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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1899-12-29 · 52 (29.12.1899) · p. Seite 826

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
52 (29.12.1899)
Date
1899-12-29
Page
Seite 826 (sequence 10)
Language
German
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Seite 826. Israelitische Wochenschrift. Nr. 52. licher Meinungsaustausch kann nur zur Klärung der fraglichen Punkte beitragen. Es sind mehrere Lehrers-Hilfskassen; die Beteiligung der Interessenten ist jedoch nur gering. Das ist eine Thatsache. Warum dem so ist, dafür giebt es manigfache Gründe, die weiter unten angeführt werden sollen. Herr Peritz aber forscht nicht nach Gründen, sondern begnügt sich mit einem gewissen Staunen, daß Buchdrucker uns über seien. Diese gäben bei einem Jahreseinkommen von 1300 Mark jährlich 123 jährlich für Penstonszwecke hin, die jüdische Lehrerschaft aber ruft, sobald ihr eine größere Beitragsleistung abverlangt wird, das sei zu viel, das sei sie nicht imstande; was aber Buchdrucker vermögen, müßten doch jüdische Lehrer mindestens auch können. — Leicht gesagt! Eine sehr einleuchtende Demonstration, einleuchtend für alle, besonders für die Gemeinden, die dadurch einen Fehler mehr an ihren Beamten entdecken werden, nur nicht einleuchtend für die geplagten Kultusbeamten selbst. Sie allein kennen ihre Leiden, sie allein wissen, daß der Schluß Buchdrucker—Kultusbeamte auf falschen Prämissen beruht. Oder ist der Buchdrucker auch der Mittelpunkt eines Gemeinwesens, das er nach innen und besonders nach außen gebührend zu vertreten hat? Welche besondere Aufwendung hat er für seine eigene Fortbildung und für die Erziehung seiner Kinder, daß ihm auch nur im entferntesten der Kultusbeamte zu vergleichen sei? Sparsame, nüchterne Arbeiter überlegen von 1000 Mark Jahreseinkommen etwa 100 bis 150 Mark jährlich und brauchen sich dabei in ihrer Weise gar nicht einzuschränken. Das entspricht den gewohnten Lebensverhältniffen des Arbeiters. Aber ist das auch bei Kultusbeamten möglich? Kann es bei Kultusbeamten möglich sein, bei deren Heer von Verpflichtungen? Nein, wir sind keine Arbeiter, keine Handwerker, keine Buchdrucker, keine Leipziger, sondern eine ganz ohne Gleichen stehende Spezies von Geistlichen, von denen man sehr viel verlangt und denen man sehr wenig giebt. Ist das vielleicht übertrieben? Die Einkommen der Kultusbeamten schwanken zwischen 1200 bis 3000 Mark. Die weit überwiegende Mehrzahl der Kultusbeamten in den kleinen Gemeinden haben nicht über 2100 Mark und kaum 5 pCt. aller Kultusbeamten 3000 Mark. Ist das eine Besoldung, die dem entspricht, was dieser Beamte zu leisten hat und sein muß? Die Gesellschaftssphäre, in der er sich infolge seines Berufes und seines Bildungsgrades bewegt und der er sich äußerlich wenigstens notdürftig anpassen muß, weist Verbrauchsziffern auf, die zumeist die seine um das fünffache überragt. Doch das Dekorum muß — oft unter den größten Entbehrungen — gewahrt bleiben. Woher nun sollen da noch größere Summen für Verforgungszwccke kommen? Vielleicht hat Herr Peritz die Güte, die angeführten Momente mit in seine Rechnung zu ziehen; das Facit wird dann sicherlich ein anderes. *) Unter Lehrer wird hier — soweit diese Bezeichnung in Zusammenhang mit Pensions- Hilfs- und Unterstützungskassen gebracht ist — zumeist nur der Kultusbeamte verstanden. Die eigentlichen Lehrer, d. h. die Lehrer an öffentlichen Schulen oder Religionslehrer in größeren Gemeinden, befinden sich, wenigstens in den ostelbischen Provinzen, in gesicherter Stellung mtb kommen hier gar nicht in Betracht. In ähnlich wenig glücklicher Weise operirt Herr Peritz, wenn er uns den realen Wert der Kassenleistungen an der Hand der Rentenversicherungen klar zu machen sucht. Hier liegt wiederum ein sachlicher Irrtum vor, der an die Weisheit eines wohllöblichen Vorstandes erinnert, der seinen über das kärgliche Gehalt von 900 Mark jährlich klagenden Kultusbeamten damit zu beruhigen suchte, daß dieser Betrag ja bei dem niedrigen Zinsfuß ein Kapital von 30 000 Mark voraussetzt. „Ach", entgegnete Herr Kollege Putwt, „ich bin ja kein Rentier, Zinsfuß und Kapital sind mir ganz gleichgiltig, ich schätze meine Einnahme nur danach, wieviel ich dafür Brot, Stiefel und Holz kaufen kann, und dazu langt's nicht." War diese Antwort richtig? Gewiß! Objektive Werte giebUs nicht; alle Werte tragen einen nur subjektiven Charakter. Demnach ist auch der Maßstab zur Bewertung eines Dinges subjektiv verschieden, und was für den einen maßgebend ist, kann dem anderen gleichgiltig sein. Geradeso verhält es sich auch mit Rentenversicherung und Lehrerpensionskasfen. Die Zahlen sind dieselben, ja bei letzteren scheinbar noch günstiger, und doch beweist es für diese nichts, weil der Maßstab falsch ist, weil Rentenversicherung kein Vergleichungsobjekt für unsere Kassen, weil es ganz etwas Anderes ist. Wer nimmt eine Rentenversicherung? Der Gutsituirte mit großem Einkommen. Er wird sich eine solche Reute zu sichern streben, die ihm ein behagliches, sorgenfreies Leben gestattet, und dafür eine entsprechende hohe Prämie zahlen. Immer wird es der reiche Mann sein, der solche Finanzoperationen macht, und dem später die Rente ein angenehmes Leben zu führen verhilft. Können auch Kultusbeamte eine Rentenversicherung nehmen? Nein! Dazu haben sie keine Mittel. Diese Trauben hängen uns zu hoch, und es fällt gar keinem Kultusbeamten ein, nach ihnen zu greifen; sie sind für ihn gar nicht vorhanden, sie sind ihm ganz gleichgiltig. Und wenn nun Herr Peritz mit väterlichem Wohlwollen zu uns ungefähr spricht: „Seht, meine lieben Schützlinge, Ihr empfanget bei der Verbandspensionskasse für Eure Beiträge eine ungewöhnlich hohe Gegenleistung, mehr, viel mehr als bei der Rentenversicherung", so antworten wir hierauf mit kindlicher Ehrfurcht: Wer von uns geht denn zu den Rentenversicherungen? Für uns existieren sie gar nicht. Wir bewerten und beurteilen die aus der Verbandskasse zu erhaltenden Pension einzig und allein danach, ob sie entsprechend den dafür verlangten großen Opfern auch für unfern später» Lebensunterhalt ausreiche. Aus diesem Gesichtspunkt allein können wir bcn realen und objektiven Wert der Kassenleistung für uns festftellen. Bietet aber die Verbandskasse trotz der geforderten hohen Beiträge auch nur eine annähernde Versorgung? Nein! 600 Mk. jährlich sind selbst für einen pensionierten Flickschuster zu wenig. — Thun wir aber mit diesem Urteil der Verbandskasse ein „Unrecht?" Keineswegs! Wir, für die die Kasse eigentlich gegründet ist, wir glauben vielmehr ein gutes Recht darauf zu haben, die Sache einmal öffentlich klar zu legen. Wir glauben rückhaltlos sagen zu müssen, daß das Unrecht hier leider auf der anderen Seite liegt. Wir geben unbedingt zu, daß der Verband in bester Absicht gehandelt und der Kaffe unter den obwaltenden Verhältnissen keine

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