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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1899-02-03 · 5 (3.2.1899) · p. Seite 70

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
5 (3.2.1899)
Date
1899-02-03
Page
Seite 70 (sequence 6)
Language
German
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Seite 70. Israelitische Wochenschrift. Nr. 6. männer nicht einmal an der Konkurrenz beteiligen wollten, abermals übergangen worden Im Stadtbauamte wurde ein Adjunkt mit 26 Dienstjahren, der auch Hauptmann in der Landwehr ist, übergangen; im Konskriptionsamte wurde ein Offizial, der Vater von sechs Kindern ist, mit 26 Dienftjahren von 25 Hintermännern, darunter von solchen, die eine um zehn Jahre geringere Dienstzeit haben, übersprungen. Im Stadtphysikate wurden 24 graduierten Aerzten sogar Wundärzte vorgezogen, und da man die erforderlichen Stellen nicht alle mit Christen besetzen konnte, ließ man sogar sechs Stellen unbesetzt, nur um Juden nicht befördern zu müssen. Dr. Stern besprach sodann das Fmanzprogramm des Stadtrates Hraba, der sich noch vor zwei Jahren rühmte, das Gleichgewicht im Sladthaushalte hergeftellt zu haben, und nun im letzten Voranschläge gleich eine Anleihe von 120 Millionen verlangt hat, um jene Investitionen und Auslagen bestreiten zu können, die von der liberalen Mehrheit säst gänzlich aus den lausenden Einnahmen besorgt wurden. Den Ausführungen des Gemeinderates Dr. Stern folgte lebhafter, anhaltender Beifall. Ortsschulrat Klebinder forderte die fortschrittlichen Gemeinderäte auf, eine kräftige Agitation in der Wählerschaft einzuleiten, damit endlich dieses unfähige und jedes Rechtssinncs bare Regime beseitigt werde. Eine kleine Iildendrbalte im Abgm-netenlMS. II. (Schluß.) Die in voriger Nummer wiedergchebenen Auslassungen des Herrn Unterrichtsministers und der Abgeordneten Richter und Rlckert bedürfen einer Beleuchtung. Der Abgeordnete Richter ist im Unrecht, wenn er behauptet, in Berlin seien ^durchweg" konfessionell gemischte Schulen „ausdrücklich sanktioniert", nämlich tm Jahre 1875 unter dem Ministerium Falk; „es seien evangelische, katholische und jüdische Kmder in derselben Schule, und es sei auch ein gemischtes Lehrerkollegium vorhanden". Eine konfessionelle Schule ist eine Schule, deren gesamter Lehrkörper derselben Konfession angehört wie die Mehrzahl der Schüler. Sie verliert ihren konfessionellen Charakter dadurch nicht, daß zur Erteilung des Religionsunterrichts an die konfessionelle Minderheit ein der Konfession dieser Minderheit angehöriger Lehrer angestellt wird. Der Abgeordnete Richter kann und wird nicht in Abrede stellen, daß diese Definition zutreffend ist, auch nicht, daß nach dieser Definition die weit überwiegende Mehrzahl der Berliner Gemeindeschulen — nämlich alle die, in denen jüdische Lehrkräfte nicht angestellt sind — zu den konfessionellen Schulen gehört. Einzig bezüglich der Schulen, an denen Juden zum Lehramt berufen sind, kann man unseres Erachtens mit Fug sagen, daß sie die Voraussetzungen einer konfessionellen Schule nicht mehr erfüllen und gemischte Schulen thatsächlich geworden sind. Freilich ist der Einwand vorauszusehen, daß das Falksche Rescript vom Jahre 1875 ausdrücklich besagt, es sollten an den Berliner Gemeindeschulen nach Bedarf Lehrerinnen zur Erteilung des jüdischen Religionsunterrichts angestellt, auch über diesen Religionsunterricht hinaus voll beschäftigt und als ordentliche Lehrerinnen geführt werden dürfen. Daraus gehe die Absicht des Erlasses hervor, durch besagte Anstellungen den konfessionellen Charakter der Schulen nicht zu alterieren. Doch ist demgegenüber unseres Erachtens daran festzuhalten, daß die thatsächlichen Anstellungen sowohl nach dem Inhalt der Vokationen wie nach dem Ausmaß der Zuweisungen von Religions- und Prosanunterricht an die einzelnen jüdischen Lehrerinnen jenen vielleicht vorhanden gewesenen, jedenfalls nicht deutlich ausgesprochenen Vorbehalt nicht blos nicht bestätigen, sondern ihm direkt widersprechen, ihn auslöschen und unwirksam machen. Immerhin bleibt bestehen, daß ein Verlust des konfessionellen Charakters nur bezüglich der Schulen behauptet werden kann, deren Lehrkörper eine konfessionell gemischte Zusammensetzung erfahren hat, das ist nur bezüglich sehr weniger Berliner Volksschulen der Fall. So viel über die Frage der jüdischen städtischen Lehrerinnen. Was die in einzelnen höheren Töchterschulen des Berliner Westens jüdischen Kindern versagte Aufnahme betrifft, so hat der Abgeordnete Richter in Uebereinftimmung mit dem Herrn Unterrichtsminifier die Ansicht vertreten, daß Inhaber privater Unterrichtsanstalten nicht gezwungen werden können, jüdische Zöglinge überhaupt ohne jede Beschränkung auszunehmen. Beide waren auch der Meinung, daß nur durch die Erteilung weiterer Konzessionen Abhilfe geschaffen werden könne. Der Abgeordnete Richter rügte nur, daß die Behörden des Herrn Ministers Bosse ein Bedürfnis zur Errichtung neuer Privatschulen nicht anerkennen. Hier ist in der That der springende Punkt. Wenn der Herr Unterrichtsminister sagt, er würde mit Freuden eine Konzession erteilen, sobald sie ausschließlich für jüdische Schülerinnen verlangt würde, so begrüßen wir diese Zusage mit Genugthuung. Uns wäre eine solche „Judenschule" von Herzen willkommen. Aber sie befriedigt uns nicht vollständig, denn unser Recht ist, daß Privatschulen in hinreichender Zahl konzessioniert werden, die es den Juden ermöglichen, auch ohne eigene Schulen ihre Kinder unterzubringen. Wenn der Minister hinzusügt, er wolle eine Konzession selbst für eine paritätische Schule erteilen, sobald das Bedürfnis sich herausftellt, so ist der Wert dieser Zusage im Wesentlichen davon abhängig, daß bei der Prüfung der Bedürsnissrage mit Liberalität verfahren und etwa nicht die Bedingung des Nachweises gestellt werde, daß alle noch vorhandenen Schulplätze bereits besetzt sind. Hätten wir im Abgeordnetenhause ein jüdisches Mitglied, das der Vertretung der berechtigten jüdischen Interessen sich annimmt, so würde dieses Mitglied den Herrn Minister hieraus sofort aufmerksam gemacht haben. Dem Abgeordneten Richter liegen die Dinge vielleicht zu fern, jedenfalls liegen sie ihm nicht am Herzen. Thatsache ist, daß er so wenig wie irgend ein anderer aus die Frage in wünschenswerter Weise einging. Was den Abgeordneten Rickert betrifft, so können wir nicht verstehen, weshalb er es „tief bedauerte", daß der Herr Minister den Ausdruck „zwei jüdische Herren" gebraucht hat. Wir haben gegen diesen Ausdruck nicht das Mindeste einzuwenden.

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