Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 26 (1914)
- Issue
- 7/8 (Juli/August 1914)
- Date
- 1914-07-01
- Page
- Seite 16 (sequence 21)
- Language
- German
- Belongs to
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16 sehe, bekommt in Religion eine schlechte Note!“ Ueberhaupt bedient er sich während des Religionsunterrichtes judenfeindlicher Ausdrücke. Ich ersuche daher, der löbl. Ortsschulrat wolle den Herrn Pfarrer zur Verantwortung ziehen und veranlassen, daß so etwas nicht mehr vorkomme.“ Diese Beschwerde war im Ortsschulrat in Anwesenheit des Pfarrers Wallitz Gegenstand der Beratung. Der Pfarrer stellte in Abrede, daß er von „stinkenden jüdischen Kindern“ gesprochen und mit einer schlechten Religionsnote gedroht habe. Dagegen gestand er zu, daß er die christlichen Kinder vor den Verkehr mit jüdischen Kindern, namentlich in den Abendstunden, gewarnt habe. Wir haben Wegen dieser zugestandenen Aeußerung gegen Pfarrer Wallitz an kompetenter Stelle Beschwerde erhoben. Eine nene Ritnalmordaffäre. Aus Lodz wird geemldet: Eine neue Ritualmordaffäre erregt großes Aufsehen. In dem Dorfe Groizy wurde ein Bauer mit durchschnittener Kehle tot aufgefunden. Unter den Einwohnern entstand sofort das Gerücht, daß es sich um einen Ritualmord handle. Der Jude Bersch Meth wurde als Mörder bezeichnet. Ein großer Volkshaufen zog vor das Haus des Meth, um ihn zu lynchen. Besonnenere Elemente verhindern jedoch ein Blutvergießen. Meth und dessen Sohn wurden verhaftet und gegen beide ist die Untersuchung eingeleitet. Der Streit über das „Waidhofner Prinzip“. Gerichtlicher Beschluß zur Requirierung der Originalakten. Die Frage, ob die Verweigerung der Satisfaktion an Nichtarier im Sinne des Gesetzes als Ehrenbeleidigung zu betrachten ist, dürfte wohl mit dem Ausgang eines Ehrenbeleidigungs-f Prozesses, den der Jurist Paul März gegen den einer deutSsehnationalen Verbindung angehörenden Techniker Herbert Haberl beim Bezirksgericht Josefstadt angestrengt hat, endgültig entschieden werden. In der Klage wird behauptet, Haberl habe den März bei einer Kontroverse zwischen deutschnationalen und jüdischnationalen Stundenten, die sich in der Nacht vom 29. zum 30. Mai an der Ecke der Schiwarzspanier- und der Währingerstraße abspielte, einen „Saujuden“ genannt und auf die Forderung um Genugtuung dem Kläger zugerufen: „Nichtariern gebe ich keine Satisfaktion!“ Zu der jüngsten Verhandlung, die Bezirksrichter Doktor Blasoni leitete, war weder der Kläger noch der Beklagte persönlich erschienen; ersteren vertrat Doktor Hermann Löw, letzterer wurde von Dr. Friedrich Waneck verteidigt. Dr. Waneck