang betrachten. Wollen wir deshalb aus diesem Gebiet nennenswerte Erfolge erzielen, so müssen wir vor allen Dingen tüchtige Lehrer ausbilden. Von diesem Gesichtspunkt geleitet, hat der Verfasser im Jahr 1884 mit einer Anzahl gleichgesinnter Männer den Verein zur Förderung des Gartenbau- und Handsertigkeitsunterrichts in der jüdischen Volksschule gegründet, der seit einer Reihe von Jahren staatliche Korporationsrechte erhalten hat. Nach Beschaffung der nötigen Gelder hat unser Verein ein größeres Gartengrundstück erworben und davon einen

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.