Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 5 (3.2.1899)
- Date
- 1899-02-03
- Page
- Seite 75 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Nr. 5. Israelitische Wochenschrift. Seite 75. scharf betont. Den sympathischen Ausführungen des Herrn Dr. Klee habe ich entgegenzuhalten, daß er im Irrtum ist, wenn er im Zionismus den Erwecker der jüdischen Jugend sieht. Er verwechselt Ursache und Wirkung. Der Zionismus ist nur eine Form des Ausdruckes des wiedererwachenden jüdischen Bewußtseins; das Verdienst dieses Erwachens aber hat der Antisemitismus, haben die Stöcker und Ahlwardt." Nachts 1 Uhr war die Versammlung beendet. Drr religiöse und der soßale Mensch nach der mosaischen Lehre. (Zum laufenden Wochenabschnitt.) 2. Buch Mos. Cap. 21.22. Von Rabbiner Dr. B. Selig ko witz-Cöthen. In dem heutigen Wochenabschnitt werden eine Reihe von Gesetzen ausgestellt, die wir als die Grundzüge des jüdischen Civilrechts bezeichnen können. Die alten Lehrer machen darauf aufmerksam, daß den grundlegenden Lehren am Sinai Rechtsbestimmungen sowohl vorausgehen als auch Nachfolgen, und knüpfen hieran die Bemerkung: Recht auf der einen Seite, Recht auf der andern Seite, und in der Mitte die Gotteslehre, gleich wie ein hohes Gut, das zu beiden Seiten bewacht wird von flammenden Schwertern; und sie legen sogar Mose die Worte in den Mund: „Hier habt ihr die Lehre! Handelt ihr nicht nach den bürgerlichen Rechtsbestimmungen, so nimmt man euch auch die Lehre". Die alten Lehrer wollen damit sagen: nicht blos die allgemeine Grundlage und die Quelle des Rechts fließt aus der sittlichen und religiösen Anlage der Menschen, sondern selbst die kleinen rechtlichen Verhältnisse des „Mein" und „Dein" werden in der mosaischen Lehre von dem religiös-sittlichen Gedanken dnrchtränkt. Hiermit ist der grundlegende Charakter der mosaischen Lehre hinsichtlich der Verhältnisse zwischen dem sozialen Leben und der religiös-sittlichen Ausgabe des Menschen ausgesprochen. Die mosaische Lehre erkennt Religion und Gesellschaft als identisch. Der religiöse und soziale Mensch ist ihr nicht getrennt, zerfällt ihr nicht in zwei gesonderte Richtungen des Menschen, sondern ist ihr eins. Die menschliche Gesellschaft ist ihr nicht ein aus sich selbst beruheudes, völlig unabhängiges und nur menschlich-individuelles Institut, sondern es muß, indem sie alles aus Gott zurückführt, Gott als den Repräsentanten der Gesamtheit hinstellt, die Gesellschaft als die Verwirklichung der Religion betrachtet, einerseits das religiöse Gesetz auch das der Gesellschaft sein, und es erfüllt andererseits der Mensch ein religiöses Gesetz, indem er das bürgerlich-soziale erfüllt. Dieselbe Erkenntnis, derselbe Begriff, dieselbe Lehre muß Unterlage der Religion, der Moral und des sozialen Lebens sein. Der Mensch erfüllt seine wahre Bestimmung nur innerhalb der menschlichen Gesellschaft. Um Gott treu zu bleiben, genügt es, das, was recht und billig ist, und alles was das nationale Bedürfnis gebieterisch verlangt, zu verrichten. Dies aber saßt sie nicht in dem Sinne aus, daß sie darum aushörte, die Unsterblichkeit des Geistes zu lehren, ein jenseitiges Leben als die Erfüllung des irdischen, als die Erfüllung alles dessen, was das irdische Leben an Erkenntnis und Liebe unvollendet läßt, an das Erdenleben zu knüpfen, vielmehr hält sie diese ganze Heilslehre fest; nur verlegt sie nicht den Schwerpunkt des ganzen menschlichen Daseins in ein verdecktes überirdisches Reich, sie erkennt vielmehr das Erdenleben als selbständig und vollgültig, als Entfaltung des menschlichen Wesens in Gedanken und That, als verherrlicht durch die großartige Entwickelung der Menschheit aus der rohen Natürlichkeit der Individualität, der Selbstsucht zur allgemeinen Herrschaft der naturgemäßen Freiheit und Gleichheit, d. i. der wahrhaften Liebe, und findet hierin die selbständige göttliche Bestimmung der Menschen aus Erden. Und darin besteht hauptsächlich das Charakteristische in den Konsequenzen der mosaischen Religion im Unterschiede von der Tochterreligion. Dieser wurde von jeher der ruhige Gang und die naturgemäße Entwickelung des gesellschaftlichen Lebens und Strebens durch die Konflikte zwischen den sozialen Verhältnissen und der Religion auf unerfreuliche und unerquickliche Weise unterbrochen und gestört. Dieses Gähren und Streben hat sich bis zur Stunde noch nicht geklärt. Den rechten Weg, die goldene Mittelstraße zu finden, aus der die nach Glück und Seligkeit strebende Menschheit ruhig und sicher ihrem Ziele, unter dem sichern Schutze der sozialen Einrichtungen und unter der sanften Leitung der Religion entgegengehen könne, scheint so schwer gelingen zu wollen. Wenn die Propheten die glanzvolle und glückliche Zukunft, die Messiaszeit der Menschheit schildern wollen, so sagen sie: die Menschenwelt wird einem ruhigen, stillen Meere gleichen. Man kann auch das Drängen und Wogen der Gedanken und Meinungen nicht treffender als mit einem empörten Meere vergleichen, das mit seinen treibenden und schäumenden Wellen von einem User ganz zurücktritt und am entgegengesetzten desto höher steigt. So schwer will es gelingen, das Gleichgewicht zwischen weltlichen und religiösen Verhältnissen herzustellen; bald überstürzt sich das soziale Bürgertum, bald überhebt sich die gesellschaftliche Religion, und so schwankt die Gesellschaft von einem Entgegengesetzten zum andern. Es gab Zeiten, in denen sich die kirchliche Gewalt die Suprematie viudizierte und die Oberherrschaft errang. Dann trat wieder das Gegenteil ein: die geistliche Macht wurde aufgehoben und zerstört, der Einfluß der Kirche wurde geschwächt. In der Neuzeit wird wiederum von den Vertretern der Wissenschaft vielfach behauptet, R ligion und soziales Leben haben nichts miteinander gemein. Das irdische, bürgerliche, äußere Leben des menschlichen Geschlechts ist ein anderes, als ihr inneres geistiges oder religiöses Leben. Der soziale Organismus ist daher eine völlig selbständige, aus sich selbst ruhende Gestaltung und hat als solche keine andere Voraussetznng, als die Idee der Gerechtigkeit;- die äußere Voraussetzung jener Gestaltung ist der Wechselverkehr der Menschen, ihr Zusammenleben in wechselseitigen, geselligen Verhältnissen; die innere Grundlage ruht in der Willensbestimmtheit des Menschen, jeglichem das Seine zu gewähren, Unrecht zu meiden und Recht zu üben. Aus diesen Grundlagen erbaut sich im Gebiete des sozialen Lebens ein Rechtszustand, es entsteht eine soziale Lebensordnung, und zu deren Wahrung und Schirmung eine angemessene äußere Verwaltung, mit den entsprechenden Mitteln und Gewalten ausgerüstet. Die Religion dagegen hat cs mit der Verklärung des Menschen, mit seinem