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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1914-07-01 · 7/8 (Juli/August 1914) · p. Seite 20

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
26 (1914)
Issue
7/8 (Juli/August 1914)
Date
1914-07-01
Page
Seite 20 (sequence 25)
Language
German
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20 hörden hatten kein Verständnis für diese Scheidung und setzten die jüdischen Landarbeiter den weiteren Verfolgungen aus. Bei der nächsten besten Gelegenheit aber werden andere russische Behörden es nicht verfehlen, die Juden zu beschuldigen, daß sie jede Arbeit scheuten. Warschau. (Der Bassenfanatismus in Polen.) Nirgends blüht jetzt die Bassenhetze in solchem Maße wie in Bussisch-Polen. Wirtschaftlicher Boykott, Gesuche von Dorfgemeinden um Ausweisung der jüdischen Bevölkerung, Einäscherung jüdischer Häuser und Verbrennung der darin befindlichen Insassen, brutale Mißhandlungen und grausame Mordtaten, das ist ungefähr das Ergebnis der Verhetzung, das fast täglich in Stadt und Dorf zu registrieren ist. Einer dieser schrecklichen Fälle kam dieser Tage zur Verhandlung vor dem Warschauer Kreisgerioh't. Der Sachverhalt ist folgender: Vor einiger Zeit hatte eine gewisse Matuschewskaja, eine Einwohnerin von Schirardowo, Gouvernement Warschau, bei einem Streite eines christlichen Knaben mit einem jüdischen diesem einen Schlag mit den Worten versetzt: „Ich werde unbedingt wenigstens einen Beilis totschlagen.“ Beilis ist nämlich in Eussitech'-Polen seit vorigem Herbste der übliche Schimpfname für einen Juden. Die Matuschewskaja wohnte aber bei ihrem Liebhaber in einem Hause, welches der Jüdin Freudenreich gehört. Infolge stürmischer Proteste ihrer jüdischen Mieter bat nun die genannte jüdische Hauswirtin den Liebhaber der Matuschewskaja, diese aus ihrem Hause zu vertreiben. Wenige Stunden darauf tötete die Matuschewskaja mit einer Axt die sechzig jährige Freudenreich, meldete sich dann selbst bei der Polizei und erklärte, daß sie eben eine „Beilisowa“ ermordet hätte. Vor Gericht gestand sie ebenfalls ihre Tat und wurde zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Die Milde des Urteils ist geradezu eine Aufforderung zu ähnlichen Mordtaten. Das russische Gesetz hat einen Paragraphen, der jedes Verbrechen, das aus nationalem Hasse stammt, viel strenger als sonst verurteilt. Der Gerichtshof wußte genau, daß in Bussisch - Polen gegen die Juden ein Kampf auf Leben und Tod ausgefoehten wird, und der Zivilkläger hätte es nicht verfehlt, auf die erschreckenden Tatsachen der neuesten Zeit ausdrücklich hinzuweisen. Wenn nun Mordtaten mit kurzen Gefängnisstrafen bestraft werden, so kann man sich leicht vonstellen, welcher Gefahr insbesondere die Juden ausgesetzt sind, die vereinzelt innerhalb einer fanatisierten Bevölkerung wohnen. Kiew. (Drohende Ausweisung von zehntausenden Juden aus Kiew.) Nach einer neuerdings getroffenen behördlichen Verfügung werden voraussichtlich acht- bis neuntausend jüdische Familien, insgesamt etwa vierzigtausend Seelen, die Stadt verlassen müssen. Dabei handelt es sich um zwei besonders privilegierte Kategorien von Juden, deren Wohnrecht seit Jahrzehnten unbestritten ist. Als nämlich die russische Begierung unter dem liberalen Alexander II. die Verbreitung der Bildung unter

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