Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 49 (8.12.1899)
- Date
- 1899-12-08
- Page
- Seite 778 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seit- 778. Israelitische Wochenschrift. Nr. 49.'-. vate abhängt, bitten wir die Empfänger der Frageblätter im allgemeinen Interesse um prompte Beantwortung. Berlin, 3. Dezember. (Schnorr-Jndustrie.) Ein Abonnent schreibt uns: In Jezierzanij bei Czortkow will sich eine Anzahl Personen zusammenthun, um als angebliches Komitee gemeinsam die Mildthätigkeit ihrer im Westen wohnenden Glaubensgenossen auszubeuten. Einer von ihnen wird als Rnbbiner unterzeichnen, um mehr Eindruck zu machen. Ich mache daraus aufmerksam, das Jezierzanij nahe bei Skala, Borczow, Kudrynce liegt, drei Orte, die sich durch ihre Schnorrerkonsortien in der Welt einen Namen gemacht haben. Es ist bezeichnend, daß der Gegner eines solchen Treibens sich nach auswärts wenden muß; nach meinen Erfahrungen finden diese Gauner bei den Behörden Schutz, denen die schlechten Juden, welchen man mit Gefängnis drohen kann, wegen der Wahlmache lieber sind als die anständigen. Ein echt galiztsches Stimmungsbild. Hamburg. 30. November. (Tod von Marcus Nordheim.) Im Alter von 88 Jahren ist hier Herr Marcus Nordheim verschieden, der sich durch große Wohlthättgkeit ausgezeichnet hat. Der Verstorbene ist lange Zeit Vorsteher der hiesigen orthodoxen Gemeinde gewesen, deren Arbeiten er sich mit großem Eifer widmete. Er hat die jüdische Mädchenschule am Holftenthor gegründet und unterhalten und ein jüdisches Altenheim errichtet, das nach ihm den Namen Marcus Nord- Heim-Stistung führt. Die Beerdigung fand vorgestern statt. Unter dem zahlreichen Gefolge befand sich der Gesammtvorstand der jüdischen Gemeinde, Abordnungen fast aller Wohlsahrtsvereine und des Altenheims. Des Verstorbenen Vaterstadt, Memmelsdors in Bayern, sandte eine aus dem Bürgermeister und dem Vorsteher des Kriegervereins bestehende Deputation. Oberrabbiner Dr. Hirsch hat die Trauerrede gehalten. Frankfurt a. M., 3. Dezember. (Delegiertenversammluug.) Der Bericht über die Verhandlungen der Delegtertenversammlung israelitischer Gemeinden und Unterstützungsvereine aus der Provinz Hessen-Nassau und dem Großherzogtum Hessen, die am 22. Oktober hier stattgesunden, ist fltzt im Dluck erschienen. Die Verhandlungen wurden von Herrn Charles L. Haügarten geleitet, der in der einleitenden Ansprache die Notwendigkeit betonte, sich über das Prinzip der Unterstützung zu verständigen. Bei der Armenpflege gebe es keine Theorie, man müsse individualisieren. Die Unterstützungsvereine bedürften der Zentralisierung. Auch Herr Rechtsanwalt Dr. Plotke sprach sich für die Zentralisierung aus. Dr. Walter betonte Namens der Loge die Ueberetnsttmmung zwischen deren Zielen und denen der Versammlung. Die Statuten wurden in eingehender Beratung sestgesteüt. Frankfurt a. M., 3. Dezember. (Israelitischer Hilssverein.) Der 17. Jahresbericht des Israelitischen Htlssvereins für Oktober 1898/1899 konstatiert eine weitere Hebung der Vereinsleistungen. Es wurden 6580 Alk. (gegen 5186 im Vorjahr) an Unterstützungen verabreicht, aus dem Spezialsonds 36 195 Mk. gegen 32 258 Mk. vergeben. Jnr Auftrag des Rosch-Chodesch-Vereins wurden 5900 Mk. in monatlichen Spenden verteilt. Die Mitgliederbeiträge beliefen sich auf 6370 Mk., an Geschenken gingen 330 Mk. ein, der Kapitalfonds erfuhr einen Zuwachs von 4400 Mk. Die Gesammtausgaben bezifferten sich aus 46 232,45 Mk. ch. Thorn, 5. Dezember. (Chanukaseier.) Wie alljährlich hat auch diesmal der hiesige israelitische Frauenverein anläßlich des Chanukafestes eine recht gemütliche Feier den Schülern und Schülerinnen der Religionsschule veranstaltet. Der religiöse Akt in der Synagoge ging der Feier voran. Nachdem der Kantor G. Chaim unter Mitwirkung des vier-' stimmigen Synagogenchors he he vorgetragen, zündete er die Lichtlein an; hierauf wurde die herrliche Komposition des Lewandowsky'schen Hanneroth halolu nebst der Chanukahymne gesungen. Den Mittelpunkt der Feier bildete die von Herrn Rabbiner Dr. Rosenberg gehaltene Weiherede, die den jugendlichen Gemütern in begeisternden Worten klarzulegen verstand, daß die tapferen Makkabäer nicht die Erringung von Schlachten und Siegen als Ziel vor Augen hatten, sondern daß ihr Wahlspruch war, für die Unantastbarkeit der ererbten heiligen Väterreligion alles Blut herzugeben. Deklamationen von Festgedichten seitens einiger Schüler und Schülerinnen bildeten den Schluß der Synagogenfeier. Danach wetteiferten die Vorftandsdamen des Vereins, die mittlerweile in der Aula versammelten 250 Kinder, aus deren Gesichtern Frohsinn und Heiterkeit sich lagerten, durch Darreichen von Kuchen und Kaffee zu bewirten. Spiel und Tanz der Kinder machten den Beschluß der schönen Feier. Vormittags waren die verschämten Armen mit Geschenken von Geld und Kleidungsstücken bedacht worden. Goldap, 5. Dezember. (Stiftungsfest.) In voriger Woche feierte die Chebra Kadischa hier ihr Stiftungsfest, das durch Gottesdienst in der Synagoge besondere Wethe erhielt. Rabbiner Dr. Beermann war auf Einladung aus Insterburg herübergekommen; er erfreute die Festteilnehmer durch eine Ansprache, die der Bedeutung des Vereins galt. Dr. Beermann war es auch, der bei dem der ersten Generalversammlung folgenden gemeinschaftlichen Mahl den Katsertoast ausbrachte. München, 3. Dezember. (Antisemitenprozeß.) Gegen den Antisemitenführer Ludwig Wengg, den Herausgeber und Redakteur des „Deutschen Volksblattes", und gegen Schoy, Redakteur des „Bayerischen Vaterlands", verhandelte das Münchener Schöffengericht wegen groben Unfugs. Beide hatten wegen Artikel über die „Blutgreuel in Polna" Strafmandate von je 50 Mk. erhalten und dagegen Einspruch erhoben. Schoy war nicht erschienen, an seiner Stelle war Dr. Sigl, der Herausgeber des „Bayerischen Vaterlandes", als Verteidiger anwesend, doch wurde er nicht als Verteidiger zugelassen; denn es sei keine Frage, daß er der Spiritus rector des „Bayerischen Vaterlandes" sei, und ohne seine Zustimmung oder Veranlassung ein derartiger Artikel nicht ausgenommen sein würde. Es bestehe also der Verdacht der Teilhaberschaft an der inkriminierten That, und es widerspreche dem Geist der Gerichtsordnung, einen so Verdächtigen als Verteidiger zuzulassen. Der Amtsanwalt beantragte eine Strafe von 50 Mk. wegen groben Unfugs. Das Strafmandat sei nicht erlassen worden, weil der Polnaer Gerichtsfall besprochen worden sei, sondern wegen der maßlosen Sprache des Artikels und wegen der Beunruhigungen, die >