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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1899-10-20 · 42 (20.10.1899) · p. Seite 660

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
42 (20.10.1899)
Date
1899-10-20
Page
Seite 660 (sequence 13)
Language
German
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Seite 660. Israelitische Wochenschrift. Nr. 42. dieselben nicht, könne sie aber nicht aus der Welt schaffen. In Hessen beständen wegen der Stimmung der Bevölkerung in bedeutend höherem Maße Schwierigkeiten und Bedenken in der Plazierung jüdischer Richter als anderswo. Er sei überzeugt, daß viele richterliche Kollegien nicht allein in Hessen, sondern überall sich beschweren würden, wenn man ihnen einen jüdischen Vorsitzenden geben würde". Der Gerichtshof scheint sich auf den Standpunkt des Zeugen gestellt zu haben; denn in der Urteilsbegründung wird unter anderem ausgeführt: „Ein Recht eines Juden oder Christen, eine Anwartschaft aus ein Amt finde verfassungsmäßig nicht statt. Allerdings sei zugegeben, daß der Sinn und Geist unserer neuen Gesetzgebung dahin gehe, auch bei Anstellungsverhältnissen die konfessionellen Gegensätze auszugleichen, und für das Gericht werde es ein erfreulicher und idealer Zustand sein, wenn diese Schranken fallen könnten. Aber zuzugeben sei es und im ganzen Deutschen Reiche sei es anerkannt, daß thatsächlich trotz aller bestehenden Gesetze der Ausgleich noch nicht stattgesunden habe. So müsse auch die vom hessischen Ministerium geübte Praxis als richtig angesehen werden, daß von Fall zu Fall zu entscheiden sei, unter Rücksichten auf das Amt und die Person. Die Anstellung sei ein politischer Akt und dabei habe das weise Ermessen der politischen Behörde zu walten. Eine prinzipielle Ausschließung der Juden finde nachgewiesenermaßen nicht statt". Aus der Rede des Oberstaatsanwalts Schmidt ist hervorzuheben: Von der Bezichtigung des Versassungsbruches sei nur übrig geblieben, daß seinerzeit der jüdische Gerichtsassessor wegen seiner Konfession nicht zum Amtsrichter befördert worden sei. Bezüglich der Sachlage unter dem Ministerium Finger sei aus die Erklärung des Ministers in der Kammer zu verweisen. Er stehe persönlich aus dem Standpunkt, daß die Judenfrage keine Berechtigung habe. Die Juden müßten und sollten volle Gleichberechtigung haben. Sie unterschätzten aber den Widerstand, der diesen Anforderungen durch das bestehende Vorurteil und Mißtrauen entgegengesetzt würde. Dieser Sachlage habe die staatliche Verwaltung Rechnung getragen. Der Staatsmann müsse auch auf einem richtigen Wege die Hindernisse berücksichtigen! Er könne vielleicht die Hindernisse überschätzen, daraus dürfe man ihm aber noch nicht den Vorwurf des Versassungsbruches machen. Durch die Reichsversaffung werde zwar Gleichstellung der Konfessionen festgesetzt, ein Recht auf ein Staatsamt existiere aber nicht, und den Einzelstaaten bliebe die Befugnis, ihren Beamtenkörper nach ihren Bedürfnissen zu gestalten. Prinzipiell bestehe in Hessen die Maxime, Juden vom Richterstande nicht auszuschließen. Doch müßten die Inhaber der einzelnen Aemter allen Anforderungen entsprechen, und daher müsse der Justizminister auch bei Besetzung der Richterstellen die Befugnis haben, von Fall zu Fall zu prüfen, ob an einem bestimmten Ort ein gedeihliches Wirken eines jüdischen Richters möglich sei. Die Stimmung namentlich der ländlichen Bevölkerung Hessens erfordere solche Erwägungen. Niemals vordem habe man wegen Ntchtanstellung jüdischer Richter den Vorwurf der Verfassungsverletzung gegen einen Minister erhoben, niemals seit 50 Jahren hätten die berufenen Wahrer der Verfassung, die Abgeordneten in der Kammer, eine solche Bezichtigung erhoben. Die antisemitische „Deutsche Tageszeitung" giebt im Anschluß an diese Mitteilungen ihrer Ansicht Ausdruck, daß „der Jude zum Richteramt, allermeistens aber zum Amt eines Einzelrichters schlechthin ungeeignet ist; es kann einem christlichen deutschen Staatsbürger nicht zugemutet werden, sein Recht zu suchen, seinen Eid abzulegen vor einem Richter, der weder deutsch noch christlich ist". Diese Rodomontaden sind etwas abgedroschen. Sie bildeten den Kern der Antisemitenpetition vom Jahre 1880, die der Regierung im Namen des Deutschtums und des Christentums die Uebung administrativen Bauernfangs zu empfehlen sich herausnahm. Jedes Wort begründender Abwehr gegen solches schmähliche Ansinnen wäre Verschwendung. Dem hessischen Herrn Justizminister Dittmar aber mag gesagt sein, daß man das Vorurteil nicht bekämpft, indem man ihm thatsächliche Geltung einräumt, dadurch vielmehr dem Vorurteil dauernden Halt und zum mindesten den Schein der Anerkennung seiner Berechtigung giebt. Die Regierungsweisheit besteht doch nicht darin, daß man alle rückständigen Anschauungen schont, sondern darin, daß man sie bekämpft und zu beseitigen trachtet. Darin freilich hat Herr Dittmar Recht, daß auch der Liberalismus bei uns immer nur in Worten liberal war, um die Bethätigung der Worte^aber sich zu drücken liebte. Das war vor fünfzig Jahren so, so ist es auch heute, obgleich oder vielleicht weil die Juden nie aufgehört haben, die Schleppträger dieses Wortliberalismus zu sein. * * * (Die Blutlüge.) Die österreichischen antisemitischen Blätter niedrigster Gattung, von den deutschen gleichen Ranges sekundiert, fahren fort, zum Zweck der Verhetzung das Märchen vom Blutritual zu verbreiten, von dessen verleumderischem Charakter sie selbst durchaus überzeugt sind. Diese schandbare Handlungsweise findet keine Verfolgung und keine Strafe, nicht einmal aus Grund des vom groben Unfug handelnden Paragraphen. In China ist das anders. Dort werden die verleumderischen Buben gefaßt und nach Gebühr behandelt. Der in Schanghai erscheinende „Ostasiatische Lloyd" vom 10. Juni 1892 enthält folgenden Bericht, den wir zur Mahnung und Beschämung für die, die es angeht, wieder zum Abdruck bringen: „In Wusieh, einer Stadt, die etwa 20 deutsche Meilen von Shanghai liegt und der Mittelpunkt der Seidenkultur Kiangsus ist, sind unter dem Volke während der letzten Wochen wieder zahlreiche Gerüchte über vorzunehmende Ausschreitungen gegen die christlichen Missionen laut geworden. Bekanntlich wurden in Wusieh im Sommer vorigen Jahres die katholischen Missionsgebäude, sowie Kirchen niedergebrannt. Zu der unruhigen Stimmung haben die Gerüchte Anlaß gegeben, daß die Missionare einen großen Balken in der im Bau begriffenen Kirche anbringen werden, der zuerst mit dem Blute von 300 Kindern bemalt sein muß. Hört man irgendwo von einem Kinderdiebstahl, so heißt es sofort, daß dieselben an die Missionare zu besagtem Zweck verkauft worden sind. An den Straßenecken Wusiehs fand man Plakate ange-

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