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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1899-10-06 · 40 (6.10.1899) · p. Seite 632

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
40 (6.10.1899)
Date
1899-10-06
Page
Seite 632 (sequence 8)
Language
German
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ite 632. Israelitische Wochenschrift. Nr. 40. H Es kann nicht einem Staatsanwalt die Disposition über Wentliche Anklagen anvertraut werden, der im Bann des Wahnwitzes der unwissenden Menge steht, denn ihm fehlt die Iwichtigste Eigenschaft eines staatlichen Organes, die Unbesangtnheit es kann ein Advokat das Begehen einer strafbaren Handlung im Gerichtssaale nicht unter Berufung aus ^gewissenhafte Pflichtenersüllung bemänteln, er unterliegt vielmehr strafgerichtlicher, zumindest disziplinärer Ahndung, wenn er aufreizende Schmähungen, zudem unerwiesen, vorbringt, und auch die von uns wie von jedermann hochgehaltene richterliche Unabhängigkeit kann einen Verhandlungsvorsitzenden nicht gegen Tadel der obersten Justizverwaltung schützen, wenn er die gebotene Ordnung einer Gerichtsverhandlung, aus welchem Grunde immer, nicht zu wahren versteht. Wir erbitten darum von Euerer Exzellenz die geeignetsten Maßnahmen, um dem beleidigten Rechtsgesühle Sühne zu verschaffen. Unsere Religionsgenossenschast ist eine staatlich anerkannte; durch Gesetz und Verfassung ist uns der Schutz gewährleistet, den jeder Staatsbürger beanspruchen kann, unsere Glaubensgenossen dürfen darum nicht wie das gehetzte Wild für ihr Leben und ihre Freiheit zittern, ihre Ehre darf nicht straflos besudelt werden, wenn nicht unter den Augen der Staatsgewalt der Bürgerkrieg entbrennen soll, mit der Lockerung aller Bande gesetzlicher Ordnung. Zu groß ist die herausbeschworene Gefahr, wenn Staatsbeamte den Glauben auskommen lassen, daß Tausenden treuer Staatsbürger das schauerlichste Verbrechen als eine religiöse Pflicht insinuiert werden darf, wenn die antisemitische Lüge sich geradezu des Schutzes der Staatsgewalt zu erfreuen scheint. Geruhen Euer Exzellenz, dieser wahrhaft patriotischem Herzen entstammenden Beschwerde die ihr nach unserer Ueberzeugung gebührende Aufmerksamkeit und Würdigung nicht zu versagen! Brünn, 22. September. Der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde: H. Epler m. p." * * * Die Prager israelitische Kultusgemeinde-Repräsentanz gemeinsam mit dem Gemeinde-Rabbinat und der Gemeindebund der israelitischen Kultusgemeinden Böhmens sprechen öffentlich ihre tiefste Entrüstung darüber aus, daß anläßlich einer Schandthat, welche, von wem immer begangen, nur Entsetzen und Abscheu erregen muß, in der Oeffentlichkeit und sogar an dem der Wahrung des Rechtes geweihten Orte gegen die jüdische Konfession oder eine angebliche Sekte derselben die Verdächtigungen des Ritualmordes und des Gebrauches von Menschenblut zu religiösen Zwecken erhoben wurden, und verwahren sich aus das entschiedenste gegen diese von den höchsten Autoritäten jedweden Glaubens und der Wissenschaft jederzeit als Verleumdung gebrandmarkten Anschuldigungen. Israelitische Kultusgemeinde-Repräsentanz Prag. Prager Gemeinde-Rabbinat. Gemeindebund der israelitischen Kultusgemeinden Böhmens. * * * In tiefer Trauer über die grauenerregende Verdächtigung, welche anläßlich des Polnaer Mädchenmordes gegen das Judentum oder eine angebliche Sekte desselben laut geworden, noch immer nicht verstummen will, erachten wir es als unsere heilige Pflicht, unser bisheriges Schweigen zu brechen und Nachstehendes feierlichst zu erklären: Wir als Sachkundige und Diener unserer Religion beteuern bei dem einzigen Gotte, dem himmlischen Vater aller Menschen, und im Angesicht der Oeffentlichkeit, daß die Beschuldigung des Ritualmordes jeder Grundlage entbehrt. Weder unser religiöses Schrifttum noch unsere mündliche Ueberlieferung kennt einen Ritualmord oder den Gebrauch von Menschenblut zu irgend einem Zwecke. Im Gegenteil verpönen unsere sämtlichen religiösen Normen mit der größten Skrupulosität den Genuß jedweden Blutes, selbst des Tierblutes! Einer von einem Juden verübten Mordthat kann daher unmöglich ein religiöses Motiv zu Grunde liegen. Und so appellieren wir an unsere Mitbürger, der vollständig grundlosen schmachvollen Blutbeschuldigung, unter der ja auch die Christen der ersten Jahrhunderte von Seiten der Heiden so furchtbar zu leiden hatten, Ohr und Herz zu verschließen, und erhoffen auch zuversichtlich und vertrauensvoll von der Wahrheits- und Gerechtigkeitsliebe der gesamten Bevölkerung unseres Landes, daß dieser Appell nicht unbeherzigt verhallen wird. Prag, am 24. September 1899. Der Rabbiner-Verband in Böhmen. * * * Die Mordaffaire in Polna ist durch ein Geständnis Hilsners und Namhaftmachung angeblicher Mitschuldiger in ein neues Stadium geraten. Wir sind weit entfernt davon, einen Mörder oder dessen Komplizen etwa wegen der Zugehörigkeit zum jüdischen Glauben in Schutz nehmen zu wollen; im Gegenteile wünschen wir auf's Dringendste, daß Verbrecher der gerechten Strafe zugesührt und die Motive ihrer ruchlosen That klar zu Tage gefördert werden. Wir erheben aber entschiedenen Protest gegen die aus Anlaß dieses Falles von antisemitischer Seite gegen das Judentum erhobenen böswilligen Beschuldigungen und niedrigen Verleumdungen durch Andtchtung eines mit den jüdischen Satzungen im grellsten Widerspruche stehenden Blutrituales. In diesen lügenhaften Ausstreuungen erblicken wir eine unserer Religion zugesügte tiefe Schmach, ein verwerfliches Mittel, um unsere staatlich anerkannte Glaubensgenossenschaft dem Haß und der Verachtung preiszugeben. Wir erwarten daher zuversichtlich, daß seitens der hohen Behörden alle Maßnahmen ergriffen werden, um die Grundlosigkeit solcher tendenziösen Anschuldigungen sestzustellen und die verleumderischen Angriffe gegen unsere Konfession hintanzuhalten. Prag, am 25. September 1899. Der Zentralverein zur Pflege jüdischer Angelegenheit^^W Der Abendgottesdienst in Krakau vom 27. in der Fortschrittsgemeinde war ungemein stark an Kops stand die Menge, um dem Thora^^^^^^W zuwohnen. Vor der geöffneten Bundeslade^^^^^^^^

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