Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 38 (22.9.1899)
- Date
- 1899-09-22
- Page
- Seite 603 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Nr. 88 Israelitische Wochenschrift. Seite 603 sei keine Musteranstalt mehr wie in früheren Jahren. Verantwortlich für das Krankenhaus sei nur die Gemeindeverwaltung. Herr Sieskind giebt aus der Kommissionssitzung die Ausführungen des Maurermeisters Frankel wieder, der sich namentlich darüber beschwert hätte, daß bei der Vergebung von Arbeiten jüdische Handwerker ostentativ infolge des Einflusses eines Direktionsmitgliedes zurückgesetzt würden. Geheimrat Boas leugnet zwar nicht, daß die Forderungen früher hätten gestellt werden können, bittet aber um deren Bewilligung. Herr Louis Sachs ist der Ansicht, daß die Debatte durch die Rede des Herrn Jacoby eine Wendung genommen habe, die weit über den Rahmen der Vorlage hinausgehe. Er wolle aus dieser Bahn nicht folgen. Sehr vieles, was in der Diskussion ausgesührt sei, entspreche nicht den Tyatsachen. Die Reparaturen hätten nicht ausgeschoben werden dürfen, wenn nicht das Krankenhaus hätte geschlossen werden müssen. Der Vorstand des Krankenhauses übernehme die volle Verantwortung für die^Aussührung der Reparaturen. Die Reparatur des Cylinders im Pneumatischen Kabinet hätte sich binnen wenigen Minuten herausgestellt und auch die Malerarbeiten hätten nur dann vorgenommen werden können, solange die Säle nicht mit Patienten belegt seien. Im Krankenhause werde eine ganze Reihe jüdischer Handwerker beschäftigt, doch gebe er zu, daß man mit einem jüdischen Maler einen Versuch machen könne. Die Kostenanschläge für die Reparaturen seien von dem Sachverständigen der Gemeinde, Herrn Hoeniger, als angemessen bestätigt worden. Er müsse dagegen protestieren, daß das Krankenhaus gegen das Interesse der Gemeinde verfahre. Solange die Satzungen des Krankenhauses beständen, hätte auch der Krankenhausvorstand die Pflicht, die Satzungen zu wahren, und könne er nicht das Recht ausgeben, bei Statutenänderungen mitzusprechen. Der Redner hat sehr selten gesehen, daß ein Beschluß, der von der Baukommission befürwortet sei, von Herrn Fränkel gebilligt worden sei. Er habe das Gefühl, daß irgend etwas in der Bauverwaltung nicht stimme und daß diese nicht so arbeite, wie es nötig sei. Professor Lewin bezweifelt die Notwendigkeit des pneumatischen Kabinets, da ein solches sonst sicherlich von einem der staatlichen Institute ebenfalls eingerichtet worden wäre. Das Kabinet bestände nur aus Pietät für den seligen Traube fort. Der Zustand, daß die Gemeindeverwaltung unvorhergesehen mit Rechnungen überfallen werden könne, sei unvereinbar mit einer geordneten Verwaltung. Die Gemeinde wolle, daß das Krankenhaus aus der Höhe bleibe. Herr Louis Sachs bemerkt, daß die Charite ebenfalls in ihrem Neubau ein pneumatisches Kabinet einrichten werde. Es sei keineswegs feststehend, daß alle Mitglieder der Gemeinde den Wunsch teilen, das Krankenhaus nicht selbständig zu machen. Um die Beziehungen zwischen dem Krankenhaus und der Gemeinde besser zu gestalten, sei es notwendig, wie dies in größeren Verwaltungen der Fall sei, in den Etat ein Extraordinarium einzustellen, aus dem außergewöhnliche Arbeiten, die sofort zu erledigen seien, bestritten werden könnten. Der Krankenhausvorstand werde bei der nächsten Etatsaufftellung nach dieser Richtung hin Vorschläge machen. Bei der Abstimmung fällt der Antrag des Ausschusses, die Vorlage an den Gemeiudevorstand zurückzugeben, und die Nachbewilligung für die Forderung wird ausgesprochen. — Als letzter Punkt der Tagesordnung folgt die Vorlage betreffend Zuwendung des Herrn Hugo Deutsch an das Krankenhaus im Betrage von 6000 Mark. Es ist das jene Stiftung, die bereits vor zwei Monaten in der Gemeinde unliebsame Erregung verursacht hat. Die Zinsen dieser Stiftung sollen alljährlich aus das Pflegegelderkonto übertragen werden und zur Deckung der Mehrkosten dienen, die durch Verpflegung nichtjüdischer Kranken über den reglementsmäßigen Betrag hinaus entstehen. Der Krankenhausvorstand hat diese Stiftung angenommen und ist bereits um die landesherrliche Genehmigung eingekommen, die jedoch noch aussieht. Der Gemeindevorftand ist dem Votum des Krankenhausvorstandes nicht beigetreten. Die Diskussion über diesen Punkt wurde auf Antrag des Herrn Landgerichtsrat Löwe in die geheime Sitzung verwiesen. Berlin, 18. September. (Die Deutschsche Spende.) Wie in dem obigen Bericht über die gestrige Sitzung der Repräsentantenversammlung mitgeteilt ist, hat Herr Deutsch die ursprüngliche wunderliche Fassung für seine Stiftung von 6000 Mark an das jüdische Krankenhaus dahin abgeändert, daß die Zinsen zur Deckung der Mehrkosten dienen sollen, die dem Krankenhaus durch die Verpflegung nichtjüdischer Kranken über die von diesen reglementsmäßig zu erhebenden Pflegegebühren hinaus erwachsen". Herr Deutsch hat damit seine Absicht nicht geändert, sondern nur deutlicher zum Ausdruck gebracht. Noch besser wäre es gewesen, er hätte die 6000 Mark ohne Bedingung und Zweckbestimmung gespendet und sich daraus beschränkt, in dem Schenkungsbrief zu sagen, was ihm vorschwebte: daß nämlich die Zinsen seiner Gabe rechnerisch die Belastung der Gemeinde mit Ausgaben des jüdischen Krankenhauses für Nichtjuden vermindern und das jüdische Krankenhaus in den Stand setzen sollten, der Erfüllung der durch die Satzungen unserer heiligen Religion vorgeschriebenen Menschlichkeitspflichten, die keinen Unterschied des Glaubens kennen, mit größerer Leichtigkeit obzuliegen. Berlin, 18. September. (Die Bambergerftistung.) Von dem Königlichen Polizeipräsidium ist, wie uns mitgeteilt wird, an den Vorstand der hiesigen jüdischen Gemeinde das Erinnern gerichtet worden, die landesherrliche Zustimmung einzuholen zu dem Beschluß der Gemeindevertretung, von den Ludwig Bamberger'schen Erben die Bambergerftistung in Höhe von 10 000 Mark anzunehmen. Die Verzögerung in der Nachsuchung der landesherrlichen Genehmigung erklärt sich wohl daraus, daß man sich aus Seiten des Vorstandes bemüht hat, die Stifter zu einer nachträglichen teilweise» Aenderung der Stistungsbestimmungen zu veranlassen. Ob diese Bemühungen Erfolg gehabt haben, ist uns nicht bekannt. Jedenfalls würden die Repräsentanten in ihrer großen Mehrheit sicher bereit gewesen sein, einer angemessenen Abänderung in erneutem Beschluß beizupfltchten. Berlin, 18. September. (Unduldsamkeit oder Proselytenmacherei.) Der von Herrn Syndicns Dr. Minden in der gestrigen Sitzung der Repräsentantenversammlung verlesene, oben im Wortlaut wiedergegebene Brief, den die Vorsteherin einer Berliner privaten Mädchenschule an die Mutter eines für diese Schule angemeldeten Kindes hat richten lassen, enthält eine Zumutung, die gar nicht scharf genug zurückgewiesen