Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 51 (22.12.1899)
- Date
- 1899-12-22
- Page
- Seite 804 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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I Seite 804. Israelitische Wochenschrift. Nr 51. . L alberne, aber schamlose und verbrecherische Lügen zu verbreiten sich bemüht. Ritual-Mord von Juden begangen! Welcher ehrliche Christ, welcher Mensch, in dem das Gerechtigkeitsgefühl nicht gänzlich verstumpft, schaudert nicht zurück vor der frechen Verläumdung? Als solche haben ihn die ehrwürdigsten Kirchenväter schon vor Jahrhunderten bezeichnet; jetzt aber weigert sich das höchste geistliche Tribunal in einem christlichen Kultur-Staat, dies zu bestätigen. Verachten die Herren des Konsistoriums die päpstlichen Bullen, oder fehlt ihnen der Mut, in deren Sinn zu handeln? Durch Schweigen eine Lüge unterstützen, die so viel Unheil anrichtet und aurichten kann, entehrt den Priester wie den Mann. Anders handelte der türkische Sultan Abdul Medjid. In einem von ihm tin November 1840 erlassenen Firma» heißt es unter Anderm: „Die Verleumdung der Juden und die ihnen daraus entstandenen Aergernisse sind endlich bis an unfern kaiserlichen Thron gedrungen. Die Unschuld der Juden an dem Verbrechen, die man ihnen zur Last gelegt, ist klar bewiesen. Gelehrte, in der theologischen Literatur besonders bewanderte Männer, haben die religiösen Schriften der Juden gründlich untersucht. Aus dieser Untersuchung ist hervorgegangen, daß den Juden streng untersagt ist, nicht nur menschliches Blut, sondern auch das Blut von Tieren zu benutzen. Es folgt also, daß die diesbezüglichen Anklagen gegen die Juden und ihre Religion blose Verleumdung sind. Darum, und aus Liebe, die sich auf alle unsere Unterthanen erstreckt, können wir nicht gestatten, daß das jüdische Volk — dessen völlige Unschuld so unwiderstreitlich dargestellt — fürderhin durch solche Anklagen gequält und geängstigt wird" rc. Das gerechte Machtwort des Sultans kontrastiert scharf und vorteilhaft mit der eisigen Gleichgiltigkeit des Prälaten. Was die türkischen Gelehrten so ehrlich erforschten, mußte christlichen Geistlichen längst bekannt sein. „Ins blutige Haus des Lebens einzutreten" war den Juden von je ein Gräuel; kein sächsisches „Wehrgeld" galt ihnen als Sühne für Mord. „Wer Blut vergießt, des Blut soll wieder vergossen werden", war ihr unabänderliches Gesetz. Daß noch Jemand, der nicht hirnverrückt, an die Blutlüge glaubt, ist unglaublich; daß noch die Niedertracht daran zu glauben vorgiebt, ist zu tragisch bewiesen. Wir müssen die Lüge bekämpfen, doch dürfen wir hoffen,daß sie nicht lange das kommende Jahrhundert beflecken wird. -st * (Namensänderungen). Herr Liebermann von Sonnenburg hat im Reichstag seine Etatsrede mit folgenden Sätzen geschlossen: „Und nun nur noch eine Bitte an die Reichsregierung. Ich bitte sie, dafür zu sorgen, daß unsere guten deutschen Familiennamen nicht aus die Dauer vogelsrei bleiben, wie sie es jetzt sind. Es ist nachgerade unerträglich, daß fortgesetzt deutsche Namen einfach von jüdischen Leuten annektiert werden wie herrenloser Besitz. Ich wäre auf diesen Punkt heute nicht gekommen, wenn ich nicht eben einen Brief von einem Herrn Cohrs erhalten hätte, der sich bitter darüber beklagt, daß sein alter niedersächsischer Namen von einem Juden Cohn in Berlin angenommen sei. Ich weise ferner hin auf die Fälle Schmuhl-Götz, Schmuhl-Etsenhardt, Levy von Halle und andere mehr. Meine Herren, wenn auf Beschwerden des Betroffenen von den Ministern darauf hingewiesen worden ist, daß solche Namenänderungen gesetzlich zulässig seien und dann gestattet würden, wenn Leute ihres Namens wegen verspottet würden, so kann ich das dafür als stichhaltig nicht anerkennen, daß man den Nachsuchenden gestattet, beliebige deutsche Familiennamen sich anzueignen. Man könnte ihnen ja andere, noch nicht vorhandene Namen geben, sie mit Buchstaben oder Zahlen benennen oder sonst irgendwelche Phantasienamen für fie schaffen. Jeder Mensch hat, meine ich, ein unveräußerliches Recht auf seinen Namen, worin er geschützt werden muß. Aber vielleicht trifft man zur Abhilfe die Bestimmung, daß ein Regierungspräsident, der die Aneignung eines deutschen Namens auf einen Juden befürwortet, gehalten sein soll, nunmehr den abgelegten Namen des Juden aufzutragen. Wenn z. B. ein Regierungspräsident zwei Juden Schmuhl zu deutschen Namen verholsen hat, so müßte sich der Herr etwa Schmnhl von Schmuhl nennen". Ob der Name Cohrs nicht ein Phantasicname ist, wollen wir dahingestellt sein lassen. Wie aber ist denn Herr Liebermann von Sonnenburg zu seinem Namen gekommen? Wir entsittnen uns der Zeit, da er sich mit dem im „arischen" Sinn etwas zweifelhaften Namen Lieber mann begnügte, ohne jedes Adelsprädikat. -st -st * (Unberufene Censoren). Seit Jahr und Tag matzt sich die Kreuzzeitung eine Art Censoramt über die deutsche Presse an. Bringt eine Zeitung eine religiöse oder Festbetrachtung, so wird diese mäkelnd darauf geprüft, ob sie den in den freiherrlich Hammersteinschen Kreisen mit dem Giltigkeitsstempel versehenen Anschauungen gemäß ist, und im Fall der Verneinung wird hartes Gericht über die Frevlerin gehalten, die in die Domäne der „Kreuzzeitung" hat Einbruch üben und dabet verdächtige Ware einschmuggeln wollen. Die abgekanzelte Zeitung wird natürlich als „jüdisch" zu den Verdammten geworfen. Dreijähriger Zuchthausaufenthalt ihres Patrons hot die „Kreuzzeitung" nicht bestimmen können, von ihrer Ueberheblichkett in Ton und Gewöhnuug abzulassen. Dieser Tage veröffentlichte sie eine derartige Censur mit nachstehender Einleitung: „Herr Alfred Kerr oder, wie er von Hause aus heißt, Alfred Kempner, trägt in der „Frankfurter Zeitung" zum hundertjährigen Geburtstag Heinrich Heines die folgenden blasphemischen Sudeleien zusammen, wie sie eben nur einem jüdischen Kopfe entspringen können". Ob Herr Kerr ursprünglich Kempner geheißen hat, wissen wir nicht, auch nicht, was ihn veranlaßt haben mag, einen Namen, der etwas bedeutet, gegen einen anderen Namen einzutauschen, der nur einen unartikulierten Laut darstellt. Auch über das Judentum des Herrn Kerr wissen wir nichts. Dagegen wissen wir ganz genau, daß es eine verwegene und bewußte Unwahrheit der „Kreuzzeitung" ist, von „blasphemischen Sudeleien" zu sprechen, „die nur einem jüdischen Kopf entspringen können", und daß es eine gewohnte, von den Tagen der Metneidszeugen Ohm und Gödsche in der Kreuzzeitungsredaktion herkömm- V