Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 32 (1920)
- Issue
- 2 (6.1920)
- Date
- 1920-06-01
- Page
- Seite 8 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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8 Wer diese Bestrebungen mit uns teilt, wer auf dem Boden fester und unverrückbarer Tatsachen steht, wer das Judentum, unsere österreichische Heimat und unsere Vaterstadt liebt, der trete am 27. Juni 1920 zur Urne und gebe seine Stimme für die hier beigeschlossene Kandidatenliste der nicht-jüdischnationalen Parteien ab. Für das Vereinigte Wahlkomitee der nicht-jüdischnaiionalen Parteien: Univ.-Prof. Dr. L. K ö n i g s t e i n Dr. Jakob 0 r n s t e i n Präsident ,Vizepräsident Dr. Ernst Friedjung Schriftführer Das Wahlprogramm der nichMü&ischnationalen Parteien I. Das Gesetz vom 21. März 1890 beschränkt die Aufgabe der Kultus gemeinde auf die Befriedigung der religiösen Bedürfnisse ihrer Mitglieder und auf die Erhaltung und Förderung der durch diesen Zweck gebotenen Anstalten. Jeder Versuch, die Kultusgemeinde zum Tummelplätze politischer oder nationaler Parteikämpfe zu machen, muß daher als gesetzwidrig und der religiösen Bestimmung der Gemeinde zuwider 1 a u f e n d e n t s c'h'i e d e n abgewiesen werden. II. Wir erblicken in einer den erschwerten Daseinsbedingungen entsprechenden großzügigen Ausgestaltung dersozialenHilfstätigkeit der Kultusgemeinde ein dringendes Erfordernis für Gegenwart und Zukunft. III. Demgemäß erachten wir die Einrichtung eines Amtes für soziale Verwaltung, dessdn Budgetierung unabhängig von den eigentlichen Kultusausgaben erfolgen 'soll, für notwendig.. Das Amt für Soziale Verwaltung hätte anzusTeben: 1. den modernen Ausbau aller der Krankenpflege, der Armen-, Waisen- und Altersversorgung gewidmeten Gemeindeanstalten. I ■ 2. Die Förderung der Säuglingspflege und Jugendfürsorge in solcher Weise, daß das körperliche und geistige Wohl der Kinder gesichert erscheint und sie zu guten Juden erzogen werden 3. Die Ausgestaltung der Altersfürsorge durch Errichtung einer Heimstätte für solche erwerbsunfähige Schützlinge, deren Unterbringung im Altersversorgungshause derzeit unmöglich ist. 4. Errichtung einer Stelle für Berufsberatung und die Förderung aller Bestrebungen, welche darauf abzielen, unsere jungen Glaubens- und Stammesgenossen zu produktiver Arbeit hinüberzuleiten.