Mannheim
Compact Memory

Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1914-07-01 · 7/8 (Juli/August 1914) · p. Seite 5

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
26 (1914)
Issue
7/8 (Juli/August 1914)
Date
1914-07-01
Page
Seite 5 (sequence 10)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/9756662-9604663-9604713--2575-9604720
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

5 anerkannten Gerichtshöfen entstandenen Gesetzesschulen hatten nunmehr einen Leitfaden, nach dem die Vorgänge und Debatten abgehalten werden konnten. An diesen Schulen trat nun eine eifrige Vertiefung in das Studium dieser Mischna ein. Hier galt es, Lücken durch Analogien zu ergänzen, vorhandene oder gewöhnte Widersprüche auszugleichen, diesen Bestimmungen gegensätzliche Rechtsgewohnheiten zu rechtfertigen, dunkle Stellen zu erläutern, schwierige kasuistische Fälle zu konstruieren und zu entscheiden, mit einem Worte, der nimmer ruhende Menschengeist hatte ein dankbares Terrain gefunden, am dem er wirken und weben konnte. Drei Jahrhunderte hindurch bildete dieses Gesetzesmaterial, natürlich neben der Thora, das einzige Standardbuch der jüdischen Gesetzeslehre. Generationen schärften ihren Geist an diesem Buch und bauten auf diesem Fundamente emsig weiter. Das vielgestaltige Leben ruht ja nimmer und jedes Geschlecht hat seine eigene Art, die Welt und ihre Gestaltungen zu beurteilen. Durch drei Jahrhunderte erläuterte man nun die Mischna und entwickelte das Gesetz weiter, und wenn ein großer Teil der Gedankenarbeit dieser Jahrhunderte auch verloren gegangen ist, ein bedeutender Teil ist erhalten geblieben. Lange Zeit hindurch bewahrte es nur das Gedächtnis pietätvoller Nachkommen, dann aber, um die Wende des fünften Jahrhunderts, schrieb man das erhaltene Material oder zumindest einen Teil davon nieder; das ist die Gemara, die mit der Mischna zusammen, auf der sie fußt, Talmud genannt wird. Was ist nun der Talmud? Eine Sammlung von Gesetzesnormen und von Verhandlungen über diese. Freilich enthalten diese Verhandlungsberichte nicht lauter Jurisprudenz; auch nicht lauter eitel Weisheit. Neben reinem juristischen Stoff finden sich darin auch Schrifterklärungen, Volkssagen, geschichtliche Erinnerungen, Anekdoten, hohe ethische Wahrheiten und humoristisch klingende Aussagen, auch zahlreiche Bemerkungen wissenschaftlicher Natur, aber durch das ganze Werk zieht ein Geist hohen, sinnlichen Ernstes, warmen menschlichen Empfindens, ein Geist der edelsten Moral, wenn es auch nicht geleugnet werden soll, daß einige leicht 'zu zählende Stellen Behauptungen enthalten, die unserem heutigen sittlichen Ideal nicht entsprechen. Wer könnte es aber auch einem Werke, in dem sich der Geist bitterböser fünf Jahrhunderte spiegelt, von Jahrhunderten der tiefsten Unterdrückung und Verfolgungen, in denen die Besten des jüdischen Volkes unter unsäglichen Martern getötet wurden, die heilige Stadt verwüstet ward, Tausende und Tausende als Sklaven in die weite Welt zogen, wer könnte es dem Produkte einer solchen Zeit verdenken, wenn sich in ihm auch Töne der Erbitterung, der Verzweiflung, ja selbst^ des Hasses finden? Wer hat das Recht, den Gedichten Petöfis

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.