Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 37 (15.9.1899)
- Date
- 1899-09-15
- Page
- Seite 581 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Nr. 37. Israelitische Wochenschrift. Seile 681. eine andere Stellung eingenommen hätte. — Wen Gott verderben will, den schlägt er mit Blindheit. q- * * (Verkennung der Thatsachen.) Die „Kölnische Volkszeitung", die sonst mit leidlicher Vorurteilslosigkeit die Dinge betrachtet, überrascht durch nachstehende Auslassung, die recht gut in einem untergeordneten antisemitischen Blatt hätte Raum finden können, von Zeitungen dieses Schlages auch gern übernommen worden ist: „Während einer Reise in den Tagen des 6. und 6. September fand ich in allen Städten, durch die mich mein Weg führte, an sämtlichen jüdischen Geschäftshäusern große Zettel in Fettdruck angebracht: „Wegen der hohen Feiertage ist das Geschäft geschlossen". Die Börsenblätter, namentlich die Frankfurter und Berliner, berichten: „Wie gewöhnlich an den hohen israelitischen Feiertagen war die Börse sehr schwach besucht, und das Geschäft auf ein Minimum beschränkt" u. s. w. Diese Mitteilungen sind nach der Richtung hin sehr bezeichnend, daß die Börsen christlicher Staaten vornehmlich von den jüdischen Geschäftsleuten beherrscht werden, obgleich die Juden im allgemeinen nur einen geringen Prozentsatz der Bevölkerung ausmachen; doch kann man es ruhig hinnehmen, ja selbst hochachten, daß die Juden ihre Feiertage so strenge halten. Anders aber gestaltet sich doch die Sache, wenn jüdische Geschäftsleute verlangen, daß Markttage ihretwegen verlegt werden sollen. So hatten die jüdischen Pferdehändler an die städtischen Behörden in Köln das Ansinnen gestellt, den auf den 5. September fallenden Pferdemarkt in Köln auf einen andern Tag zu verlegen. Als diesem Verlangen nicht stattgegeben wurde, annonzierten sofort 68 jüdische Händler, daß sie den Markt nicht beschicken würden, Soll damit ein Druck auf die Behörden ausgeübt und das kauflustige Publikum von dem Markte ferngehalten werden, trotz der großen christlichen Mehrheit? Gelinde gesagt, ist das ein ungehöriges Verfahren. Man kann nichts dagegen einwenden, wenn die Juden ihre Festtage feiern, wenn sie wollen, aber dagegen muß man doch Protest erheben, daß sie bestrebt sind, dieselben den Christen aufzudrängen. An einem jüdischen Feiertage fuhr ich einmal von Heidelberg nach Frankfurt. Unter den Mitreisenden befand sich ein christlicher Buchhalter eines Frankfurter Geschäfts. Auf die Frage eines Mitreisenden, wie es komme, daß er heute eine Vergnügungsreise mache, antwortete er: „Nun, wir haben heute Schabbes, da wird nicht gearbeitet, an den (christlichen) Sonntagen müssen wir dagegen arbeiten, das wird von unserm Prinzipal verlangt." Ohne erhebliche Anstrengung ihres für gewöhnlich ganz schnellen Witzes hätte die „Kölnische Volkszeitung" sich sagen dürfen, daß die 68 jüdischen Händler, die den aus einen hohen Feiertag fallenden Kölner Pferdemarkt nicht beschicken zu wollen erklärten, nur ihre Pflicht gethan haben, einmal den Kunden gegenüber, denen sie schuldig waren, den Grund ihres Ausbleibens bekannt zu geben, sodann ihrer Religion gegenüber. Es kann nicht davon die Rede sein, daß die jüdischen Händler ihre Festtage den Christen aufdringen wollten. Ein Tag wird doch dadurch noch nicht zum Festtag, daß an ihm kein Pserdemarkt abgehalten wird. Wir kennen die Ausdehnung des Kölner Pserdemarkts nicht, wissen also nicht, ob 68 Händler einen stattlichen Bruchteil der Händlerschast des Markts ausmachen. Ist es der Fall, wie es den Anschein hat, so hatten sie alles Recht, eine Rücksichtnahme auf ihre Feiertage bei Festsetzung des Marktes zu beanspruchen. Wir sind auch ganz sicher, daß die zuständige Behörde, wie übrigens alle Behörden in Preußen, diese Rücksicht hätte walten lassen, sobald sie rechtzeitig in Anspruch genommen worden wäre. — Was die Schlußerzählung angeht, so erlauben wir uns an ihrer Genauigkeit zu zweifeln. Doch selbst die Genauigkeit vorausgesttzt, können wir daraus einen Grund zum Tadel nur gegen den Staat herleiten, der die Sonntagsruhe unzureichend wahren heißt, und gegen den Christen, der sich Sonntagsarbeit wieder sein Gewissen vorschreiben läßt. Voraussetzung ist dabei natürlich, daß der christliche Begriff der Sonntagsruhe an Strenge dem der jüdischen Sabbatruhe gleichkommt. Wenn man das Verhalten überwiegend katholischer Staaten zu Grunde legt, sollte man daran freilich zweifeln. * * * (Vom antisemitischen Parteitag.) Die Antisemiten haben auf ihrem Parteitag in Hamburg die s. Z. von uns mitgeteilten Anträge angenommen. Nur den Antrag aus Beseitigung des Alten Testaments aus dem Religionsunterricht haben sie fallen lassen. — So wäre denn das Alte Testament noch einmal gerettet. Im Uebrigen waren die Redereien aus dem Parteitage von erstaunlicher Belanglosigkeit. Das llttfil über Dreysus. Mit fünf von sieben Stimmen hat das Kriegsgericht zu Rennes den Hauptmann Dreysus unter Zubilligung mildernder Umstände schuldig erklärt, militärische Geheimnisse an Deutschland verraten zu haben, und ihn zu zehnjähriger Hast verurtheilt. Aus einen Justizirrtum, der im Jahre 1894 durch Lüge und Rechtsbruch des damaligen Kciegsministers General Mercier herbeigesührt worden, ist ein bewußter Justizmord gefolgt, mit Vorbedackt und Ueberlcgung begangen. Von sieben französischen Offizieren haben fünf sich zu diesem Verbrechen vereinigt und sich damit neben den General Mercier gestellt, jenen Feigling, der als Kriegsminister einer Großmacht knieschlotternd vor einer Kriegserklärung sich fürchtete. Dieses Zahlenverhältnis ist bezeichnend für den Anhangs den die Ehrlosigkeit der Gesinnung im französischen Ossizierkorps hat; dieser General mit seinen gleichwertigen Nachfolgern, die sich ohne Ausnahme aus Fälscher, Meineidige und Verräter stützten, ist bezeichnend für den völligen sittlichen Zusammenbruch der französischen Heeresverwaltung. Und der Regierungscommissar Carriöre, dieser Trottel, der wider besseres Wissen für die Schuldigsprechung des Hauptmanns Dreysus plaidierte, gegen den er doch nicht die leiseste Spur eines Schuldbeweises vorzubringen im Stande gewesen war, ist das Urbild der kraftlosen französischen Staatsverwaltung, unter der die dritte Republik rettungslos dem Untergang entgegentreibt. Kapitän Dreysus wird mit seinen Freunden den Kamps um sein Recht sortsetzen. Der Kamps um seine Ehre ist beendet. Vor Europa und der ganzen Welt steht er, obschon zum zweiten Mal verurteilt, makellos da. Infam ist, wer ihn beschimpft, infam, wer seine Ntchtschuld auch nur in Zweifel zieht. Fünf Jahre lang hat man ihn aus der