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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1899-10-06 · 40 (6.10.1899) · p. Seite 628

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
40 (6.10.1899)
Date
1899-10-06
Page
Seite 628 (sequence 4)
Language
German
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Seite 628. Israelitische Wochenschrift. Nr. 40. Meilassung, halte er diese Rücksichten für überflüssig, weshalb Wden Thatbestand bekanntgebe. — Es geht auch aus dieser ^Darstellung hervor, daß die deutschen Autoritäten sich musterhaft verhalten haben, während aus französischer Seite der Sinn für Wahrheit und Gerechtigkeit abhanden gekommen war. * * * (Fürst Hohenlohe über Dreyfus.) Einer der französischen Delegierten zum 7. internationalen Geographenkongreß, Gaston Routier, berichtet im „Figaro" Über eine Unterredung, die er in Berlin mit dem Reichskanzler Fürsten Hohenlohe gehabt. Fürst Hohenlohe habe mit ihm über die Affaire Dreyfus gesprochen und die Zubilligung mildernder Umstände durch das Kriegsgericht von Rennes eine vernünftige Art genannt, den Mangel der Beweise gegen Dreyfus anzuerkennen. Die französische Regierung habe durchaus wohl daran gethan, „diesen Unschuldigen zu begnadigen". — Das Zeugnis des Fürsten Hohenlohe für Dreyfus ist den Antisemiten unbequem, und deshalb stellen sie es in Abrede. Sie werden sich gleichwohl entschließen müssen, daran zu glauben, daß auch Fürst Hohenlohe vom „Syndikat" gekauft ist. Bemerkenswert und bezeichnend ist, daß auch hier wieder die französischen Deutschensresser mit den deutschen Antisemiten ein Herz und eine Seele, oder, um mit den Franzosen zu reden, frere et cochon sind.. Aus welcher Seite des Rheines mehr die Brüderlichkeit, auf welcher mehr die der anderen Bezeichnung entsprechende Art zu finden ist, mag dahingestellt bleiben. * * * (Dreyfus-Steuer.) In einem Antisemitenblatt lesen wir folgende erbauliche Geschichte: „Kürzlich brachten russische Blätter die Nachricht, daß zur Unterstützung der Dreysus-Partei während und vor dem Prozeß in Rennes unter den Juden Rußlands in allen Teilen des Reiches Geldsammlungen veranstaltet worden waren. Wie nun der amtliche Warschauer „Dejewnik" zur allgemeinen Kenntnis bringt, wurden hierbei die Spenden keineswegs freiwillig gesammelt, sondern es wurde von den Rabbinern eine Art regelrechter Einkommensteuer pro Kops erhoben, und zwar in der Höhe von 2 Kopeken für 10 Rubel Kapital. Da bei den „eigentümlichen" Beziehungen, die zwischen dem Rabbiner und seiner Gemeinde beständen, dem ersteren der Vermögenszensus eines jeden genau bekannt sei, machte die Beitreibung der Abgabe keinerlei Schwierigkeiten, und so zahlte denn, wie durch eingehende Erkundigungen des amtlichen Organs festgestellt worden, die ganze jüdische Bevölkerung vom Aermsten bis zum Reichsten ihre Beiträge. Der „Dejewnik" bemerkt sehr richtig, von den 36 Millionen, von denen General Mercier sprach und die eher zu niedrig als zu hoch gegriffen seien, entfalle ein bedeutender Teil auf die Juden in Rußland und Polen." In diesen hübschen Mitteilungen giebt es eine kleine Reihe von Unwahrheiten. 1. Niemals haben russische Blätter gemeldet, daß zur Unterstützung der Dreysus-Partei während und vor dem Prozeß in Rennes unter den Juden Rußlands in allen Teilen des Reiches Geldsammlungen veranstaltet worden sind. 2. Kein amtliches Warschauer Blatt hat diese angeblichen Spenden als nicht freiwillig dargeboten bezeichnet, oder ihre Höhe aus 2 Kopeken von 10 Rubel Kapital angegeben, oder behauptet, es habe dies durch eingehende Erkundigungen festgestellt. 3. Es giebt in Warschau kein Blatt, das „Dejewnik" heißt. 4. Es giebt kein russisches oder polnisches Wort „Dejewnik". Die Quelle, aus der die antisemitischen Blätter gespeist werden, eine wahre cloaca maxima, ist von bewundernswerter Zuverlässigkeit. Nicht ohne Verwunderung wird man aus der antisemitischen Erzählung vernehmen, daß unsere Glaubensgenossen in Rußland „einen bedeutenden Teil" von 36 Millionen als Spende auszubringen im Stande gewesen sind. Die Armut der russischen Juden muß darnach zwar so groß nicht sein. Die Fürsorge für den jüdischen Religionsunterricht in Derli«. In der vorigen Sitzung der Repräsentantenversammlung ist davon Mitteilung gemacht worden, daß das Königliche Provinzialschulkollegium unter dem 28. Juli d. I. an das Königliche Polizeipräsidium in Sachen des jüdischen Religionsunterrichts ein Schreiben gerichtet hat, das der Adressat auftragsgemäß in Abschrift den jüdischen Gemeindebehörden zugestellt hat. Das Schreiben lautet (unter Weglassung der Formalien) wörtlich: „Unter Bezugnahme auf das Schreiben vom 24. August v.J., betreffend den Religionsunterricht der jüdischen Schulkinder benachrichtigen wir Ew. Hochwohlgeboren hierdurch, daß der Herr Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten durch Erlaß vom 6. Mai d. Js. angeordnet hat, es solle von der Festsetzung von Schulversäumnisstrasen gegen die Eltern und Vormünder derjenigen jüdischen Kinder, welche einen Religionsunterricht nicht erhalten, einstweilen abgesehen werden. Diese Entscheidung des Herrn Ministers fußt zum Teil auf neueren Erhebungen, die wir selbst veranstaltet haben und deren Ergebnisse wir in den beiden Anlagen A und B Mitteilen. Anlage A giebt eine Vergleichung zwischen dem Winter 1897/98 und dem letztverfloffenen Winter und zeigt, daß in diesem gegen das Vorjahr bei allen verschiedenen Kategorien von Schulen eine Verbesserung eingetreten ist, die immerhin im Wesentlichen als eine Folge des Erlasses des Herrn Ministers der geistlichen Angelegenheiten vom 11. Februar 1897 beziehungsweise der Etn^ Wirkung des Vorstandes der Synagogengemeinde aus^W Eltern der jüdischen Kinder wird angesehen In der Anlage B haben wir für den letz^^^^^^W Winter die Kinder nach den Schulklassen trer^^^^^^W den älteren Jahrgängen die 3 untersten,

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