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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1899-09-22 · 38 (22.9.1899) · p. Seite 597

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
38 (22.9.1899)
Date
1899-09-22
Page
Seite 597 (sequence 5)
Language
German
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vir. 38. Israelitische Wochenschrift. Seile 697. Revision als gegenstandslos zurückgezogen. Unbenommen bleibt ihm, das Wiederaufnahmeverfahren zu betreiben, wenn es ihm gelingen sollte, bündige Beweise beizubriugen, daß der Verrat, dessen man ihn beschuldigt hat, von Anderen begangen worden ist, oder daß die in Rennes wider ihn abgelegten Zeugnisse meineidig gewesen sind. Wer die Anderen sind, die den Verrat begangen haben, weiß alle Welt; nur die Richter in Rennes, die einem angeblichen Landesverräter „mildernde Umstände" zuerkannten und um Erlaß eines Teiles der von ihnen verhängten Strafe petitionierten, haben es nicht wissen wollen. Ist in Frankreich nach Beendigung des jetzt gegen die Verschwörer wider die Staatsordnung vor dem Senat schwebenden Prozesses die Ruhe zurückgekehrt, so wird es dem Hauptmann Dreysus nicht an Helfern in dem Werke der vollen Aufdeckung des Verrats und der Feststellung der wirklichen Verräter fehlen. So gering wir von Frankreich und seinen sittlichen Kräften denken -- es giebt auch dort wahre Patrioten, die, in Sorge um ihr Vaterland, es aus den Griffen der Hyänen zu befreien suchen werden, deren Genossen und Helfershelfer unter den Generalen und im Generalstabe zu suchen sind. Der Prozeß von Rennes hat enthüllt, welchen Hyänen Frankreichs Wehrkraft und Frankreichs Ehre mehr ausgeliesert als anvertraut sind. Uns kann es Recht sein, daß es so ist, daß offenbar geworden, wie sehr Frankreich militärisch zur quantite negligeable geworden, wie in seiner Heeresverwaltung keine Methode mehr vorhanden ist, außer im Diebstahl, wie seine „heldenhaften Führer" bei dem Gedanken erzittern, es möchte ihnen wirklich ein Feldzug zugemutet werden, wie ihre Großmäuligkeit vor Schrecken verstummt, sobald die Möglichkeit Gestalt gewinnt, sie sollten einem bewaffneten Feind und nicht einem Interviewer gegenübertreten. Selbstverständlich ist das, was uns in gewissen Sinne eine Beruhigung gewährt, für französische Patrioten Ursache schwerer Beklemmungen. Diese französischen Patrioten werden sich bemühen, Generalität und Generalstab auszuräuchern und zu desinfizieren. Ob sie die rechten „Kammerjäger" sind, kann dahingestellt bleiben. Wir bezweifeln es. Nach unserer Meinung hat die Verderbnis zu tief gefressen, als daß noch Heilung möglich wäre. Ferne von uns die Anmaßung, auch nur in Gedanken der Vorsehung vorgreisen zu wollen; aber wir können nicht umhin, des Prophetenwortes zu gedenken und seine Erfüllung zu erwarten, das gerade in der Sprache der Franzosen weltläufig geworden ist: Qui mange du Juif en meurt. * * * (Falsche Folgerungen.) Einige Zeitungen, natürlich antisemitischer Richtung, wollen daraus, daß Hauptmann Dreysus aus Grund der ihm angebotenen Begnadigung die Revision zurückgezogen habe, auf ein Schuldbekenntnis schließen. Das ist eine geflissentliche Verkennung der Thatsachen. Die Revision ist ein blos formales Rechtsmittel, dessen Beiseitelassung keinen Verzicht aus das Wiederaufnahmeverfahren vor dem Kassationshof bedeutet. Von einem Schuldbekenntnis zu sprechen ist nur möglich unter der Voraussetzung, daß das auf Befehl des Kaisers von dem deutschen Botschafter Fürsten Münster in Paris und von dem Staatssekretär Grasen von Bülow in der Budgetkommission des Deutschen Reichstags abgelegte Zeugnis nicht auf Wahrheit beruht. Wenn die antisemitischen Blätter diese Voraussetzung gelten lassen wollen, so mögen sie den Mut haben, es offen zu sagen. * * * (Scheurer-Kestner's Ableben.) Der französische Senator Scheurer-Kestner ist am vergangenen Dienstag, sechs undsechzig Jahre alt, gestorben. Er war schon längere Zeit schwer leidend. Doch selbst in der Todeskrankheit ließ er es sich nicht nehmen, wenigstens schriftlich Zeugnis abzulegen für Wahrheit und Gerechtigkeit, die Unschuld des Hauptmanns Dreysus zu versichern und in einem Kampfe auszuharren, der ihm wie er genau wußte, nur Wunden eintragen konnte. Er war der Erste, der als völlig Unbefangener, Unbeteiligter und dem Opfer des kriegsgerichtlichen Justizmordes absolut Fernstehender seine Stimme für das gekränkte Recht erhob, seinen Einfluß geltend machte. Er hat noch die Genugthuung erlebt, daß alle „Intellektuellen" Frankreichs sich um ihn und die von ihm vertretene Sache scharten, daß selbst einem mörderischen, von den Winken schuldbewußter und um ihre Rettung aus dem Bagno ringender Vorgesetzten abhängigen Gerichtshof ein Verdikt abgezwungen wurde, das, indem es Dreysus „mildernde Umstände" zubilligte, die Ankläger, die Verfolger und die Richter selbst verurteilte. — Das Andenken des Gerechten zum Segen! Der Bescheid des Iliitttrichtsiiiimüers Dr. Bosse ,11, de» Berliner Genleindevorstand. Unter dem 26. Juli hat der Minister der geistlichen, Unterrichts und Medizinal-Angelegenheiten auf die Eingabe des Berliner Gemeindervorstandes vom 23. März nachstehenden Bescheid erteilt: „Der Erlaß meines Herrn Amtsvorgängers vom 8. Juli 1875 — U III 7360 — ging von der Auffassung ans, daß der ursprüngliche Charakter der Berliner Gemeindeschulen durch die Anstellung einzelner für den Religionsunterricht berufener Lehrpersonen anderer Konfessionen nicht verändert wird. Dieser Anschauung, die ich vollkommen teile, entspricht es, wenn Einrichtungen und Gewohnheiten an den Berliner Gemeindeschulen, die allmählich zu einer gegenteiligen Ausfassung führen konnten, von der aufsichtssührenden Behörde beanstandet worden sind. Soweit bei der Ausführung meines Erlasses vom 27. Dezember 1895 — U III D 4455 — Härten gegenüber bewährten jüdischen Lehrpersonen eingetreten oder zu befürchten waren, habe ich durch die Verfügung vom 14. Februar dieses Jahres — U III D 3601 — dafür Sorge getragen, daß mit möglichster Schonung verfahren und jede Kränkung vermieden werde. Zu einer Beunruhigung in dieser Hinsicht dürste demnach kein Grund mehr vorliegen. Auch an der Bezeichnung der Berliner Gemeindeschulen nach der Konfession als evangelischer und katholischer An-

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