Mannheim
Compact Memory

Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1914-07-01 · 7/8 (Juli/August 1914) · p. Seite 17

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
26 (1914)
Issue
7/8 (Juli/August 1914)
Date
1914-07-01
Page
Seite 17 (sequence 22)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/9756662-9604663-9604713--2587-9604732
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

17 brachte vor, der Beklagte habe das inkriminierte Wort „Saujud“ nicht ausgesprochen. Im übrigen habe das Waidhofener Prinzip im Laufe der Zeit zahlreiche Aenderungen erfahren undt beinhalte nur mehr ungefähr folgendes: Die Juden sind seit ihrer Zerstreuung aus Jerusalem auf die Gastfreundschaft der Völker angewiesen und haben an der westeuropäischen Kulturentwicklung nicht teilgenommen; erst seit ungefähr 18 Jahren sind §ie zur kulturellen Mitarbeit herangezogen worden. Wie nun das Duell selbst eine Ueberkommenschaft aus dem Mittelalter ist, in dem es auf die ritterlichen Kreise beschränkt war, so halten nun die deutschnationalen Studenten auch daran fest, nur denjenigen Satisfaktion zu geben, deren Vorfahren an der westeuropäischen Kulturentwicklung mitarbeiteten. Hiemit habe man den. Juden sicherlich nicht die Ehre abgesprochen. Wäre das der Fall, dann würden deutschnationale Studenten gemäß der Devise „der kann mich nicht beleidigen“ es unterlassen, gegen Juden Ehrenbeleidigungsklagen einzubringen. Klageanwalt Dr. Löw brachte eine angebliche Abschrift des Waidhofener Prinzips, die sich auf eine Publikation der „Oesterreichischen Wochenschrift“ aus dem Jahre 1894 stützt, zur Verlesung. In dieser Abschrift heißt es: In vollster Würdigung der Tatsachen, daß inzwischen Nichtariern und Juden ein tiefer moralischer und physischer Unterschied besteht und daß durch jüdisches Unwesen unsere Eigenart schon so viel gelitten hat und in Anbetracht der vielen Beweise, die der jüdische Student von seiner Ehrlosigkeit und Charakterlosigkeit gegeben hat, faßt die heutige Versammlung deutscher wehrhafter Studentenverbindungen den Beschluß, den Juden auf keine Waffe mehr Genugtuung zu geben, da er deren unwürdig und Ehre nach unseren deutschen Begriffen völlig bar ist. Verteidiger Dr. Waneck bestritt, daß dies der Inhalt des Waidhofner Prinzips sei, dies sei vielleicht der Antrag einesi Referenten, der jedoch vom Waidhofener Kartell nicht zum Beschluß erhoben wurde. Richter: Wir müssen unbedingt den Inhalt des Waidhofener Prinzips authentisch kennen. Ist in ihm Ehrenrühriges enthalten, so kann selbstverständlich in der Satisfaktionsverweigerung eine Ehrverletzung erblickt werden, geht aus seinem Inhalt keine Beleidigung der Nichtarier hervor. so kann auch in der bloßen Verweigerung der Satisfaktion keine Ehrverletzung gelegen sein.“ Dr. Waneck beantragte den Ausschuß des Waidhofener Kartell verbandes über den Inhalt des Prinzips zu vernehmen und erklärte sich bereit, die iVdressen der Ausschußmitglieder dem Gerichte bekannt zu geben. Bezirksrichter Dr. Blasoni vertagte die Verhandlung zur Einholung des Waidhofener Originalbeschlusses und zur eventuellen Einvernahme der Ausschußmitglieder des Waidhofener Kartell verbandes.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.