Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 49 (8.12.1899)
- Date
- 1899-12-08
- Page
- Seite 774 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 774. Israelitische Wochenschrift. Nr. 49. Sinn der Ministerial-Entschließung vom Juni 1863) können auch Lehrer angestellt werden. Dem Rabbiner steht selbstverständlich das Recht zu, die dem Lehrer einmal erteilte Genehmigung wieder zurückzuziehen. Aus weitere Anfrage wurde konstatiert, daß aus Grund der gesetzlichen Bestimmungen die Lehrer nur mit Genehmigung des zuständigen Rabbiners religiöse Vorträge in der Synagoge halten dürfen." Die Herren Rabbiner wollen also die Vertretung bei Trauungen nur solchen Personen übertragen wissen, die im Besitze einer Hattorath-Haurooh sind! Bitte, meine Herren, nach welchem p? Genügt es nicht, wenn der betreffend Herr Rabbiner die Ueberzeugung hegt, daß sein Vertreter WIE m: die Trauung vollzieht? Durch diese Auslegung und Verengung des Vertretungskreises ist der Lehrer so gut wie ausgeschlossen, obwohl es gerade unter den bayerischen Lehrern eine Menge tüchtiger Gelehrten giebt, deren rabbinisches Wissen und religiöses Wirken das mancher Rabbiner übersteigt. In Notfällen — und das ist bei Vertretungen immer der Fall — wird so mancher Konferenzteilnehmer solche Lehrer auch in Zukunft in Anspruch nehmen; er wird diese Vertreter sogar mancher Persönlichkeit mit Hattorath-Haurooh vorziehen, selbst wenn diese vollberechtigtes Mitglied der bayerischen Rabbiner-Konferenz ist. Die Anregung ist veröffentlicht worden; sie hat bewirkt, daß das Ansehen des Lehrers in der öffentlichen Meinung herabgesetzt wurde — bei allem Wohlwollen für die Lehrer. Von der Trauung zur Beerdigung. Nach welchem p steht bei Beerdigungen dem Rabbiner ein Vorrecht zu? Worin besteht bei uns Juden die geistliche Assistenz? Die meisten Gemeinden haben zudem am Begräbnisplatz gar keinen Rabbiner. Die Beerdigung ohne Rabbiner ist in Landgemeinden die Regel. Sollte die Grabrede eines Lehrers einem Rabbiner schon einmal zu Gemüt gegangen sein? Oder hat gar das Ornat eines Kantors die Eifersucht eines Rabbiners erweckt? Warum soviel Worte über den „geeigneten Substituten"? Jeder Freund kann am Grab, hingerissen von der Weihe des Augenblicks, seinem Schmerz und seiner Trauer Ausdruck geben — nur der Lehrer nicht. Dem Lehrer ist das natürlichste aller Rechte vorenthalten, das Recht, sein Herz durch Worte zu erleichtern, ihm ist es verboten, der allgemeinen Trauer würdigen Ausdruck zu geben, ihm ist es versagt. Trauernden Trost zuzusprechen. — Der Herr Rabbiner kann ihm den Mund öffnen, der Herr Rabbiner kann ihm den Mund auch schließen. Der Lehrer kann sprechen — auf Befehl; er muß schweigen — aus Befehl. Das mußte veröffentlicht werden; die Wirkung ist nicht ausgeblieben; das Ansehen der Lehrer in der öffentlichen Meinung wurde herabgesetzt — bei allem Wohlwollen für die Lehrer. Aber nicht nur am Grab, auch in der Synagoge muß der Lehrer schweigen — von Rechtswegen. Das Referat der Konferenz weiß zu konstatieren, daß nach gesetzlichen Bestimmungen die Lehrer nur mit Genehmigung des zuständigen Rabbiners religiöse Vorträge in der Synagoge halten dürfen. Bitte, meine Herren Rabbiner, nach welchem p? Also, ihr Lehrer, wagt es nicht mehr, ohne rabbinatliche Erlaubnis die Kanzel zu besteigen! Laßt euch diese Erlaubnis schriftlich bestätigen; es könnte ein Gemeindemitglied nach eurer Legitimation fragen, und nach erfolgter Denunziation erhaltet ihr für eure selbstlose Mühe im Dienst unser heiligen Religion ein — Strafmandat. Ihr habt euch geirrt, wenn ihr glaubtet, die Herren Rabbiner würden es freudigst begrüßen, wenn ihr in uneigennütziger Weise den Herren Rabbinern ihre Berussthätigkeit erleichtert, wenn ihr das nachholt, was die Herren Rabbiner versäumen. Ihr seht, die Herren Rabbiner danken euch in der Oeffentlichkeit mit der Herabsetzung eures Ansehens — bei allem Wohlwollen für die Lehrer. Die religiöse Unterweisung ist vor allem die heiligste Pflicht des zuständigen Herrn Rabbiners; das hat jetzt gewissermaßen auch die bayerische Rabbiner-Konferenz konstatiert. Wie bethätigen die Herren Rabbiner diese ihre heiligste Pflicht? Im günstigsten Falle hält der Herr Rabbiner außerhalb seines Rabbinatsitzes alljährlich ein Mal einen religiösen Vortrag. Viele Gemeinden haben überhaupt ihren Rabbiner in solcher Funktion noch nie gesehen. Eine oder zwei Stunden Schulvisitation — darin erschöpft sich die öffentliche Thätigkeit in den Landgemeinden. Daher auch die berechtigte Klage über den Rückgang religiöser Begeisterung in den Landgemeinden. Der Rabbiner begünstigt ihn, und den Lehrer hält er ab, dagegen zu wirken. Das hindert ihn aber nicht, aus den Lehrer die Schuld zu schieben. Ueber die genannten Punkte müssen die Anwesenden, die aus allen Landesteilen gekommen waren und allen religiösen Richtungen angehörten, einig, auf diesen Ton des „Wohlwollens" gegenüber den Lehrern müssen sie alle gestimmt gewesen sein. Wenn nur eine Stimme dagegen gewesen wäre, so hätte ja nach der Geschäftsordnung der bayerischen Rabbiner-Konferenz aus Antrag der Gegenstand von der Tagesordnung verschwinden müssen. Dieses „Wohlwollen" ist ein neutraler Boden, den die heterogenen Elemente als Tummelplatz ihrer autorativen Macht mit Vorliebe benutzen. Die genannten ministeriellen Entschließungen und gesetzlichen Konstatierungen mit selbstverständlichen Kommentaren mögen existieren; in der Praxis haben sie sich nicht bewährt. Die angenehm empfundenen Mißbräuche und Verstöße gegen sie sind Beweise ihrer Unhaltbarkeit. Die Herren Rabbiner werden, darauf können wir rechnen, ihr „Wohlwollen" nicht mißbrauchen; — sie werden eine Aenderung kaum anbahnen oder beantragen. Da ist es Sache der Lehrer, Stellung zu nehmen. Ihr Lehrer rührt euch, so lange euch das Wohlwollen eurer Vorgesetzten noch nicht erdrückt hat! Literarisches. Charlotte Embden-Heine. Gedenkblätter. Von Prediger Dr. D. Leimdörfer in Hamburg. Den Freunden und Verehrern der Heimgegangenen Greisin wird willkommen sein, die Worte zu vernehmen, die ein Freund ihr am Grabe gewidmet. v i