Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 38 (22.9.1899)
- Date
- 1899-09-22
- Page
- Seite 602 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 602. Israelitische Wochenschrift. Nr. 38. „Sehr geehrte Frau!F Fräulein D. erinnert^ sich Ihrer als sehr liebenswürdiger'Schülerin ^und ist gern bereit, Ihre Kleine in ihre Anstalt aufzunehmen. Nur möchte Fräulein D. noch darauf aufmerksam machen, daß sie Kinder anderen Glaubens nur dann aufnehmen kann, wenn der Geist, der in der Anstalt herrscht, und die christliche Beeinflussung der Kinder, die nicht ausbleiben kann, den Grundsätzen der Eltern nicht entgegenarbeitet. Um diesen Zwiespalt zwischen den Kindern und unliebsame Erörterungen zu vermeiden, nimmt Fräulein D. seit einiger Zeit nur Kinder auf, welche von der 9. bis zur 1. Klasse auch am christlichen Religionsunterrichte teilnehmen sollen. Würde^das mit Ihren Wünschen für die Zukunft Ihres kleinen Mädchens übereinstimmen, so werden wir Ihre Kleine als angemeldet eintragen und bitten nur noch um kurzen. Bescheid". Redner hat geglaubt, die erste Gelegenheit ergreifen zu müssen, um vor Gott und der Gemeinde, vor der ganzen deutschen Nation öffentlich Verwahrung einzulegen gegen die ungeheuerliche Gewissens-Bedrückung, die in und zwischen diesen Zeilen zu finden ist. Eine weitere Hinzusügung von Gründen für seine Anschauung glaube er sich ersparen zu .dürfen. Weder das Allgemeine Landrecht (§ 11) noch das Judengesetz von 1847 (§ 62) verpflichteten die jüdischen Kinder zur Teilnahme am christlichen Religionsunterricht. Vor der Hand wolle er keine Anträge stellen. Er gehöre nicht zu den Fanatikern, Ae jüdische Kinder ängstlich vor der Berührung mit den Kindern der christlichen Mitbürger bewahren wollen. Aber die Art des Gewiffenzwanges, wie sie hier ausgeübt würde, sei unerträglich. Wenn aus dem Munde unserer erhabenen Herrscher verlautet hätte, daß die Religion dem Volke erhalten bleiben solle, so hätten gewiß alle Juden dem freudig zugestimmt. Die Juden selber seien ja ein lebendiges Zeugnis für die Wahrheit und Richtigkeit dieses Grundsatzes. Aber hier werde der Grundsatz geradezu in sein Gegenteil verkehrt. Unter dem Vorwand, die Religion zu erhalten, werde hier Zwiespalt in die Familien hineingetragen und den Kindern das kostbarste Gut, die Religion, geraubt. In den kommenden Beratungen möchte er empfehlen, auf diese Mitteilung Rücksicht zu nehmen. — Justizrat Meyer erwähnt, daß in dem Schreiben des Provinzial- Schulkollegiums dem Bedauern Ausdruck gegeben werde, daß die jüdischen Kinder selbst da, wo in den Schulen jüdischer Religionsunterricht erteilt werde, diesen ganz unregelmäßig besuchen. Der Gemeindevorstand hätte geantwortet, daß ihm das Recht, strafend einzuschreiten, gar nicht zustehe. In einem neuerlichen Schreiben seien vom Provinzialschulkollegium die Namen sämtlicher Schüler angegeben, die keinen Unterricht genössen. Vom Gemeindevorstand sei an die Eltern dieser Kinder eine entsprechende Aufforderung gerichtet worden. Von einem Stadtrat sei empfohlen worden, renitenten Eltern die Armenunterstützung zu entziehen. Dieser Weg sei nicht gangbar, schon weil gar nicht alle Eltern dieser Kinder Unterstützung bezögen. — Der Vertagungsantrag Blaschke wird angenommen. Justtzrat Apolant verliest das Antwortschreiben des Kultusministers Dr. Bosse auf die an ihn gerichtete Petition in Sachen der jüdischen Lehrerinnen. — Dr. Minden beantragt die Zurückverweisung der Vorlage in den Ausschuß III, da er sich durch den Inhalt keineswegs für befriedigt erklären könne, wenn er auch mit Freuden begrüßt, daß in dem ministeriellen Erlasse in gewisser Hinsicht etwas mehr Entgegenkommen und etwas mehr Gerechtigkeit den jüdischen Lehrpersonen gegenüber zu erkennen sei als in den früheren Erlassen. — Professor Blaschke schlägt vor, zunächst das Resultat der Verhandlungen zwischen den Mitgliedern des Magistrats und den Regierungsvertretern abzuwarten, da man bis jetzt noch nicht auf thatsächlicher Grundlage arbeiten könne. — Der Antrag Minden wird angenommen. — Eine Stiftung der Frau Anna Heß im Betrage von 3000 Mark mit der Bestimmung, daß die Zinsen am Sterbetag der Stifterin an einen erblindeten armen Familienvater vergeben werden sollen, wird debattelos genehmigt. — Zur Beschaffung von elektrischen Bogenlampen und für schleunige Reparaturen in der Neuen Synagoge wird die Bewilligung einer Ausgabe vou 1200 Mark seitens der Versammlung ausgesprochen. — Bei dem nächsten Punkt der Tagesordnung, der eine Nachbewilligung für Reparaturen im Krankenhause im Gesamtbeträge von 3362,60 Mark fordert, kommt es zu einer sehr langen Debatte, die sich im Wesentlichen um die Beziehungen zwischen dem Krankenhaus und den Gemeindebehörden dreht. Von dem Referenten Herrn Manheimer werden die Reparaturen, die die Wasserleitung in einem Pavillon, das Warmwasserreservoir und die Neubeschaffung eines Cylinders im Pneumatischen Kabinet betreffen, als so dringend notwendig bezeichnet, daß eine Genehmigung durch die Baukommission oder den Gemeindevorstand nicht erst hätte eingeholt werden können. Dies wird von säst allen Rednern mit Ausnahme der Herren Professor Blaschke und Louis Sachs bestritten. Herr Löwenberg beklagt, daß die Kostenanschläge nicht vorher eingereicht werden, Dr. Lachmann beschwert sich u. a., daß bei Vergebung von Arbeiten im Krankenhause jüdische Handwerker säst gar nicht berücksichtigt würden. Professor Lewin stellt fest, daß das jüdische Krankenhaus nicht die Garantien einer geordneten, mit der Centrale in Verbindung stehenden Geschästsleitung gebe, wie es von einem subordinierten Institut geschehen muß. Das Krankenhaus hätte vielleicht das Bestreben, sich selbständig zu machen, was jedoch die Centrale niemals zugeben werde. Ihm sei mit Ausnahme der Etatsberatung nicht erinnerlich, daß irgend eine Bewilligung für das Krankenhaus ausgesprochen worden sei, es sei denn in Gestalt einer Nachbewilligung. Das dürfe in einer geordneten Verwaltung nicht Vorkommen, die Forderungen müßten sich auf dem normalen Wege erledigen lassen. Wie die Dinge jetzt lägen, hätte die Versammlung die Verpflichtung, den Antrag so lange nicht zu bewilligen, als das Krankenhaus nicht die Garantie dafür böte, daß derartige Dinge nicht wieder Vorkommen. Entweder komme der Repräsentantenversammlung das Bewilligungsrecht und dem Gemeindevorstand das Bestätigungsrecht zu, oder aber die ganze Thätigkeit der Gemeindebehörden sei lahmgelegt. Er beantragt ebenfalls die Rückverweisung der Vorlage in die Kommission. Vorsteher Herr Jaeoby giebt die Berechtigung der Ausführungen des Vorredners zu. Es beständen leider noch Bestimmungen aus dem Anfang dieses Jahrhunderts, die es dem Krankenhausoorstand ermöglichen, selbständig vorzugehen. Daß dieser Zustand unhaltbar sei, sei dem Gemeindevorstand schon lange klar geworden. Letzterer beschäftige sich seit Jahr und Tag damit, was mit dem Krankenhaus geschehen solle, damit es nicht versumpfe. Es