Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 5 (3.2.1899)
- Date
- 1899-02-03
- Page
- Seite 79 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Nr. o. Israelitische Wochenschrift. Seite 70. burg-Schwerin, der etwa 1680 den Tabak in seinem Lande einzuführen begann, übertrug zwei Hamburger deutschen Juden das Tabaksmonopol für sein Gebiet. (An ihre Stelle trat später Michel Henrichs aus Glückstadt, der seinen Wohnsitz nach Schwerin verlegte und Stammvater der jetzt in Hamburg lebenden Familie Hinrichsen wurde). Die rechtlose Stellung der deutschen Juden in Hamburg während des 17. Jahrhunderts brachte ihnen große Gefahren. Der Vortragende veranschaulicht dies durch die Geschichte eines Prozesses, der 1687 wegen der Ermordung zweier Hamburger Juden vor dem königl. dänischen Gericht zu Altona geführt wurde und mit der Verurteilung und Hinrichtung des Mörders endigte. Am Tage der Hinrichtung erließ der Hamburger Senat ein scharfes Dekret, um Ausschreitungen des erbitterten Pöbels gegen die Juden zu verhindern. — 1697 legte ihnen die Bürgerschaft trotz des Widerstandes des Senats große Kontributionen und neue religiöse Beschränkungen aus. Aber die „Revidierten Artikel für die hochdeutschen Juden", die ihnen damals aufoktroyiert wurden, hatten wenigstens das Gute, daß ihre Aufenthaltsberechtigung dadurch anerkannt wurde. Endgültig wurden ihre Verhältnisse erst 1710 durch eine kaiserliche Kommission geregelt, die den langjährigen Streitigkeiten zwischen Rat und Bürgerschaft auch aus andern Gebieten ein Ende machte. Das damals festgestellte „Reglement der Juden sowohl portugiesischer als hochdeutscher Nation" blieb bis 1811 in Geltung. Unter der Franzosenherrschaft erhielten die Juden die bürgerliche Gleichberechtigung; doch vergingen nach den Freiheitskriegen noch einige Jahrzehnte, ehe die Hamburgischen Behörden die Gleichstellung der Juden völlig durchsührten. Paris, 29. Januar. (Gerichtsurteil.) Bemerkenswert ist ein Urteil, das dieser Tage eine Civilkammer aus die Klage einer Anzahl jüdischer Kaufleute gefällt hat, deren Namen das Pariser antisemitische Blatt Antijuis veröffentlicht hatte, um sie zu boykotten. Diese Kaufleute hatten sich mit dem Ersuchen an die Gerichtsbehörde gewandt, daß dem Blatte die Veröffentlichung ihrer Namen untersagt würde; für die schon erfolgte Veröffentlichung forderten sie Schadenersatz. Das Gericht erkannte jedem der Kläger 1500 Fr. Schadenersatz 'zu und verbot dem Antijuis, die Namen weiter zu veröffentlichen unter Androhung einer Strafe von 20 Fr. für jede Zuwiderhandlung. In der Begründung des Urteils heißt es: In Erwägung, daß man nur eine stummer des Antijuis zu lesen braucht, um den Zweck der inkriminierten Veröffentlichungen zu erkennen, in Erwägung, daß die Juden in jeder Zeile als Verschwörer gegen Frankreich dargestellt werden, daß ferner Gu<;rin in seinem ersten Artilel droht, die Juden würden beim Erwachen Frankreichs ihre Infamien teuer bezahlen, daß ferner die Anführer der Juden, Bleichröder und Rothschild, im Jahre 1870 die eifrigsten Mitarbeiter Bismarcks gewesen seien und dem deutschen Kaiser die Mithilfe ihrer französischen Religionsgenoffen zugesagt hätten, um Frankreich desto leichter zu besiegen, in Erwägung, daß solch eine Polemik nicht scharf genug getadelt werden kann, erklärt das betreffende Gericht die Klage der betreffenden Kauflcute für begründet. London, 29. Januar. (Chies-Rabbi Dr. Adler in Glasgow. Ein jüdischer Lordmayor von Belfast. Tagebuch des Barons Ferdinand Rothschild.) Die in Ihrem Blatte bereits erwähnte Ehrung unseres Großrabbis Dr. Hermann Adler, der zum Ehrendoktor der St. Andreas-Universität zu Glasgow ernannt worden ist, wird in allen Bevölkerungsschichten mit gleicher Genugthuung ausgenommen. Sie ist ein erneuter Beweis dafür, daß, wo es sich um Anerkennung und Belohnung von verdienten Männern handelt, bet uns keine Rücksicht aus die Konfession des zu Ehrenden genommen wird. Hier haben alle Unterthanen die nämlichen Pflichten zu erfüllen und haben auch den gleichen Anspruch aus öffentliche Anerkennung. In seiner Begrüßungsrede wies der Dekan der philosophischen Fakultät in Glasgow, Professor Burnett, auf die mannigfachen Verdienste hin, die Dr. Hermann Adler sich um die theologische und rabbinische Literatur und um die Wohlthätigkeitspflege in England erworben hat, deren Segnungen Juden und Christen gleichmäßig erfahren haben. „Zu einer Zeit, wo in christlichen Völkern so viele Herzen sich gegen die Kinder jenes alten Stammes verhärten, dem sie so viel zu verdanken haben, ist es besonders am Platze, daß die Universität dem obersten Seelsorger der Kinder Israels in unserem Lande eine Ehrung erweist." — Herr Dr. Adler war schon am Freitag in Glasgow angekommen und hat am Samstag und am Sonnabend Nachmittag in verschiedenen Synagogen vor zahlreichen Hörern gepredigt. — Zum Lord Mayor von Belfast ist Herr Otto Jaffe gewählt worden, der vordem schon längere Zeit Stadtrat und deutscher Konsul gewesen ist. — Der verstorbene Baron Ferdinand von Rothschild hat ein Tagebuch hinterlaffen, in dem seine Gespräche mit fürstlichen Personen und europäischen Berühmtheiten verzeichnet sind. Der größte Teil dieser berühmten Persönlichkeiten ist zu irgend einer Zeit aus dem Herrensitze des Barons zu Gast gewesen. Ob das Tagebuch zur Veröffentlichung kommt, ist nicht bekannt; jedenfalls würde rg einen sehr interessanten Beitrag zur neueren Geschichte Englands bieten. — Die Uacht des verstorbenen Barons Rothschild ist von Marsaille nach Cowes zurückgekommen und soll hier verkauft werden. Der Erlös ist zu wohlthätigen Zwecken bestimmt. St. Petersburg. 29. Januar. (Senats- und Ministerialentscheidungen.) In letzter Zeit sind hier verschiedene zu Gunsten der Juden getroffene Entscheidungen bekannt geworden. In dem Städtchen Trubschewsky im Gouvernement Orel war den Juden eine besondere Steuer auferlegt worden unter dem Vorgeben, daß das genannte Städtchen sich außerhalb des den Juden zur Niederlassung sreigegebenen Rayons befinde. Auf eine diesbezügliche Beschwerde hat der Senat die Verfügung erlassen, daß keine Lokalbehörde im russischen Reiche das Recht habe, eine besondere Steuer von irgendwo ansässigen Juden zu erheben. — Der Gouverneur von Wladimar hatte vor einiger Zeit angeordnet, daß alle jüdischen Schüler von den Gymnasien entfernt und solche jüdischen Schüler, deren Eltern nicht das Wohnrecht in den Gymnasialstädten haben, aus diesen Städten ausgewiesen werden sollten. Der Minister des Innern und der Unterrichtsminister haben diese Verordnug annulliert, was von umso größerer Wichtigkeit ist, als bereits