Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 38 (22.9.1899)
- Date
- 1899-09-22
- Page
- Seite 596 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
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Seite 596. Israelitische Wochenschrift. Nr 38 eine amtliche Urkunde mit genauer Unterschrift, datiert vom 30. März. Also wie kann der Beran in der Nacht vom 29. aus den 30. bei Hilsner geschlafen haben, wenn er sich im Arrest befand? — Zeuge (hartnäckig): Es ist doch so! — Präsident (in Erregung): Aber Herr Zeuge! Aber um Gottes willen! Selbst wenn Sie dreißig Zeugen bringen! Da ist ja doch eine Urkunde, von einem Beamten unterschrieben, den ich kenne, einen Herrn Karaftk, der hier Auskultant war! — Zeuge: Ich berufe mich aus meine Zeugen. — Präsident: Warum das die Zeugen sagen, weiß ich nicht, aber ich muß dieser Urkunde glauben. — Wie ernst dieser Redakteur seinen Beruf aussaßte, ergab sich aus einem anderen Teil des Verhörs, wo er behauptete, der Bruder Hilsners sei vollkommen nüchtern gewesen. Verteidiger: Sie behaupten, Herr Zeuge, daß der Bruder des Hilsner vollkommen nüchtern war? Zeuge: Als er sortging, war er ganz nüchtern. Verteidiger: Stammt der Artikel im „Deutschen Volksblatt" über den Besuch in Groß-Meseritsch von Ihnen, Herr Zeuge? Zeuge: Ja. Verteidiger (erstaunt): In diesem Artikel haben Sie aber selbst gesagt: „Nach dem ersten Glase war „Jtzig" lustig, nach dem zweiten war er gesprächig, nach dem dritten angeheitert rc. Dann erzählte er Sachen, daß unser Haar sich sträubte . . ." Zeuge: Ganz richtig! Verteidiger: Wie stimmt das? Zeuge (verlegen): Sie werden ja bemerkt haben, Herr Doktor, der ganze Artikel war nur eine große Frozzelei (Neckerei). Ich habe die Leute ja nur gefrozzelt. — Verteidiger: Das ist sehr traurig, daß man einen Artikel über eine so heikle Sache schreibt und nachträglich, wenn die Oeffentlichkeit von diesem Artikel beeinflußt und ein Mensch unglücklich gemacht ist, sagt: „Es ist nur eine Frozzelei!" Wenn die Artikel des „Deutschen Volksblattes" alle solche — Frozzeleien sind — --(Bewegung.) — Auch das Gutachten der Sachverständigen über Blutflecke an einer grauen Hose des Angeklagten läßt alles zu wünschen übrig. Sie geben an, daß die größte Wahrscheinlichkeit vorliege, die Flecken seien von Menschenblut, doch müssen sie im Kreuzverhör zugestehen, daß Tier- und Menschenblut schwer von einander zu unterscheiden seien. Der Antrag aus Einholung eines Fakultätsgutachtens wurde abgelehnt. Sehr bezeichnend war auch das Gutachten der Polnaer Gerichtsärzte über den Leichenbefund. Sie sprachen zwar das Wort „Ritualmord" nicht aus, aber ihr Gutachten deutet, wenn auch versteckt, diesen vielfach an. Der Vertreter der Privatbeteiligten, der tschechische Advokat Dr. Boxa, stellte an die Aerzte zum Beispiel die Frage, ob sie die Möglichkeit zugeben, daß man der Ermordeten das Blut abgezapst und es in ein Gesäß aufgesangen habe, ob die Hruza zunächst durch Stockhiebe betäubt und erwürgt und erst daun abgeschlachtet worden sei. Und diese Fragen wurden von den Gerichtsärzten meist bejaht. Der Gesamteindruck des Prozesses ist der, daß die Polnaer Tschechen noch mitten in halbasiatischer Geistcsfinsternis und Herzensroheit stecken. Zum Glück giebt es noch Richter in Wien. Der Verurteilte ist ein widerwärtiger Bursche. Aber seine Widerwärtigkeit macht ihn noch nicht zum Mörder, auch nicht zum Mordgehilsen. Für uns, wie gesagt, beweist der Eifer der Antisemiten, den Mord ^als „Ritualmord" zu verwerten, unbedingt die antisemitische Thäterschast oder Anstiftung. Das gilt für den Mord in Polna, wie es für den in Tißa-Eßlar und den in Xanten galt. Der antisemitische Mob ist jeder Nnthat fähig, und seine publizistischen Vertreter wissen das ganz genau. Das ist in Tschechien der Fall, wie in Algier und — in Berlin. * * * (Der Fall Hilsner.) Die „Kölnische Zeitung" macht den jüdischen Blättern einen Vorwurf daraus, daß sie den „Strolch" und „Taugenichts" Hilsner in Schutz nehmen. Der Vorwurf ist unberechtigt. Mit diesem „Strolch" und „Taugenichts", der auch in religiöser Beziehung ein Jammerkerl ist, verbindet uns nichts, rein gar nichts. Ob er gemordet oder bei einem Morde geholfen hat, würde für uns kein größeres Interesse haben, als für alle Welt. Doch indem man Hilsners angebliches Verbrechen zum „Ritualmord" stempeln wollte, zwang man uns, gegen diese bewußt erlogene Beschuldigung Front zu machen. Daß diese Abwehr zum Teil Hilsner mit deckte, ist nicht unsere Schuld, sondern die Schuld derer, die jene Lüge wiederholten. So war es auch im Fall Dreysus. Der französische Offizier ging uns nicht mehr an. als er alle Welt anging. Erst indem man aus dem Hauptmann Dreyfus den „Juden" Dreysus machte und seinen angeblichen Verrat zum „jüdischen" Verrat stempelte, trieb man uns dazu, an der Aufdeckung der falschen Anschuldigung besonderes Interesse zu nehmen. Ein prächtiges Beispiel für die Ehrlichkeit der Leute, die uns gegenüberstehen, bietet die „Deutsche Tageszeitung", die an die Versicherung, daß sie an Ritualmorde nicht glaube, unmittelbar die Bemerkung knüpft: „Ist es doch auffällig genug, daß die Leiche blutleer gefunden, daß kein Beweggrund zum Morde entdeckt worden ist, daß der Mord vor dem Passahfeste, höchst wahrscheinlich mit einem Schächtmesser, verübt wurde, daß nicht nur der Verurteilte, sondern seine mutmaßlichen Begleiter Juden waren! Kommt doch hinzu, daß bei einer ganzen Anzahl ähnlicher Blutthaten entweder der Thäter oder der Beweggrund unentdeckt blieb! Angesichts dieser Dinge, die sich nicht wegleugnen und nicht wegschimpfen lassen, sollte das Judentum, wie wir schon einmal sagten, alles daran setzen, daß der Schleier, der noch über der letzten Blutthat und ihren Beweggründen liegt, vollkommen gelüftet werde. Das ist das einzige Mittel, um das Blutmärchen als ein Märchen zu erweisen. Wird es jetzt nach dem Polnaer Prozesse geglaubt und als Thatsache von vielen angenommen, so kann sich das Judentum bei seiner Presse dafür bedanken". Also: „Wir glauben nicht daran, aber daß es nicht wahr ist, muß erst bewiesen werden, müssen die grundlos Verdächtigten erst beweisen". * * * (Dreyfus' Begnadigung.) Das französische Ministerium hat beschlossen, den Hauptmann Dreysus zu begnadigen. Damit spricht die französische Regierung aus, daß sie das Urteil des Kriegsgerichts in Renn s für ebenso ungerecht hält, wie das Urteil des Pariser Kriegsgerichts von 1894, das der Kassationshos in seiner Gesamtheit einstimmig für rechtswidrig erklärt hat. Hauptmann Dreyfus hat hierauf seine