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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1921-06-01 · 4 (6.1921) · p. Seite 10

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
33 (1921)
Issue
4 (6.1921)
Date
1921-06-01
Page
Seite 10 (sequence 10)
Language
German
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- 10 , dings vergeblich geblieben und d^ie weitere Betreibung wäregegenwärtig nur bei den tsChecho-slowakischen Justizbehörden'möglich. , ' 'Von den Aktionen unseres Rechtsehutzbüros aus jüngster v Zeit heben wir unser Einschreiten gegen den ehemaligen Abgeordneten Stodker hervor, der in einer,Versammlung des Steirischen Bauernbundes in AGraz zur gewaltsamen Entfernungder Juden im Wege des1 Pogroms aufgereizt und sich hiebei den Satz geleistet hat: „So ein Pogrom braucht nicht' einmal allzu blutig verlaufen; denn wenn auch nur ein Dutzend Juden einmal auf Laternenpfählen baumeln, dann verschwinden die übrigen 300.00p von selbst.“ — Wir haben gegen Herrn Stöcker bei der Staatsanwaltschaft Graz die Strafanzeige wegen Vergehens nach § 302 St. G. erstattet und die genannte Behördehat die strafgerientliehe Untersuchung gegen HeTm Stöcker eingeleitet, die noch nicht abgeschlossen ist. Die Gemeindevertretungen von Grein a. D. und Mondsee haben im Vorjahre beschlossen,' daß jüdische, Sommergäste in diesen Sommerfrischen nicht ausgenommen .werden dürfen.t Gegen diese Verletzung der staats grundgesetzlich gewährleistetem Freizügigkeit haben wir bei der oberesterr. Landesregierung Beschwerde ergriffen, welche mit ihren Erlässen vom 2. Juli und 31. August 1920 die Durchführung dieser Gemeindebeschlüsse untersagt hat. Auch für den heurigen Sommer machet gichf En einzelnen Gemeinden ähnliche Bestrebungen, geltend, gegen welche wir bei den betreffenden Landesbehörden. ein geschritten sind. Eine Beschwerde an das1 Bundesministerium für Heerwesen Wegen gesetzwidriger Anforderung des Taufscheines bei AufnahmsWerbern für die Wehrmacht durch das Kommando in Graz, wurde von diesem,Ministerium dahin* beantwortet, daß in der Wehrmacht, und zwarauch im Befehlbereiche des Grazer Kommandos tatsächlich! Juden Aufnahme gefunden haben,, .daß den militärischen Stellen jede konfessionelle Unterscheidung; fern liege und daß alle Kommanden angewiesen wurden, bei künftigen SteilenausScbreibungen die gesetzlichen Bestimmungen strenge ieinzuhalten. Ein wichtiges, ja unentbehrliches Hilfsmittel unseres Rechtschutzes, die Monatsschrift, mußte innerhalb der Berichts-: periode infplge des1 exorbitanten Anwachsens der Herstellungskosten auf das äußerste Maß eingeschränkt werden. Es war dies um so empfindlicher, als im Vorjahre auch die „Oesterreichische Wochenschrift“ ihr Erscheinen eingestellt hat. Wir arbeiten, jedoch mit allem Eiier daran, die Mittel für die Herausgabe eines neuen jüdischen Wochenblattes aufeubringen, welches allerdings unseren Mitgliederh nicht mehr unentgeltlich, sondern, nur im Wege des Abonnements wird abgegeben werden können..

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