Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 4 (25.1.1901)
- Date
- 1901-01-25
- Page
- Seite 53 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 4 Israelitische Wochenschrift. Seite 53. ohne weiteres zu, daß das dunkle Gebiet, mit dem wir es hier zu thun haben, dunkel bleibt, und daß alle Aufhellungsbestrebungen nichts nützen." Es wäre ein Beweis außerordentlicher Selbstlosigkeit, daß die „Kreuzzeitung" der „Judenpresse" größere Klugheit empfiehlt, wenn mit dieser Empfehlung nicht der Versuch verbunden wäre, der '„Judenpresse" einen Standpunkt auszuschwatzen, der der Standpunkt „voller Unparteilichkeit" sein soll, während er das Zugeständnis zur Voraussetzung hat, daß die antisemitischen Verleumdungen wenigstens zu einem Teil Wahrheit enthalten. Die „Judenpresse" müßte der Klugheit noch weit mehr entbehren, als nach der Meinung der „Kreuzzeitung" der Fall ist, wollte sie den mit anscheinender Naivetät bereiteten Hinterhalt nicht merken. „Hätte die Judenpresse von Anfang an anerkannt, daß „Blutmord" als Ausfluß jüdischen Aberglaubens Vorkommen könne, so brauchte sie jetzt vor immerhin möglichen Enthüllungen nicht zu zittern; denn keinem vernünftigen Menschen würde es in diesem Falle in den Sinn kommen, das Judentum als solches dafür verantwortlich zu machen." Diese Worte der „Kreuzzeitung" sind voller Widerhaken, sogar die grammatische Entgleisung darin — („würde es in den Sinn kommen" statt „wäre es in den Sinn gekommen") — ist allem Anschein nach nicht unbeabsichtigt. Nein, wir werden nicht anerkennen und können nicht anerkennen, daß „Blutmord" als Ausfluß jüdischen Aberglaubens Vorkommen kann. Denn wenn auch außer Frage ist, daß ein Jude abergläubisch sein und allen Konsequenzen des Aberglaubens unterliegen, daß er zum Mörder werden kann, so ist doch in alle Wege nicht wahr, daß es einen „jüdischen Aberglauben" giebt, so wenig wie einen protestantischen oder katholischen oder christlichen Aberglauben. Darum ist es auch in alle Wege nicht wahr, daß „Blutmord" als Ausfluß jüdischen Aberglaubens Vorkommen könne. Es giebt einen religiösen Wahnsinn, und der religiöse Wahnsinn wird nicht dadurch konfessionell, daß die Personen, die ihm verfallen, einer bestimmten Konfession in gesunden Tagen angehört haben. Es wäre ferner recht teilnahmevoll von der „Kreuzzeitung", daß sie bedauert, daß die „Judenpresse" nicht einen Standpunkt eingenommen hat, der ihr jetzt die traurige Notwendigkeit erspart hätte, „vor immerhin möglichen Enthüllungen zu zittern", wenn diese Teilnahme nicht eine arglistige Insinuation enthielte. Wenn wir zittern, so ist es vor Entrüstung und Scham über die frevelige Verleumdung, die in unserem^Vaterland ungestraft gegen^uns^lauHwerden darf, aber nicht aus Furcht vor irgend einer „Enthüllung". Es giebt keine „Enthüllung", die wir zu fürchten brauchten. Weit eher hat die „Kreuzzeitung" Ursache, für ihre antisemitischen Freunde und Schützlinge Besorgnisse zu hegen, Besorgnisse namentlich in der Richtung, daß die Aufhellung des Konitzer Verbrechens die Schlupfwinkel des Antisemitismus offen legen möchte. Sie baut jetzt schon vor, daß die Verleumdung nicht ersticke, wenn wieder einmal die Verleumder entlarvt werden; sie baut vor, indem sie versichert, „das dunkle Gebiet" werde dunkel bleiben, alle Ausheüungsbestrebungen würden nichts nützen. Hiermit hat sie sogar die Wahrheit gesagt, denn die freiwillig Blinden sind in der That unheilbar. Doch nicht das will die „Kreuzzeitung" betonen, sondern sie will, nachdem der Antisemitismus in Könitz zur Erklärung des Bankbruchs gekommen sein wird, die Möglichkeit offen halten, die Wiederholung desselben Spiels an einer anderen Stelle abermals unter ihren Schutz zu nehmen. Wir haben uns in der That über die Kleiderfunde in Könitz gefreut — weil sie der Hoffnung Nahrung geben, daß die Verbrecher gefunden werden. Denn dieses Zieles Erreichung ist unser Gebet und ganzes Wollen. Wäre die „Kreuzzeitung" nicht freiwillig blind, so würde sie hieraus die rechten Schlüsse zu ziehen wissen. Das Preußische FiirsorgkMhllllgsgksktz. Der bekannte Geheime Oberregierungsrat C. von Maffow, der aus dem Gebiet der praktischen sozialpolitischen Thätigkeit sich mannigfach ausgezeichnet hat und voll besten Willens ist, hat eine Schrift herausgegeben, die sich betitelt: Das preußische Fürsorgeerziehungsgesetz vom 2. Juli 1900 und die Mitwirkung der bürgerlichen Gesellschaft bei seiner Ausführung. (Nicolaische Verlags-Buchhandlung R. Stricker in Berlin.) In dem Vorwort nennt der Verfasser — wohl mit einiger Uebertreibung, die nur der Ausdruck herzlichster Anteilnahme ist — das Gesetz „eine der größten sozialen Thaten, wenn nicht die größte unter allen denen, die uns die Geschichte der Staaten und Völker nachweist". Am 1. April d. I. tritt das Gesetz in Kraft. Der Verfasser beklagt, daß die öffentliche Meinung sich wenig oder gar nicht darum kümmere, als um einen Gegenstand, der sie gar nichts anginge. Auch darin ist der Verfasser besorgter, als es den Verhältnissen entspricht. Er glaubt Gleichgiltigkeit da voraussetzen zu sollen, wo die fördernde und opferfreudige Mitwirkung der bürgerlichen Gesellschaft, ohne die er mit Recht das Gesetz nicht für durch- und ausführbar hält, blos geräuschlos gewesen und nicht anspruchsvoll ausgetreten ist. Herr von Maffow schreibt uns: „Berlin, den 16. Januar 1901. An die Redaktion der Israelitischen Wochenschrift zu Berlin. Der geehrten Redaktion überreiche ich die anliegende kleine Schrift mit der Bitte um freundliche Besprechung. Gestatten Sie mir, noch einem Gedanken Ausdruck zu geben, den ich nicht ausgesprochen Habe, weil es mir an Raum gebrach, der aber unbedingt zu dem Gegenstand gehört: Nach dem Gesetz soll die Unterbringuug in Anstalten sich nach der Konfession richten, ingleichen diejenige in Familien. Es werden nun wohl in den meisten Provinzen nicht so viel israelitische Minderjährige unter das neue Gesetz fallen, daß die Errichtung einer eigenen Anstalt für sie ermöglicht werden kann. Wohl aber dürften im ganzen preußischen Staat so viel zusammenkommen, daß sie eine nicht zu große Anstalt füllen. Da wäre es nun außerordentlich wünschenswert, wenn sich '^ein.israelitischer Verein bilden wollte, zur Errichtung einer eigenen Anstalt für Fürsorge- Pfleglinge, und wenn dieser Verein ^sich "an die. einzelnen Landesverwaltungen mit dem Anerbieten wenden wollte, solche Pfleglinge auszunehmen, und eventuell die Reisekosten