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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1899-12-29 · 52 (29.12.1899) · p. Seite 830

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
52 (29.12.1899)
Date
1899-12-29
Page
Seite 830 (sequence 14)
Language
German
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Seite 830. Israelitische Wochenschrift. Nr. 52. er wisse, sei in allen Gemeinden die Bezahlung der Plätze üblich. Die Gemeindeverwaltung habe selbstverständlich eine Verpflichtung den Steuerzahlern gegenüber, die die schweren Lasten trügen. Es drehe sich bei dem Antrag wesentlich um die Unterbringung der Leute, die sonst für 1,50 Mark in anderen Gottesdiensten plaziert würden. Und diese Leute werden auch lieber in die große Synagoge gehen wollen, als in einem kleineren Gottesdienste einen Kandidaten zu hören. Es seien zum diesmaligen Fest 1000 Freiplätze vergeben worden, in den Hauptsynagogen allein 300 an würdige, nach jeder Richtung hin zu beachtende Männer und Frauen. Liberaler könne man nicht sein. Die Höhe der Preise in der Lützowstraße für die Plätze, die leer geblieben seien, könne geändert werden. Er halte seinen Vermittelungsvorschlag für acceptabel. Wenn erst einmal ein Gottesdienst für die hohen Feiertage gänzlich frei gegeben würde, werde man ein Bild erhalten, wie die Angelegenheit sich entwickeln werde. — Vorsteher Landsberger ist der Meinung, daß alles, was erstrebenswert sei, nicht gleich ausführbar sei. Die in dem Antrag geforderten Zahlen seien ohne Prüfung herausgegrisfen. Für ihn wäre es ein idealer Zustand, und er hätte diesen Plan bereits vor 25 Jahren an derselben Stelle vertreten, wenn die Thore der Synagoge stets geöffnet sein würden. Betreffs der Erneuerung der Plätze sei die Gemeinde nicht in der Lage, den Inhabern der Plätze das erworbene Eigentumsrecht zu nehmen. Sollte dies geändert werden, so würde man dadurch schon dem geäußerten Wunsche näher kommen. Er müsse sich absolut gegen ein Gotteshaus aussprechen, das für die Arnlen bestimmt sei. Die Gemeinde hätte die Pflicht, der Angelegenheit näher zu treten, wenn später einmal der Antrag gestellt würde, ob nicht Plätze für die geschaffen werden müßten, die zu zahlen nicht in der Lage seien. -- Ein Schlußantrag wurde angenommen. Professor Lewin stellt im Schlußwort in Abrede, daß die Einführung eines Freigottesdienstes einen paradiesischen Zustand darstellen würde. Die Berliner Juden würden mit diesem Paradies sicher nicht zufrieden sein. Er hätte aus den ganzen Auseinandersetzungen entnommen, daß die gegenwärtigen Zustände allgemein als verfehlt und unhaltbar angesehen würden. Sämtliche Redner hätten die Unausführbarkett des Planes betont. Bei einem bischen guten Willen, den er übrigens bei allen voraussetze, ließe sich der Gedanke schon durchführen. Es handle sich gar nicht um die Expropriirung derer, die die Plätze gemietet hätten, sondern es handle sich um den ersten Schritt, der dazu führen solle, um die Synagogen überhaupt freizugeben. Eine Armensynagoge werde man niemals konstruieren, weil sie niemals so gedacht sei. Vor Gott gebe es keine Armen und keine Reichen, und es ließe sich vielleicht Nachweisen, daß die Gemeinde gar nicht das Recht hätte, Eintrittsgeld zu verlangen. Er könne mit dem Erfolg der Debatte vollkommen zufrieden sein. Er habe die Ueberzeugung, daß sich niemand genieren werde, unentgeltlich in die Synagoge zu gehen. Dieses Empfinden sei ja durch die Bezahlung der Plätze erst großgezogen worden. Die Reform, so schließt der Redner unter allseitiger Heiterkeit, sei eine Elitegemeinde, die sich mit keiner anderen Gemeinde vergleichen lassen könne. Die Herren Dr. Minden und Mosse verbeugen sich dankend gegen den Redner, dessen Ironie sie nicht erkannten oder nicht erkennen wollten. — Ein Antrag Oppenheim, die Angelegenheit dem Ausschuß III zur nochmaligen Durchberatung zu überweisen, wurde angenommen. Der Rest der Tagesordnung fand schnelle» Erledigung. An Stelle des aus der Bibliothekskommission ausgeschiedenen Herrn Professor Lewin wird Herr Geheimrat Blumenthal gewählt. — Herr Oppenheim berichtet über die Revision des Gemeindedepositoriums. In diesem sind nach den vorgenommenen Stichproben vorhanden an Staatspapieren 10 375 656,78 Mark und in Hypotheken 7 521 000 Mark, im Ganzen 17 896 656,78 Mark. — Herr Löwenthal referiert über die Vermietung der Plätze in der Alten Synagoge und Synagoge Kaiserstraße. In der ersteren waren Plätze vermietet für 11 770 Mark, unvermietet blieben zwei Plätze, Freiplätze waren 85. In der Kaiserstraße waren sämtliche Plätze vermietet zum Betrag von 16 681 Mark, Freiplätze waren 27. Die Versammlung hat von dieser Vorlage nur Kenntnis zu nehmen. — lieber die Verwaltung der Stiftung Erez Israel berichtet Herr Geheimrat Blumenthal. Der Rechnungsabschluß der Gemeindehauptkasse pro 1898 99 ergiebt, daß die Finanzverhältnisse der Gemeinde als günstig zu bezeichnen sind. Vermutlich werde man in der Lage sein, die Steuerquote auch ferner nicht zu erhöhen, nicht allein für die nächsten zwei, sondern wahrscheinlich auch nicht in den nächsten fünf Jahren, vorausgesetzt, daß keine besonderen Ereignisse eintreten, die wesentliche Ausgaben veranlassen würden. Vereinnahmt sind 1 409 232,89 Mark, verausgabt 1 338 562,63 Mark. Auf das Zinsenkonto sind eingegangen 44 668 Mark, als Erlös aus dem Verkauf der Erbbegräbnisse 48 470 Mark. Die gegen den Voranschlag von 30 000 Mark entstandene Mehreinnahme der letzten Position kommt dem Amortisationsfonds zu Gute, der 257 300 Mark in Hypotheken und 19 805 Mark in Bar enthält. An Steuern sind ° eingegangen' 1 066 967,25 Mark gegen den Voranschlag von 1 025 372,23 Mark. Die Zahl der Zensiten betrug am 1. April 1899 21 201 gegen 20 582 am 1. April des Vorjahres. Vom 1. April bis jetzt ist ihre Zahl bereits auf 23 000 gestiegen und so die Finanzlage noch wesentlich günstiger geworden. Die für einige Positionen noch ausstehenden Nachbewilligungen werden von der Versammlung ausgesprochen und dem Vorstand alsdann Decharge erteilt. Berlin, 25. Dezember. (Freier Synagogenbesuch.) Es dauert immer einige Zeit, bis die Väter unserer Gemeinde sich entschließen, eine Anregung auch nur in Erwägung zu ziehen. Daß es endlich geschieht, soll in jedem einzelnen Fall gleichwohl mit Dank anerkannt werden. Wir haben in wiederholten Artikeln dargethan, daß es unziemlich ist, den Besuch der Synagogen einer besonderen Steuer zu unterwerfen und an den höchsten Feiertagen den Vortritt zu den Tempeln gerade denen zu überlassen, die ihnen das Jahr über fern bleiben. Daß der Verkauf der Synagogenplätze alter Brauch ist, macht ihn noch nicht gut, und es ist eine seltsame Erscheinung, daß sür diesen alten Brauch sich vorzugsweise die begeistern, denen ein religiöser Brauch durch kein Alter je ehrwürdig geworden. Die notgeborene Hebung der Vermietung der Synagogenplätze wird in dem Augenblick ungehörig, wo die veranlassende Not, die gemeine Finanznot

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