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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1920-06-01 · 2 (6.1920) · p. Seite 9

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
32 (1920)
Issue
2 (6.1920)
Date
1920-06-01
Page
Seite 9 (sequence 9)
Language
German
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9 5. Die immer weitere Kreise in Mitleidenschaft ziehende Verarmung der jüdischen Bevölkerung läßt den Aushau der sozialen Fürsorge nach allen Richtungen dringend geboten erscheinen. Zur Aufbringung der nötigen Geldmittel ist nicht nur die private Opferwilligkeit heranzuziehen, sondern es1 müssen auch von den gesetzlich verpflichteten Subjekten für die öffentliche Gesundheits - und Armen-, pflege, nämlich Staat, Landund Gemeinde, mit gesteigerter Energie entsprechende Beiträge angefordert werden. ' i 6. Da die rationelle soziale Fürsorge ohne die Grundlage eines umfassenden statistischen Materials unmöglich ist, gehört die SchaffimJg einer statistischen Abteilung in engster Verbindung mit der schon bestehenden „Zentralstelle für jüdischsoziale Fürsorge“ zu den wichtigsten Aufgaben des Amtes für Soziale Verwaltung. Wir wollen darauf achten, daß die Führung aller unserer sozialen Verwaltung unterstellten Institute dem Geiste des Judentums und den religionsgesetzlichen Vorschriften entspricht. IV. Wir Streben an, daß dasStatut der Wiener israelitischen K u 11 u s' g e m e i n d e den Forderungen der Z;eit entsprechend, in volkstümlichem Sinne aus geh aut werde. V. Wir wollen die Ein heitderKultuS gemeinde nach innen und außen erhalten und treten deshalb dafür ein, daß allen religiösen Richtungen die gleiche Förderung zugewendet und die Möglichkeit freier Betätigung geboten werde. VI. Als Vorbedingung für einen wirksamen und nachhaltigen Religionsunterricht verlangen wir, daß dieser Unter - rieht nur von Solchen Lehrkräften erteilt werde, welche ihre Ausbildung an einer jüdischen Lehrerbildungsanstalt mit gutem Erfolge vollendet haben und [welche einen religiös einwandfreien Lebenswandel führen. Das oberste und wichtigste Zeil des Religionsunterrichtes soll die Durchdringung der Jugend mit dem ethischen und moralischen Gehalte und den sozialen Grundsätzen des Judentums sein. Das Bewußtstem, einer Kulturgemeinschäft mit unvergänglichen Werten anzugehören, Soll durch Kenntnis und Vertiefung in die Geschichte und Literatur des jüdischen Volkes erweckf und dauernd erhalten werden. Wir stehen unverbrüchlich auf dem Boden der staatlichen Schulgesetzgebung und werden demnach insbesondere immer für die Simultanvolksschule eintreten. Es soll aber auch das eifrigste Bestreben des neuzuwählenden Kultusvorstandes sein, dafür Sorge zu tragen, daß unsere Religionslehrer die Jugend zu guten Juden und getreuen Bürger unseres Staates erziehen.

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