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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1899-12-22 · 51 (22.12.1899) · p. Seite 807

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
51 (22.12.1899)
Date
1899-12-22
Page
Seite 807 (sequence 7)
Language
German
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Nr. 51. Israelitische Wochenschrift. Seite 807. Das ganze Leben und Wirken des Mose dagegen zeigt, daß er mehr ein Genius des Rechts gewesen. Schon als Jüngling bewährt er diesen glühenden Eifer für die Idee der Gerechtigkeit. Jeder unschuldig Verfolgte findet in ihm einen Schutz und einen Fürkämpfer; er ist von Natur der geschworene Feind jedes Unrechts. So schlägt er den Egypter todt, weil er den armen Hebräer gemißhandelt hat; so nimmt er eines andern Hebräers sich eifrig an, der von einem Stammesgenossen geschlagen wird; in der Fremde selbst kämpft er, der Flüchtling, gegen mehrere Hirten, weil sie von ihrer Körperkraft schwachen Mädchen gegenüber ungerechten Vorteil ziehen wollten. Dieselbe thätige Teilnahme, die der Jüngling jedem einzelnen Bedrängten bewies, erfüllt auch den Mann; sie hat noch tiefere Wurzel in seinem Herzen geschlagen und ist umfassender geworden. Die Leiden seines Volks lassen ihm keine Ruhe; er fühlt die Not und das Joch, unter dem der israelitische Stamm seufzt; sein Sinn ist empört über die Tyrannei, die gegen seine Brüder geübt wird, und er faßt den Plan, der Retter des ungerecht bedrückten Volkes zu werden. Derselbe Geist der Gerechtigkeit waltet in allen Thaten und Gesetzen Mose's. Wir wollen nur das eine hervorheben, wie er bei der Wahl seines Nachfolgers in bewundernswerter Unparteilichkeit die eigenen Kinder übergeht und einen Fremden zum Herrscher einsetzt. Wenn Mose befiehlt, den Nächsten wie sich selbst zu lieben, so ist dieser herrliche Grundsatz bei ihm nicht so sehr der Empfindung zuzuschreiben; er hat ihn vielmehr als einen Grundpfeiler der Pflicht und der Gerechtigkeit hingestellt, er ist aus seinem Rechtsbewußtsein hervorgegangen: „was Du nicht haben willst, daß man Dir zusüge, füge keinem andern zu". — Diese Verschiedenheit beruht auch bis zu einem gewissen Grad auf dem unterschiedlichem Umfang, den der hebräische Volksstamm zu den Zeiten Josephs und Mosens hatte. Jener als der Oberste blos einer Familie, konnte und mußte den nahen Verwandten gegenüber die Gnade vorwalten lassen, während dieser als Fürst eines ganzen Volks das Recht zum Ausgangspunkte seiner Wirksamkeit machen mußte. So findet jede Zeit und jede Generation an ihrer Spitze einen Charakter, der gerade so geartet ist, wie ihre Verhältnisse es erforderlich machen. Denken wir uns in Joseph die schöne weiche Seele, so stellt Mose den erhabenen, alles überwältigenden Geist seines Volks dar. {MIM iibrr die Uftfommlinig des Vereins Mischer Lehrer der Jlmi«; Kündend«-. Am 22. v. Mts. fand die Versammlung des Vereins jüdischer Lehrer der Provinz Brandenburg, wie alljährlich am Bußtag, in Berlin statt. Die Sitzung wurde um 11'/» Uhr in der zweiten Religionsschule der jüdischen Gemeinde, Lindenstraße 48/50, mit einer Lehrprobe des Herrn Remack über die „drei Männer im Feuerofen" eröffnet. Herr Remack bemühte sich, zu zeigen, daß man auch im biblischen Geschichtsunterricht die konzentrische Methode wohl anwenden dürfe. Er suchte, nachdem er in elementarer Weise den Stoff den | Schülern nahegebracht, den sittlich-religiösen Gehalt zu entwickeln, fand aber in der Diskussion nicht überall die Zustimmung der Anwesenden. Namentlich wurde in der Debatte darauf hingewiesen, daß die Erzählung für die Schüler hätte fruchtbarer gemacht werden können. — Darauf trat die Versammlung in die Fortsetzung der Debatte über die von Herrn Kolodzinsky in der Maiversammlung aufgestellten Thesen zu dem Verbandsthema: „welche Anforderungen müssen an den jüdischen Lehrer gestellt werden?" ein. Das Ergebnis dieser Debatte war die Annahme folgender Leitsätze: I. Der Verein jüdischer Lehrer der Provinz Brandenburg stellt sich in Bezug auf die allgemeine Ausbildung der Lehrer auf den Boden der Beschlüsse der deutschen Lehrerversammlung in Breslau im Jahre 1898. II. Mit Rücksicht auf die besonderen Anforderungen, die an die jüdischen Lehrer gestellt werden, ist zu verlangen: 1. bei der Aufnahmeprüfung für das Seminar genügende Vertrautheit: a) mit der biblischen Geschichte und den wichtigsten nachbiblischen Epochen, b) mit dem Pentateuch im Urtext und mit dem Gebetbuch. 2. bei der Entlassungsprüsung: a) gründliche Kenntnis der jüdischen Geschichte und Religionslehre, b) im Hebräischen das Verständnis der Bibel und leichter rabbinischer Texte, c) Vertrautheit mit der Methodik des gesamten Religionsunterrichts, 6) Bekanntschaft mit der Liturgie und dem Vorbeterdienst. Nachdem diese Thesen mit allen gegen 3 Stimmen angenommen waren, wurde noch folgende Resolution gefaßt: Der Verein jüdischer Lehrer der Provinz Brandenburg richtet an den Deutsch-Israelitischen Gemetndebund die Bitte, dafür Sorge tragen zu wollen, daß 1) zur religionswissenschaftlichen und zur homiletischen Fortbildung der Lehrer, sowie zu ihrer Ausbildung für den Schulaufsichtsdienst besondere Fortbildungskurse, 2) zur Weiterbildung für die zum Kantorat besonders Befähigten Kantorenkurse eingerichtet werden. Bei der vorgerückten Zeit wurde Punkt 3 „Mitteilungen des Verbandsvorstands" von der Tagesordnung abgesetzt. — Dann erfolgte, da Herr Dr. Adler voraussichtlich zu Ostern seinen Wohnsitz aus der Provinz Brandenburg verlegt, die Wahl des ersten Vorsitzenden; durch Zuruf wurde Dr. Fiegel gewählt. Hierauf ergriff der 2. Vorsitzende, Herr Heidenfeld, das Wort, um Herrn Dr. Adler für seine so nutzbringende Thätigkeit im Interesse des Vereins seinen und der Versammlung herzlichsten Dank auszusprechen und dem Wunsch Ausdruck zu geben, daß Herr Dr. Adler auch in seinem neuen Wirkungskreis sich das Vertrauen und die Liebe gewinne, die er hier in so reichem Maß genossen. — Endlich wurde beschlossen, die nächste Versammlung am Himmelfahrtstag 1900 in Luckenwalde abzuhalten. Damit war die Tagesordnung erledigt. Nunmehr ergriff Herr Kolodzinsky das Wort zu folgender Erklärung: Im Protokoll der Generalversammlung des Vereins jüdischer Lehrer der Provinz Brandenburg vom 11. Mai 1899 steht infolge eines Mißverständnisses, daß der Referent über das Verbandsthema „welche Anforderungen

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