Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 37 (15.9.1899)
- Date
- 1899-09-15
- Page
- Seite 586 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 586 Israelitische Wochenschrift. Vir. 37. aus ihren Gesichtern ausprägte. Eine solche Schulprüsung war dem Herrn Präsidenten wohl noch nie vorgekommen und schien ihn außerordentlich zu interessieren, vielleicht auch ein wenig zu amüsieren. Schließlich verabschiedete er sich von den Lehrerinnen und den Kindern in der freundlichsten Weise, und ich begleitete ihn wieder zurück zum Hotel. — In der Pause, so erzählten mir später die Lehrerinnen, war ein Fragen und Zischeln unter den Schülern, wer wohl der fremde Mann gewesen sei, der so schön examinieren konnte, noch viel besser als der Lokalschulinspektor. Ein pfiffiger Junge von zehn Jahren hatte es richtig ausgeklügelt. „Ich weiß, wer er gewesen ist"; allein er wollte mit der Sprache anfangs nicht heraus, und erst auf vieles Drängen antwortete er: „Wer's gewesen ist? Der Kaiser ifts gewesen." — Die Antwort des Knaben war nicht bloße Phantasterei; er wußte sehr gut was er sagte. In der Schule war ein großes Bildnis des Kaisers Wilhelm I. ausgehängt, und die Aehnlichkeit des Regierungspräsidenten Studt mit diesem Kaiserbilde war so groß, daß sie selbst dem Kinde ausfallen mußte. Und was war nun der Erfolg dieses Besuchs? Vier Wochen später erhielt ich die erbetene Konzession. Nunmehr war der Bestand der Schule gesichert, denn nach erhaltener Konzession ließ sich auch das Berliner Komitee für die russischen Juden, an dessen Spitze damals der seitdem verstorbene Justizrat Makower stand, bereit finden, 50 000 Mark zur Unterhaltung der Schule sestzulegen und der Verwaltung der Synagogen-Gemeinde zu übergeben. Bonn, den 8. September 1899. Dr. I. Rüls. Die jüdische» LklMöste »» dr» Kttlinrr GkMtlndkslhuik». Die „Wissenschaftliche Vereinigung jüdischer Schulmänner" zu Berlin beschäftigte sich in ihrer jüngsten Sitzung mit dem allem Anscheine nach auf Grund zuverlässiger Informationen in der vorletzten Nummer dieses Blattes veröffentlichten Artikel „Die städtischen jüdischen Lehrerinnen in Berlin". Nimmermehr können die Mitglieder des Vereins glauben — dagegen sträubt sich ihr pädagogisches Empfinden und ihr allgemeines Gerechtigkeitsgefühl — daß jüdische Lehrerinnen nach der dort gezeichneten Perspektive unter so ungleichen Bedingungen ihren christlichen Kolleginnen gegenüber zu gemeinsamer Arbeit am Erziehungswerk fortan berufen werden sollen, weil ein gedeihliches und segensreiches Wirken danach völlig ausgeschlossen scheint. Die hauptsächlichste Veränderung gegen die bisher beobachtete Praxis bildet die Bestimmung im „Protokoll", daß jede neu ins Lehramt zu wählende jüdische Lehrerin mit einer Mindestzahl von 12 Religionsstunden in der Woche beschäftigt werden soll, welche geeignetensalls — wenn es die örtlichen Verhältnisse zweier benachbarter Schulen gestatten — aus 18 erhöht werden können. Bei einer derartigen Beschäftigung kann eine jüdische Lehrerin unmöglich ein Ordinariat bekleiden, da von den 24 Unterrichtsstunden, die sie pflichtgemäß erteilen muß, im ganzen nur 6 für andere Fächer übrig bleiben. Der Unterricht im Deutschen und Rechnen, der für die Versetzungen den Ausschlag giebt und in der Regel in der Hand des Ordinarius liegt, erfordert auf der Unter- und Mittelstufe 10 —12 Stunden, für die schlechterdings nun kein Raum mehr bleibt. Die Praxis, daß jede ordentliche Lehrkraft auch ein Ordinariat bekleidet, ist so allgemein und hat sich derartig ins Bewußtsein auch des Laienpublikums eingelebt, daß unter veränderten Verhältnissen die Autorität der jüdischen Lehrerin leiden, daß sie selbst in der Achtung vor Schülern und Publikum sinken muß. Bei dem großen Umfang, den in dem Wirken der Lehrerin nunmehr der Religionsunterricht einnehmen soll, wird die jüdische Lehrerin ohne ihr Hinzuthun, .bisweilen vielleicht sogar gegen ihre Neigung, zur Fachlehrerin gemacht, während doch das Fachlehrersystem in Gemeindeschulen in der Regel nicht statthat. Eine so große Zahl von Unterrichtsstunden in einem und demselben Gegenstand, jahraus, jahrein aus denselben Stufen, muß bei aller Liebe und Begeisterung für diesen Unterricht mit der Zeit naturgemäß eine geistige Ermattung und Erschlaffung herbeisühren, während die Abwechselung Frische, Munterkeit und Lebendigkeit, neue Arbeitslust und Arbeitsfreudigkeit mit sich bringt. Wenn anders aber angenommen wird, daß der Erfolg des Unterrichts durch diese Einförmigkeit nicht beeinträchtigt wird, warum wendet man diese Methode nicht auch beim christlichen Religions-Unterricht an? Ist man wiederum nicht von den Vorzügen einer solchen' Unterrichtspraxis überzeugt, so drängt sich unabweisbar der Gedanke auf, daß die Behandlung der Lehrkräfte verschiedener Konfessionen verschieden ist, wie danach auch die Bewertung ihrer zu erhoffenden Leistungen verschieden erscheinen muß. Mit dieser schmerzlichen Empfindung, mit dem Stachel, der in der Seele zurückbleibt, daß die jüdische Lehrkraft in einen entwürdigenden Ausnahmezustand versetzt und nicht als voll angesehen wird, mit diesem quälenden Gefühl in der Brust kann die für einen gedeihlichen Erfolg nothwendige Berusssreudigkeit auf die Dauer nicht bestehen bleiben. Ein solcher Zustand ist mithin nicht „erträglich", sondern „nicht erträglich". Wir sprechen es unumwunden und rückhaltlos aus, daß ein solches Verfahren geradezu den Tod des Unterrichtsgfgenstandes, in diesem Falle also des jüdischen Religionsunterrichts, bedeutet. Als Bedingung für die Bekleidung eines Ordinariats wird in dem Protokoll das Vorhandensein einer Mindestzahl (10) jüdischer Kinder in der betreffenden Klaffe hingestellt. Diese Bestimmung muß als eine um so größere Kränkung und Zurücksetzung empfunden werden, als damit ganz unzweideutig ausgesprochen wird, daß man der jüdischen Lehrerin als solcher keinen zu weitgehenden Einfluß aus Kinder eines anderen Bekenntnisses verstatten will. Dabei geht man nicht einmal logisch zu Werke: Blieben doch immernoch 40—50 Kinder übrig, die „ungünstig" beeinflußt werden könnten. Trifft diese unsere Vermutung nicht zu, so kann man nur glauben, daß wenigstens ein Schein von Recht sich aus der Zehnzahl der jüdischen Kinder für ein Ordinariat der jüdischen Lehrerin Herletten lassen soll, gleichsam als wäre man der Bevölkerung eine „Begründung" schuldig.